Rechtsprechung
BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
PersVG BB § 26 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2, § 47 Abs. 2 und 4, § 95 Abs. 2
Abordnung; Ersatzmitglied; Gesamtpersonalrat; Heranziehung als Ersatzmitglied; Personalrat; Personalratsmitglied; Platz auf der Wahlvorschlagsliste; Prognose; Rechtskraft; Rechtskraftfähigkeit von personalvertretungsrechtlichen Beschlüssen; Regelmäßigkeit; ... - rechtsprechung-im-internet.de
§ 47 Abs 4 PersVG BB, § 47 Abs 2 S 3 PersVG BB, § 31 Abs 1 S 2 PersVG BB
Zustimmungsrecht des Personalrats bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigten
- Wolters Kluwer
Zustimmungsrecht des Personalrates bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigen; Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Personalrates für den Schutz von Ersatzmitgliedern des Personalrates; Auslegung der "regelmäßigen Teilnahme" im ...
- rewis.io
Zustimmungsrecht des Personalrats bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtskraft; Rechtskraftfähigkeit von personalvertretungsrechtlichen Beschlüssen; Personalrat; Gesamtpersonalrat; Personalratsmitglied; Ersatzmitglied; Heranziehung als Ersatzmitglied; zeitweilige Verhinderung; vorübergehende Zugehörigkeit; zustimmungsrelevante ...
- rechtsportal.de
Zustimmungsrecht des Personalrates bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigen; Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Personalrates für den Schutz von Ersatzmitgliedern des Personalrates; Auslegung der "regelmäßigen Teilnahme" im ...
- datenbank.nwb.de
Zustimmungsrecht des Personalrats bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zustimmungsrecht des Personalrates bei Umsetzung eines vorübergehend als Ersatzmitglied herangezogenen Beschäftigen
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 25.02.2014 - 21 K 3929/13
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 61 PV 2.14
- BVerwG, 08.09.2015 - 5 PB 13.15
- BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15
Papierfundstellen
- NZA-RR 2017, 507
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95
Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren
Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15
Soweit die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 infolge des unbeschränkt gestellten Antrags auch auf die Aufhebung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts betreffend die Verfügung des Beteiligten zu 1 vom 19. September 2013 gerichtet ist, ist sie bereits wegen entgegenstehender Rechtskraft des angefochtenen Beschlusses unzulässig, weil das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsbeschwerde insoweit nicht zugelassen hat (§ 95 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg - Landespersonalvertretungsgesetz - PersVG BB - vom 15. September 1993 , zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 i.V.m. § 85 Abs. 1 Satz 1, § 80 Abs. 2 Satz 1 ArbGG; vgl. zur Rechtskraftfähigkeit von Beschlüssen im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren BAG, Beschlüsse 27. August 1968 - 1 ABR 6/68 - BAGE 21, 139 und vom 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BB 1996, 2469 m.w.N.). - BAG, 27.08.1968 - 1 ABR 6/68
Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15
Soweit die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 infolge des unbeschränkt gestellten Antrags auch auf die Aufhebung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts betreffend die Verfügung des Beteiligten zu 1 vom 19. September 2013 gerichtet ist, ist sie bereits wegen entgegenstehender Rechtskraft des angefochtenen Beschlusses unzulässig, weil das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsbeschwerde insoweit nicht zugelassen hat (§ 95 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg - Landespersonalvertretungsgesetz - PersVG BB - vom 15. September 1993 , zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 i.V.m. § 85 Abs. 1 Satz 1, § 80 Abs. 2 Satz 1 ArbGG; vgl. zur Rechtskraftfähigkeit von Beschlüssen im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren BAG, Beschlüsse 27. August 1968 - 1 ABR 6/68 - BAGE 21, 139 und vom 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BB 1996, 2469 m.w.N.). - BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83
Anforderungen an die Auslegung des Begriffs des Ersatzmitglieds eines …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15
Er tritt in den Stand eines auf einer Wahlvorschlagsliste aufgeführten, aber nicht gewählten Beschäftigten zurück, der lediglich die - je nach seinem Listenplatz auf der Wahlvorschlagsliste größere oder geringere - Chance hat, im Falle der (erneuten) Verhinderung oder des Ausscheidens von gewählten Personalratsmitgliedern (wiederum) als Ersatzmitglied in den Personalrat einzutreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1984 - 6 P 38.83 - Buchholz 238.3a § 47 BPersVG Nr. 5 S. 10). - BVerwG, 08.09.2015 - 5 PB 13.15
Zulassung der Rechtsbeschwerde; "regelmäßige Teilnahme" von Ersatzmitgliedern des …
Auszug aus BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15
Auf die Beschwerden des Antragstellers und des Beteiligten zu 2 hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. September 2015 - 5 PB 13.15 - deren Rechtsbeschwerden zugelassen, soweit es um die Verfügung des Beteiligten zu 1 vom 1. Oktober 2012 geht.
- BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19
Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur …
Denn als Stellvertreter eines (zeitweilig) verhinderten gewählten Mitglieds der Personalvertretung sind sie Inhaber der diesem zustehenden und von ihm abgeleiteten Rechte und Pflichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 - Buchholz 251.21 § 47 BrbgPersVG Nr. 1 Rn. 14 m.w.N.). - OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18
Mitbestimmungsrecht; Umsetzungsmaßnahme; Ersatzmitglied; Wahlvorschlagsliste
Die vom Antragsteller in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 -, juris) betreffe ausschließlich die Rechtslage in Berlin-Brandenburg, die eine solche Prognose anders als § 48 Abs. 2 SächsPersVG erfordere.Daher kann sich der Antragsteller für seine Ansicht nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 47 LPersVG BB berufen (BVerwG, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2023 - 33 A 2244/22
Beschlussverfahren; personalvertretungsrechtlich Erledigung; …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 1984 - 6 P 38.83 -, Buchholz 238.3A § 47 BPersVG Nr. 5 = DVBl. 1985, 450 = NJW 1985, 2842 = PersV 1986, 468 = ZBR 1985, 60, und vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 -, Buchholz 251.21 § 47 BrbgPersVG Nr. 1 = PersR 2017, Nr. 12, 38 = PersV 2017, 353; OVG NRW, Beschluss vom 6. März 1995 - 1 A 4151/92.PVL -, juris (nur Leitsätze).
- OVG Sachsen, 14.11.2018 - 2 B 302/18
Umsetzung; Beteiligung des Personalrats; Ersatzmitglied
Auch habe der Personalrat gemäß § 48 Abs. 2 SächsPersG zustimmen müssen, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 - und v. 1. Oktober 2013 - 6 P 6.13 -, beide juris) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 8. Mai 2014 - PL 9 A 686/12 -, juris) ergebe.Das Bundesverwaltungsgericht hat bezogen auf die vergleichbare Regelung im Land Brandenburg - § 47 PersVG - mit Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 -, juris ausgeführt, dass die Erweiterung des Schutzes auf Ersatzmitglieder eine positive Prognose erfordere; Gegenstand dieser Prognose sei die in der laufenden Amtszeit zu erwartende regelmäßige Teilnahme des betroffenen Beschäftigten als Ersatzmitglied an den Sitzungen des Personalrats.
- BVerwG, 29.04.2022 - 5 P 10.20
Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei …
Er tritt in den Stand eines auf einer Wahlvorschlagsliste aufgeführten, aber nicht gewählten Beschäftigten zurück, der lediglich die - je nach seinem Listenplatz auf der Wahlvorschlagsliste größere oder geringere - Chance hat, im Falle der (erneuten) Verhinderung oder des Ausscheidens von gewählten Personalratsmitgliedern (wiederum) als Ersatzmitglied in den Personalrat einzutreten (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - 6 P 4.78 - Buchholz 238.3a § 46 Nr. 3 S. 28, vom 27. September 1984 - 6 P 38.83 - Buchholz 238.3a § 47 BPersVG Nr. 5 S. 10 f. und vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 - Buchholz 251.21 § 47 BrbgPersVG Nr. 1 Rn. 14). - OVG Sachsen, 09.07.2019 - 9 B 331/18
Umsetzung; Dienstort
20 Die vom Antragsteller in der Beschwerdebegründung angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 -, juris) ist nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar. - BVerwG, 30.06.2022 - 5 PB 16.21
Rückkehr von Beschäftigten (Arbeitnehmern/Beamten) zu einem Jobcenter auf die von …
Eine Beschränkung auf einzelne Anspruchsgrundlagen oder Rechtsfragen ist dagegen nicht möglich; sie ist ohne rechtliche Bedeutung und führt zur unbeschränkten Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - 2 B 68.87 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 252 S. 2 f. und vom 8. September 2015 - 5 PB 13.15 (5 P 6.15 ) - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.; s. a. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 - juris Rn. 7). - BVerwG, 08.09.2015 - 5 PB 13.15 Das Beschwerdeverfahren wird, soweit es um die Änderungsverfügung des Beteiligten zu 1 vom 1. Oktober 2012 geht, nunmehr als Rechtsbeschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 P 6.15 fortgesetzt.