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   BVerwG, 17.05.1995 - 1 B 51.95   

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https://dejure.org/1995,6763
BVerwG, 17.05.1995 - 1 B 51.95 (https://dejure.org/1995,6763)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1995 - 1 B 51.95 (https://dejure.org/1995,6763)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 1 B 51.95 (https://dejure.org/1995,6763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einfluss der Wiederherstellung des österreichischen Staates auf die deutsche Staatsangehörigkeit so genannter Anschlussdeutscher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 5.87

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch - Kinder eines

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 1 B 51.95
    Diese Rechtsfolge ist in gleicher Weise bei nach dem Anschluß Österreichs geborenen ehelichen Abkömmlingen ehemaliger österreichischer Staatsbürger eingetreten (BVerfGE 4, 322 ; vgl. auch BVerwGE 85, 108 ).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvR 284/54

    Verlust der auf dem "Anschluß" Österreichs beruhenden deutschen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 1 B 51.95
    Diese Rechtsfolge ist in gleicher Weise bei nach dem Anschluß Österreichs geborenen ehelichen Abkömmlingen ehemaliger österreichischer Staatsbürger eingetreten (BVerfGE 4, 322 ; vgl. auch BVerwGE 85, 108 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2020 - 19 A 1153/18

    Wiedereinbürgerungsanspruch bzw. Einbürgerungsanspruch; Keine Anwendung des Art.

    BVerfG, Urteil vom 9. November 1955 - 1 BvR 284/54 -, BVerfGE 4, 322, juris, Rn. 27 ff.; BVerwG, Urteile vom 27. März 1990 - 1 C 5.87 -, BVerwGE 85, 108, juris, Rn. 32 ff., und vom 28. September 1965 - I C 93.63 -, DVBl. 1966, 115 (115); Beschluss vom 17. Mai 1995 - 1 B 51.95 -, juris, Rn. 3; Hailbronner, in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, Grundlagen D. I. Rn. 45.
  • VG Köln, 21.02.2018 - 10 K 5602/15
    Danach ist Art. 116 Abs. 2 GG nicht auf ehemalige (Anschluss-)Deutsche und ihre Abkömmlinge anzuwenden, die vom österreichischen Staat mit Wirkung vom 27.04.1945 als österreichische Staatsangehörige in Anspruch genommen wurden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.11.1955 - 1 BvR 284/54 -, juris; BVerwG, Urteile vom 28.09.1965 - 1 C 93.63 - und vom 27.03.1990 - 1 C 5.87 - sowie Beschluss vom 17.05.1995 - 1 B 51.95 -, jeweils bei juris.
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