Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9001
BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00 (https://dejure.org/2000,9001)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2000 - 1 C 2.00 (https://dejure.org/2000,9001)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 1 C 2.00 (https://dejure.org/2000,9001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Abschlagzahlung nach § 21 Parteiengesetz (PartG) - Antrag auf endgültige Festsetzung und Auszahlung - Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit - Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte einer Partei wegen staatlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00
    Die Klägerin beruft sich auf das verfassungsunmittelbare Recht der Parteien auf Chancengleichheit und den Grundsatz, daß im vorliegenden Zusammenhang die Gleichheit strikt und formal sei (vgl. BVerfGE 85, 264 ).

    Auch wenn, was hier nicht zu vertiefen ist, das Recht der Parteienfinanzierung zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien möglichst strikt und formal auszulegen und anzuwenden sein sollte (vgl. BVerfGE 85, 264 ), wird die dargelegte Auffassung diesen Anforderungen gerecht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5682/97

    F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00
    Zur Begründung hat es ausgeführt (vgl. im einzelnen NVwZ 2000, 336 = DVBl 1999, 1372 = NWVBl 1999, 417 ): Die Anfechtungsklage sei grundsätzlich zulässig, weil der angefochtene Verwaltungsakt wegen der Wechselbezüglichkeit der den Parteien zustehenden Finanzierungsbeträge Rechtswirkungen auch gegenüber der Klägerin entfalte.
  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00
    Dies wäre nur der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein können (vgl. BVerwGE 95, 25 ; 102, 12 ).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00
    Dies wäre nur der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein können (vgl. BVerwGE 95, 25 ; 102, 12 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht