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   BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09   

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https://dejure.org/2010,10689
BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09 (https://dejure.org/2010,10689)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2010 - 3 B 61.09 (https://dejure.org/2010,10689)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 3 B 61.09 (https://dejure.org/2010,10689)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 3 TierNebG HE, § 11 Abs 3 TierNebG, Art 74 Abs 1 Nr 1 GG
    Tierkörperbeseitigung; öffentlich-rechtliche Aufgabe; Entgeltgenehmigung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 4 Abs. 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG) mit höherrangigem Recht; Auswirkungen einer Monopolstellung im Bereich der Tierkörperbeseitigung in bestimmten Gebietskörperschaften auf die ...

  • rewis.io

    Tierkörperbeseitigung; öffentlich-rechtliche Aufgabe; Entgeltgenehmigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Tierkörperbeseitigung; öffentlich-rechtliche Aufgabe; Entgeltgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des § 4 Abs. 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG) mit höherrangigem Recht; Auswirkungen einer Monopolstellung im Bereich der Tierkörperbeseitigung in bestimmten Gebietskörperschaften auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.05.1984 - 3 C 3.83

    Prüfungsrecht des Dienststellenleiters hinsichtlich der Vereinbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09
    Die Aufgabenübertragung verschafft ihnen eine Monopolstellung bei der Tierkörperbeseitigung in den betroffenen Gebietskörperschaften, die eine Herausbildung von Marktpreisen nicht zulässt (vgl. zum Konkurrenzausschluss zwischen Tierkörperbeseitigungsanstalten nach Tierkörperbeseitigungsgesetz Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 3 C 3.83 - BVerwGE 69, 215 ).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2007 - 23 U 27/07

    Anspruch auf Zahlung eines privatrechtlichen Entgeltes wegen einer Beseitigung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09
    Dies ist Konsequenz daraus, dass die Klägerinnen eine ihnen als Beliehene übertragene öffentlich-rechtliche Aufgabe der Gefahrenabwehr im Bereich der Seuchenhygiene wahrnehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2007 - I-23 U 27/07 - juris Rn. 12 ff. und OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Mai 2006 - 4 U 94/02 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 20.05.2003 - 3 B 37.03

    Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine Behörde, die die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09
    Eine fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) ist regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und vom Revisionsgericht nur auf die Einhaltung allgemein gültiger Würdigungsgrundsätze hin zu überprüfen (stRspr, Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 3 B 37.03 - juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03

    Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09
    Die Entgeltgenehmigung ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt, dessen privatrechtliche Folgen sich ausschließlich aus dem öffentlichen Recht, nicht aber aus bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen ergeben (vgl. Urteile vom 25. Februar 2009 - BVerwG 6 C 25.08 - MMR 2009, 785, und vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 ; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 35 VwVfG Rn. 217 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09
    Mit dieser Rüge kann beanstandet werden, dass das Tatsachengericht von einer Beweisaufnahme abgesehen hat, weil es vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache überzeugt war oder den Sachverhalt bereits für geklärt gehalten hat (vgl. Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 4 B 27.08 - juris Rn. 12; Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; privatrechtsgestaltende Wirkung; verfügende Wirkung;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09
    Die Entgeltgenehmigung ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt, dessen privatrechtliche Folgen sich ausschließlich aus dem öffentlichen Recht, nicht aber aus bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen ergeben (vgl. Urteile vom 25. Februar 2009 - BVerwG 6 C 25.08 - MMR 2009, 785, und vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 ; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 35 VwVfG Rn. 217 m.w.N.).
  • BGH, 24.05.2007 - III ZR 467/04

    Keine Inhaltskontrolle bei Klauseln für Netzzugangsgewährung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09
    Dass im Hessischen Ausführungsgesetz nach der den Senat bindenden Auslegung des Berufungsgerichts ein ausschließlich öffentlich-rechtliches Regime geschaffen worden ist, zeigt auch der im angegriffenen Urteil enthaltene Hinweis des Berufungsgerichts, dass neben der Entgeltgenehmigung keine Billigkeitskontrolle nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs stattfinde (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - III ZR 467/04 - NJW 2007, 3344 Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2006 - 4 U 94/02

    Preisgestaltung bei der Tierkörperbeseitigung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09
    Dies ist Konsequenz daraus, dass die Klägerinnen eine ihnen als Beliehene übertragene öffentlich-rechtliche Aufgabe der Gefahrenabwehr im Bereich der Seuchenhygiene wahrnehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2007 - I-23 U 27/07 - juris Rn. 12 ff. und OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Mai 2006 - 4 U 94/02 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 4 B 27.08

    Frage nach dem Gegenstand einer Einigung i.S.v. § 110 Abs. 2 Baugesetzbuch

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09
    Mit dieser Rüge kann beanstandet werden, dass das Tatsachengericht von einer Beweisaufnahme abgesehen hat, weil es vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache überzeugt war oder den Sachverhalt bereits für geklärt gehalten hat (vgl. Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 4 B 27.08 - juris Rn. 12; Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 62.09

    Eingriff des hessischen Landesgesetzgebers in die Gesetzgebungskompetenz des

    Parallelentscheidung zu dem Beschluss, BVerwG, 2010-05-17, 3 B 61/09, der vollständig dokumentiert ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2023 - 6 A 10646/22

    Tierkörperbeseitigung; Genehmigung einer Entgeltliste; Gebührenbemessung anhand

    Eine solche privatrechtsgestaltende Wirkung liegt der angegriffenen Genehmigung zugrunde, da das in der Entgeltliste 2019/2020 durch eine der Vertragsparteien bestimmte und durch das Ministerium genehmigte Entgelt für die Vertragsparteien verbindlich vorgegeben wird und ihnen beim Abschluss von Nutzungsverträgen ein Abweichen hiervon verwehrt ist (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 12. April 2018, a.a.O., juris Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 3 B 61.09 -, juris Rn. 7, m. w. N.).
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