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   BVerwG, 17.05.1973 - II C 16.71   

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BVerwG, 17.05.1973 - II C 16.71 (https://dejure.org/1973,1562)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1973 - II C 16.71 (https://dejure.org/1973,1562)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1973 - II C 16.71 (https://dejure.org/1973,1562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Grenzen zulässiger Überbesetzung von Spruchkörpern - Zulässigkeit der Vertretung des Vorsitzenden durch den Berichterstatter - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Bewilligung des Armenrechts für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - II C 16.71
    Dies ergibt sich aus der von der Revision selbst angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 65 [70]; 18, 344 [350]; vgl. ferner BVerfGE 17, 294; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64][59 ff.]) und auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 24, 315 und das schon näher bezeichnete Urteil BVerwG IV C 154.65).

    - Fehl geht in diesem Zusammenhang ferner der Hinweis der Revision auf BVerfGE 18, 69 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvR 498/62]; der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts a.a.O. ist nichts darüber zu entnehmen, daß der Berichterstatter nicht den Vorsitz führen dürfe.

  • BVerwG, 08.11.1967 - IV C 154.65

    Ablehnung des Antrages auf eine Baugehmigung - Rechtmäßigkeit der angefochtenen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - II C 16.71
    Schon zu der entsprechenden Regelung in Baden-Württemberg hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, es sei kein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 des Grundgesetzes darin zu finden, daß bei der Geschäftsverteilung auch dieser allerdings seltenen, aber um so gewichtigeren Verfahrensart durch die Zuteilung von ständigen Senatsmitgliedern Rechnung getragen werde (Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 154.65 - [Buchholz 310 § 8 VwGO Nr. 3]).

    Dies ergibt sich aus der von der Revision selbst angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 65 [70]; 18, 344 [350]; vgl. ferner BVerfGE 17, 294; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64][59 ff.]) und auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 24, 315 und das schon näher bezeichnete Urteil BVerwG IV C 154.65).

  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - II C 16.71
    Dies ergibt sich aus der von der Revision selbst angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 65 [70]; 18, 344 [350]; vgl. ferner BVerfGE 17, 294; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64][59 ff.]) und auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 24, 315 und das schon näher bezeichnete Urteil BVerwG IV C 154.65).
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - II C 16.71
    Dies ergibt sich aus der von der Revision selbst angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 65 [70]; 18, 344 [350]; vgl. ferner BVerfGE 17, 294; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64][59 ff.]) und auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 24, 315 und das schon näher bezeichnete Urteil BVerwG IV C 154.65).
  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - II C 16.71
    Dies ergibt sich aus der von der Revision selbst angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 65 [70]; 18, 344 [350]; vgl. ferner BVerfGE 17, 294; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64][59 ff.]) und auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 24, 315 und das schon näher bezeichnete Urteil BVerwG IV C 154.65).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - II C 16.71
    Das sich allein gegen die inhaltliche Richtigkeit des Beschlusses vom 16. Juni 1971 richtende Revisionsvorbringen stellt sich in Wahrheit als eine nach § 152 VwGO unzulässige Beschwerde gegen diesen Beschluß dar (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG IV CB 68.72 - [DÖV 1973, 342] mit Nachweisen).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - II C 16.71
    Dies ergibt sich aus der von der Revision selbst angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 65 [70]; 18, 344 [350]; vgl. ferner BVerfGE 17, 294; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64][59 ff.]) und auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 24, 315 und das schon näher bezeichnete Urteil BVerwG IV C 154.65).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - II C 16.71
    Dies ergibt sich aus der von der Revision selbst angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 65 [70]; 18, 344 [350]; vgl. ferner BVerfGE 17, 294; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64][59 ff.]) und auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 24, 315 und das schon näher bezeichnete Urteil BVerwG IV C 154.65).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 4 CB 53.78

    Rechtsmittel

    Dieser Spruchkörper war der "gesetzliche Richter"; unerheblich ist es, wer in dieser Besetzung der Berichterstatter war (vgl. hierzuUrteil vom 17. Mai 1973 - BVerwG II C 16.71 - Buchholz 310 § 8 VwGO Nr. 8 - undBeschluß vom 30. August 1972 - BVerwG IV CB 47.72 - [insoweit nicht veröffentlicht] mit Hinweis auf BVerfGE 18, 344 [351 f.] und auf BVerwGE 24, 315 [317]) und ob sonstige Regelungen etwa fehlerhaft waren, die sich auf die Besetzung des XV. Senats am 7. und 12. Juni 1978 nicht auswirkten.
  • BVerwG, 23.12.1975 - 5 ER 228.75

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen zur vorschriftsmäßigen Besatzung des Berufungsgerichts, ferner dazu, welches Gericht für die Entscheidung über die Ablehnungsgesuche des Klägers zuständig gewesen sei, und dazu, ob wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnte Richter entschieden hätten, hat der Kläger in gleicher Weise in dem seine Entlassung aus dem Beamten Verhältnis betreffenden, beim Bundesverwaltungsgericht unter BVerwG II C 16.71 anhängig gewesenen Rechtsstreit gemacht.
  • BVerwG, 08.10.1973 - I C 16.66

    Schließung der Zweigstelle einer Kreissparkasse - Erledigung der Hauptsache durch

    Eine dem Kläger günstige Kostenentscheidung läßt sich auch nicht daraus herleiten, daß der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. Mai 1973 - BVerwG II C 16.71 - die dort wegen Überbesetzung des Berufungssenats mit insgesamt fünf ständigen Mitgliedern erhobene Revision zwar zurückgewiesen, hierbei aber ausgeführt hat, daß der Berufungssenat "nur dann in unzulässiger Weise überbesetzt gewesen (wäre), wenn er mit einem Vorsitzenden und fünf ständigen Richtern besetzt gewesen wäre", weil in diesem Falle die Bildung von zwei personell verschiedenen Sitzgruppen innerhalb des Senats möglich gewesen wäre.
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