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BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Antrag auf Abschlagzahlung nach § 21 Parteiengesetz (PartG) - Antrag auf endgültige Festsetzung und Auszahlung - Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit - Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte einer Partei wegen staatlicher ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 23 K 1892/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5683/97
- BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00
Die Klägerin beruft sich auf das verfassungsunmittelbare Recht der Parteien auf Chancengleichheit und den Grundsatz, daß im vorliegenden Zusammenhang die Gleichheit strikt und formal sei (vgl. BVerfGE 85, 264 ).Auch wenn, was hier nicht zu vertiefen ist, das Recht der Parteienfinanzierung zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien möglichst strikt und formal auszulegen und anzuwenden sein sollte (vgl. BVerfGE 85, 264 ), wird die dargelegte Auffassung diesen Anforderungen gerecht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5682/97
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00
Zur Begründung hat es ausgeführt (vgl. im einzelnen NVwZ 2000, 336 = DVBl 1999, 1372 = NWVBl 1999, 417 ): Die Anfechtungsklage sei grundsätzlich zulässig, weil der angefochtene Verwaltungsakt wegen der Wechselbezüglichkeit der den Parteien zustehenden Finanzierungsbeträge Rechtswirkungen auch gegenüber der Klägerin entfalte. - BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89
Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung
Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00
Dies wäre nur der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein können (vgl. BVerwGE 95, 25 ; 102, 12 ). - BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94
Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00
Dies wäre nur der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Klägerin verletzt sein können (vgl. BVerwGE 95, 25 ; 102, 12 ).