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   BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83   

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https://dejure.org/1983,6
BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83 (https://dejure.org/1983,6)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1983 - 9 C 36.83 (https://dejure.org/1983,6)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1983 - 9 C 36.83 (https://dejure.org/1983,6)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 184
  • NJW 1983, 2782 (Ls.)
  • MDR 1983, 1047
  • NVwZ 1983, 674
  • DVBl 1983, 1007
 
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Wird zitiert von ... (957)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Eine mögliche Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung kann zwar vom Grundsatz her auch politische Verfolgung sein, da es für den Flüchtlingsschutz nicht allein darauf ankommen kann, mit welchen Mitteln der Staat vorgeht, sondern vielmehr entscheidend ist, welches Ziel hinter seinen Maßnahmen steht (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 - 9 C 36/83 -, BVerwGE 67, 184, juris).

    Die Lasten und Beschränkungen, die ein autoritäres System seiner Bevölkerung auferlegt, vermögen für sich allein eine politische Verfolgung nicht zu begründen (vgl. zum Ganzen Urteil vom 17. Mai 1983 - 9 C 36/83 -, BVerwGE 67, 195 m. w. N.).

  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus;

    Art. 1 Abschnitt F GFK, der die Täter der dort aufgeführten schweren Verbrechen von der Anwendung des Flüchtlingsschutzes ausschließt, sei nicht Ausdruck eines Rechtsgrundsatzes mit Verfassungsrang und könne daher als niederrangiges Recht den Geltungsbereich des uneingeschränkt gewährleisteten Grundrechts nicht begrenzen (vgl. Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 und vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 ).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Dieser von der Verfassung nicht näher abgegrenzte Begriff ist allerdings in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in enger Anknüpfung an den Regelungsinhalt des Art. 1 A Nr. 2 GK näher bestimmt worden (vgl. z.B. Urteil vom 17. Januar 1957 - BVerwG 1 C 65.56 - BVerwGE 4, 235 [BVerwG 17.01.1957 - I C 65/56]; Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 - BVerwGE 49, 202 : Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 ).

    Ausschlaggebend für die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfolgte Orientierung des Begriffs des politisch Verfolgten am Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention war, daß sich in der grundgesetzlichen Asylgewährung das unmittelbare Erlebnis zahlloser Verfolgungs- und Vertreibungsschicksale vor allem auch während der NS-Zeit und nach 1945 wiederspiegelt, die Genfer Flüchtlingskonvention ihrerseits ebenfalls an geschichtlich erfahrene Verfolgungen und Verfolgungsschicksale anknüpft und die in Art. 1 A Nr. 2 GK benannten menschlichen Eigenschaften und Verhaltensweisen demgemäß solche sind, die nach geschichtlicher Erfahrung die häufigsten und entscheidenden Anknüpfungs- und Bezugspunkte für die Unterdrückung und Verfolgung Andersartiger und Andersdenkender bildeten und weiterhin bilden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86 und 2 BvR 962/86 - DVBl. 1988, 45; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. ; Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 158.80 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 14).

    In Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG kommt damit - wie bereits im Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. unter Hinweis auf das Diskriminierungsverbot und das Toleranzgebot ausgeführt ist - unter anderem die allgemeine Rechtsüberzeugung zum Ausdruck, daß kein Staat das Recht haben soll, eine Person wegen ihr unveränderlich anhaftender Eigenschaften an Leib, Leben oder Freiheit zu beeinträchtigen.

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