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   BVerwG, 17.05.2000 - 8 B 114.00   

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https://dejure.org/2000,10375
BVerwG, 17.05.2000 - 8 B 114.00 (https://dejure.org/2000,10375)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2000 - 8 B 114.00 (https://dejure.org/2000,10375)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 8 B 114.00 (https://dejure.org/2000,10375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einsatz ehrenamtlicher Richter für Sitzungstermine nach einer vorherbestimmten Reihenfolge - Verstoß gegen Grundrechte - Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 646
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.05.1999 - 3 B 24.99

    Heranziehung ehrenamtlicher Richter zu den Sitzungen; gesetzlicher Richter;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 8 B 114.00
    Nach der Darstellung der Beschwerde (vgl. insoweit auch die Angaben und dienstlichen Äußerungen in dem ebenfalls ein Verfahren des Verwaltungsgerichts Meiningen betreffenden Beschluß vom 27. Mai 1999 - BVerwG 3 B 24.99 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 18) folgt nach dem Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter der vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegten Reihenfolge der Haupt- und Hilfsliste in der Weise, daß nach Eingang der Ladungsverfügung die zuoberst stehenden ehrenamtlichen Richter, die noch an keiner Sitzung teilgenommen haben, zu dem Termin geladen werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit eines derartigen Heranziehungsverfahrens jedoch bereits mit Beschluß vom 27. Mai 1999 - BVerwG 3 B 24.99 - (a.a.O.) bestätigt.

    Zum einen ist die Gefahr einer Manipulation bei der Einteilung der ehrenamtlichen Richter ohnehin gering, da diese wesentlich häufiger wegen kurzfristiger Verhinderung ausfallen und deshalb die Richterbank mit Blick auf die ehrenamtlichen Richter kaum "planbar" ist; überdies erschwert die relativ große Zahl der für eine Kammer zur Verfügung stehenden ehrenamtlichen Richter insoweit die personelle Manipulation von vornherein zusätzlich (vgl. Beschluß vom 27. Mai 1999, a.a.O.).

    Dieses Zuordnungsverfahren würde nämlich - worauf bereits im Beschluß vom 27. Mai 1999 (a.a.O.) hingewiesen worden ist - gegen Ende der Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter keinen praktischen Sinn mehr machen und eine zusätzliche Regelung erfordern, wie die zum Ende der Wahlperiode unerledigten Verfahren auf die "neuen" ehrenamtlichen Richter zu verteilen sind.

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 8 B 114.00
    Danach sind die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 8. April 1997 - 1 PBvU - BVerfGE 95, 322 ff.) im Hinblick auf mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts aufgestellten Grundsätze für die Heranziehung ehrenamtlicher Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht uneingeschränkt anwendbar.
  • BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90

    Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 8 B 114.00
    Dementsprechend ist das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit ohne weiteres von der Verfassungsmäßigkeit entsprechender Geschäftsverteilungspläne hinsichtlich der die ehrenamtlichen Richter betreffenden Heranziehungsregelungen ausgegangen (vgl. Urteil vom 25. April 1991 - BVerwG 7 C 11.90 - Buchholz 300 § 21 i GVG Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.02.2022 - 3 B 27.21

    Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Gerichts

    Das ist zulässig (BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1985 - 7 C 78.84 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 20 S. 10 f. = juris Rn. 16 und vom 25. April 1991 - 7 C 11.90 - BVerwGE 88, 159 = juris Rn. 16; Beschluss vom 17. Mai 2000 - 8 B 114.00 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 19 Rn. 5) und angesichts der einfachen Handhabbarkeit für die Geschäftsstellen auch nicht unüblich (vgl. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 30 Rn. 2).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit eines derartigen Heranziehungsverfahrens bereits wiederholt geprüft und bejaht (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 1999 - BVerwG 3 B 24.99 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 18 und vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 B 114.00 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 19).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 66.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Restitutionsansprüchen wegen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit eines derartigen Heranziehungsverfahrens bereits wiederholt geprüft und bejaht (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 1999 - BVerwG 3 B 24.99 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 18 und vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 B 114.00 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 19).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung von

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit eines derartigen Heranziehungsverfahrens bereits wiederholt geprüft und bejaht (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 1999 - BVerwG 3 B 24.99 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 18 und vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 B 114.00 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 19).
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