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   BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15   

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BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15 (https://dejure.org/2017,21088)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2017 - 5 P 6.15 (https://dejure.org/2017,21088)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 (https://dejure.org/2017,21088)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    PersVG BB § 26 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2, § 47 Abs. 2 und 4, § 95 Abs. 2
    Abordnung; Ersatzmitglied; Gesamtpersonalrat; Heranziehung als Ersatzmitglied; Personalrat; Personalratsmitglied; Platz auf der Wahlvorschlagsliste; Prognose; Rechtskraft; Rechtskraftfähigkeit von personalvertretungsrechtlichen Beschlüssen; Regelmäßigkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 4 PersVG BB, § 47 Abs 2 S 3 PersVG BB, § 31 Abs 1 S 2 PersVG BB
    Zustimmungsrecht des Personalrats bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigten

  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsrecht des Personalrates bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigen; Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Personalrates für den Schutz von Ersatzmitgliedern des Personalrates; Auslegung der "regelmäßigen Teilnahme" im ...

  • rewis.io

    Zustimmungsrecht des Personalrats bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtskraft; Rechtskraftfähigkeit von personalvertretungsrechtlichen Beschlüssen; Personalrat; Gesamtpersonalrat; Personalratsmitglied; Ersatzmitglied; Heranziehung als Ersatzmitglied; zeitweilige Verhinderung; vorübergehende Zugehörigkeit; zustimmungsrelevante ...

  • rechtsportal.de

    Zustimmungsrecht des Personalrates bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigen; Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Personalrates für den Schutz von Ersatzmitgliedern des Personalrates; Auslegung der "regelmäßigen Teilnahme" im ...

  • datenbank.nwb.de

    Zustimmungsrecht des Personalrats bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zustimmungsrecht des Personalrates bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 507
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15
    Soweit die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 infolge des unbeschränkt gestellten Antrags auch auf die Aufhebung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts betreffend die Verfügung des Beteiligten zu 1 vom 19. September 2013 gerichtet ist, ist sie bereits wegen entgegenstehender Rechtskraft des angefochtenen Beschlusses unzulässig, weil das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsbeschwerde insoweit nicht zugelassen hat (§ 95 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg - Landespersonalvertretungsgesetz - PersVG BB - vom 15. September 1993 , zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 i.V.m. § 85 Abs. 1 Satz 1, § 80 Abs. 2 Satz 1 ArbGG; vgl. zur Rechtskraftfähigkeit von Beschlüssen im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren BAG, Beschlüsse 27. August 1968 - 1 ABR 6/68 - BAGE 21, 139 und vom 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BB 1996, 2469 m.w.N.).
  • BAG, 27.08.1968 - 1 ABR 6/68

    Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15
    Soweit die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 infolge des unbeschränkt gestellten Antrags auch auf die Aufhebung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts betreffend die Verfügung des Beteiligten zu 1 vom 19. September 2013 gerichtet ist, ist sie bereits wegen entgegenstehender Rechtskraft des angefochtenen Beschlusses unzulässig, weil das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsbeschwerde insoweit nicht zugelassen hat (§ 95 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg - Landespersonalvertretungsgesetz - PersVG BB - vom 15. September 1993 , zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 i.V.m. § 85 Abs. 1 Satz 1, § 80 Abs. 2 Satz 1 ArbGG; vgl. zur Rechtskraftfähigkeit von Beschlüssen im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren BAG, Beschlüsse 27. August 1968 - 1 ABR 6/68 - BAGE 21, 139 und vom 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BB 1996, 2469 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83

    Anforderungen an die Auslegung des Begriffs des Ersatzmitglieds eines

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15
    Er tritt in den Stand eines auf einer Wahlvorschlagsliste aufgeführten, aber nicht gewählten Beschäftigten zurück, der lediglich die - je nach seinem Listenplatz auf der Wahlvorschlagsliste größere oder geringere - Chance hat, im Falle der (erneuten) Verhinderung oder des Ausscheidens von gewählten Personalratsmitgliedern (wiederum) als Ersatzmitglied in den Personalrat einzutreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1984 - 6 P 38.83 - Buchholz 238.3a § 47 BPersVG Nr. 5 S. 10).
  • BVerwG, 08.09.2015 - 5 PB 13.15

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; "regelmäßige Teilnahme" von Ersatzmitgliedern des

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15
    Auf die Beschwerden des Antragstellers und des Beteiligten zu 2 hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. September 2015 - 5 PB 13.15 - deren Rechtsbeschwerden zugelassen, soweit es um die Verfügung des Beteiligten zu 1 vom 1. Oktober 2012 geht.
  • BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19

    Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur

    Denn als Stellvertreter eines (zeitweilig) verhinderten gewählten Mitglieds der Personalvertretung sind sie Inhaber der diesem zustehenden und von ihm abgeleiteten Rechte und Pflichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 - Buchholz 251.21 § 47 BrbgPersVG Nr. 1 Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18

    Mitbestimmungsrecht; Umsetzungsmaßnahme; Ersatzmitglied; Wahlvorschlagsliste

    Die vom Antragsteller in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 -, juris) betreffe ausschließlich die Rechtslage in Berlin-Brandenburg, die eine solche Prognose anders als § 48 Abs. 2 SächsPersVG erfordere.

    Daher kann sich der Antragsteller für seine Ansicht nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 47 LPersVG BB berufen (BVerwG, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2023 - 33 A 2244/22

    Beschlussverfahren; personalvertretungsrechtlich Erledigung;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 1984 - 6 P 38.83 -, Buchholz 238.3A § 47 BPersVG Nr. 5 = DVBl. 1985, 450 = NJW 1985, 2842 = PersV 1986, 468 = ZBR 1985, 60, und vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 -, Buchholz 251.21 § 47 BrbgPersVG Nr. 1 = PersR 2017, Nr. 12, 38 = PersV 2017, 353; OVG NRW, Beschluss vom 6. März 1995 - 1 A 4151/92.PVL -, juris (nur Leitsätze).
  • OVG Sachsen, 14.11.2018 - 2 B 302/18

    Umsetzung; Beteiligung des Personalrats; Ersatzmitglied

    Auch habe der Personalrat gemäß § 48 Abs. 2 SächsPersG zustimmen müssen, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 - und v. 1. Oktober 2013 - 6 P 6.13 -, beide juris) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 8. Mai 2014 - PL 9 A 686/12 -, juris) ergebe.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bezogen auf die vergleichbare Regelung im Land Brandenburg - § 47 PersVG - mit Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 -, juris ausgeführt, dass die Erweiterung des Schutzes auf Ersatzmitglieder eine positive Prognose erfordere; Gegenstand dieser Prognose sei die in der laufenden Amtszeit zu erwartende regelmäßige Teilnahme des betroffenen Beschäftigten als Ersatzmitglied an den Sitzungen des Personalrats.

  • BVerwG, 29.04.2022 - 5 P 10.20

    Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei

    Er tritt in den Stand eines auf einer Wahlvorschlagsliste aufgeführten, aber nicht gewählten Beschäftigten zurück, der lediglich die - je nach seinem Listenplatz auf der Wahlvorschlagsliste größere oder geringere - Chance hat, im Falle der (erneuten) Verhinderung oder des Ausscheidens von gewählten Personalratsmitgliedern (wiederum) als Ersatzmitglied in den Personalrat einzutreten (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - 6 P 4.78 - Buchholz 238.3a § 46 Nr. 3 S. 28, vom 27. September 1984 - 6 P 38.83 - Buchholz 238.3a § 47 BPersVG Nr. 5 S. 10 f. und vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 - Buchholz 251.21 § 47 BrbgPersVG Nr. 1 Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 09.07.2019 - 9 B 331/18

    Umsetzung; Dienstort

    20 Die vom Antragsteller in der Beschwerdebegründung angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 -, juris) ist nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.
  • BVerwG, 30.06.2022 - 5 PB 16.21

    Rückkehr von Beschäftigten (Arbeitnehmern/Beamten) zu einem Jobcenter auf die von

    Eine Beschränkung auf einzelne Anspruchsgrundlagen oder Rechtsfragen ist dagegen nicht möglich; sie ist ohne rechtliche Bedeutung und führt zur unbeschränkten Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - 2 B 68.87 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 252 S. 2 f. und vom 8. September 2015 - 5 PB 13.15 (5 P 6.15 ) - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.; s. a. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 08.09.2015 - 5 PB 13.15
    Das Beschwerdeverfahren wird, soweit es um die Änderungsverfügung des Beteiligten zu 1 vom 1. Oktober 2012 geht, nunmehr als Rechtsbeschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 P 6.15 fortgesetzt.
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