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   BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01   

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BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01 (https://dejure.org/2001,3008)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2001 - 1 DB 15.01 (https://dejure.org/2001,3008)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 (https://dejure.org/2001,3008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer vorläufigen Dienstenthebung - Teilnahme an Feiern und Konzerten der Skinhead-Szene - Verstoß gegen die Pflicht eines Beamten zur Verfassungstreue - Gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Haltung - Einbehaltung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im BGS; Voraussetzungen der vorläufigen Dienstenthebung; Ermessen der Einleitungsbehörde; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; besondere Begründungspflicht, wenn eine Dienstentfernung erkennbar ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 385 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1410
  • DVBl 2001, 1683
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
    Da zwischen dem sachlichen Gehalt der verfassungsrechtlichen politischen Treuepflicht und demjenigen des § 52 Abs. 2 BBG kein Unterschied besteht, gelten diese Erwägungen auch für die Auslegung und Anwendung des § 52 Abs. 2 BBG (vgl. Urteil vom 20. Februar 2001 - BVerwG 1 D 55.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Dienstvergehen eines Personalreferatsleiters, der durch ausländerfeindliche und das Schicksal der Juden verharmlosende Äußerungen u.a. seine Pflichten nach § 54 Satz 3 BBG verletzte, hat der Senat in jüngster Zeit mit einer Gehaltskürzung auf die Dauer von 48 Monaten geahndet (Urteil vom 20. Februar 2001 - BVerwG 1 D 55.99 -).

  • BVerwG, 06.07.1982 - 1 D 3.82

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten wegen Publikation

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
    Wer sich durch die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder durch Zurschaustellen seiner Symbole zum nationalsozialistischen Staat bekennt, bringt eine innere Abkehr von den Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zum Ausdruck (Urteil vom 6. Juli 1982 - BVerwG 1 D 3.82 - BVerwG DokBer B 1982, 259).

    Pflichtwidrig handelt also auch der, der zwar kein Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, durch konkretes Handeln aber diesen Rechtsschein hervorruft (Urteil vom 6. Juli 1982, a.a.O.; Weiß, in: Fürst, GKÖD, Bd. II, J 700 Rn. 61).

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
    Kommt im Hinblick auf Art und Schwere des Dienstvergehens voraussichtlich die Entfernung aus dem Dienst in Betracht, so rechtfertigen es die zu befürchtende Störung der dienstlichen Interessen und die Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes regelmäßig, die Suspendierung anzuordnen und auf diesem Wege den Zeitpunkt der Unterbindung der Amtsausübung gleichsam vorzuverlegen (vgl. hierzu insbesondere BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17 ).

    Weil es in derartigen Fällen eines "besonderen rechtfertigenden Grundes" (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1977, a.a.O. S. 27) dafür bedarf, dass der Beamte bis zum rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens seinen sich aus dem bestehenden Beamtenverhältnis ergebenden Anspruch auf Ausübung seines Amtes vorübergehend verliert (vgl. Beschluss vom 16. November 1999, a.a.O.), sind alle dafür und dagegen sprechenden wesentlichen Umstände in die Abwägung einzubeziehen und auch darzulegen.

  • BVerwG, 23.01.2001 - 1 D 1.00

    Dienstvergehen eines Zollbeamten durch Weitergabe von dienstlichen Unterlagen und

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
    Von einem Beamten muss verlangt werden, dass er von der Unterstützung jeglicher Aktivitäten absieht, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind (Urteil vom 23. Januar 2001 - BVerwG 1 D 1.00 -).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner Überzeugung zieht (Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, 350 f.).
  • BVerwG, 18.11.1996 - 1 DB 1.96

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Zustellung der Einleitungsverfügung,

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
    In einem Beschluss vom 18. November 1996 (- BVerwG 1 DB 1, 96 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 8 = NVwZ-RR 1998, 47) hat der Senat für das gravierender einzustufende Dienstvergehen eines BGS-Beamten, der einen Text mit einer aggressiven, kämpferischen Einstellung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mit dem Aufdruck des eigenen Namens an Seminarteilnehmer verteilte und damit eine Pflichtwidrigkeit nach § 52 Abs. 2 BBG beging, zum Ausdruck gebracht, dass es voraussichtlich nicht zur disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme führen werde, sondern zu einer unterhalb der Entfernung liegenden Disziplinarmaßnahme.
  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 19.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptsekretärin; Abbuchung von 32.000 DM

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
    Dies ist - auch in Fällen des § 54 Satz 3 BBG - ausnahmsweise, ohne Verstoß gegen die verfassungsrechtlich verbürgte Unschuldsvermutung dann möglich, wenn das den "bösen Schein" begründende (außerdienstliche) Verhalten (in besonderer Weise) geeignet ist, die Akzeptanz oder Legitimation staatlichen Handelns (in bedeutsamer Weise) zu beeinträchtigen (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG und Urteil vom 4. April 2001 - BVerwG 1 D 19.00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
    Begeht ein Beamter eine Straftat im Sinne des ersten bis sechsten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB (§§ 80 bis 120 StGB), so ist seine Stellung als Repräsentant des demokratischen Rechtsstaates betroffen, was in der Regel zu einer erheblichen Achtungs- und Vertrauensbeeinträchtigung für das Ansehen des Berufsbeamtentums führt (Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - ZBR 2001, 39).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 1 DB 7.00

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen - Polizeibeamter im

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
    Bei der Ausübung ihres Ermessens hat die Einleitungsbehörde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, der auch für die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Verfahren zu beachten ist (stRspr, z.B. Beschluss vom 21. September 2000 - BVerwG 1 DB 7, 00 - NVwZ-RR 2001, 246 = BVerwG DokBer B 2001, 51).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 49.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei unwahren Angaben in einer

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
    Verletzt ein Beamter durch sein dienstliches oder außerdienstliches Verhalten die ihm gemäß § 52 Abs. 2 BBG obliegende Pflicht, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, kann dies geeignet sein, das zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis unheilbar zu zerstören, und somit seine Dienstentfernung rechtfertigen (Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 1 D 49.96 - BVerwGE 113, 118, 126).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Er dokumentiert mit dem Tragen der Tätowierung sein dauerhaftes Bekenntnis zu dieser Anschauung und damit seine Abkehr von der Verfassungsordnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 13 S. 23).

    Die Sigrune in ihrer doppelten Verwendung war Kennzeichen der Waffen-SS (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 13 S. 25; OLG Bamberg, Urteil vom 18. September 2007 - 2 Ss 43/2007 - juris Rn. 9).

    cc) Eine Gesamtschau dieser Pflichtverletzungen und des sich aus ihnen ergebenden Persönlichkeitsbilds des Beklagten lässt eine innere Abkehr von den Fundamentalprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eindeutig erkennen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 13 S. 23).

    Auf die Frage, ob bereits der zurechenbare "böse Schein" einer verfassungsfeindlichen Einstellung als Pflichtverletzung gewertet werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 13 S. 26, vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 32 Rn. 8 und vom 7. September 2015 - 2 B 56.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Rn. 37 Rn. 5; hierzu auch BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71 I - BGHSt 25, 30 ) und der Beklagte damit jedenfalls zu einer Distanzierung verpflichtet gewesen wäre, kommt es damit nicht an.

    Er ist verpflichtet, bereits dem Anschein einer Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen entgegenzutreten und hat den Gebrauch entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole und Verhaltensweisen zu unterlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - NJW 2009, 2805 Rn. 13 und 17; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 13 S. 23).

  • VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15/01 -, juris, Rn. 18; Urteil vom 27. August 1997 - 1 D 49/96 -, juris, Rn. 45.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur

    Mit einem Bekenntnis zum nationalsozialistischen Staat mit dem auf Subordination beruhenden Führerprinzip, dem Prinzip der Gewalteneinheit und der zur Vernichtung anders gearteter und anders denkender Volksgruppen motivierenden Ideologie negiert ein Beamter zugleich die den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat auszeichnenden Prinzipien der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung und der Gleichheit aller Menschen vor Recht und Gesetz (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1982 - 1 D 3.82 - Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - juris Rn. 18).

    Ein Polizeibeamter, zu dessen Amt gerade die Verhütung von Straftaten und die Abwehr drohender Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung gehören, ist zwar im Interesse des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat verpflichtete Beamtenschaft und für die Akzeptanz und Legitimation staatlichen Handelns gehalten zu vermeiden, dass er durch sein öffentliches außerdienstliches Verhalten in vorhersehbarer und ihm daher zurechenbarer Weise den Anschein einer Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbaren Gedankengut setzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - juris Rn. 36; Beschluss vom 7. September 2015 - 2 B 56.14 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. April 2014 - OVG 81 D 2.12 - juris Rn. 33).

    Schon der bloße Anschein der Identifikation mit den Zielen des Nationalsozialismus ist zu vermeiden (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - juris Rn. 36; VGH München, Urteil vom 16. Januar 2019 - 16a D 15.2672 - juris Rn. 40; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. April 2014 - OVG 81 D 2.12 - juris Rn. 33).

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