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   BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93   

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BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93 (https://dejure.org/1993,10667)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1993 - 9 B 283.93 (https://dejure.org/1993,10667)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 9 B 283.93 (https://dejure.org/1993,10667)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Indizwirkung von in der Person eines "Spätgeborenen" hinreichend vorhandenen objektiven Bestätigungsmerkmalen für die Überlieferung Volksdeutschen Bewusstseins - ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93
    Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (vgl. hierzu Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; Urteil vom 15. Mai 1990- BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).

    Zwar ist hinsichtlich der Beherrschung der deutschen Sprache durch einen Spätgeborenen zu berücksichtigen, inwieweit im Vertreibungsgebiet der Gebrauch der deutschen Sprache ganz oder zeitweise nicht hervortreten konnte (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O. unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298, 308) [BVerwG 10.11.1976 - VIII C 92/75].

  • BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93
    Von dieser Rechtslage, die grundsätzlich auch für Polen maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67; Beschluß vom 23. April 1993 - BVerwG 9 B 20.93 -), ist das Verwaltungsgericht, auf dessen Urteil sich das Berufungsgericht vollinhaltlich bezieht, ausgegangen.
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93
    Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (vgl. hierzu Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; Urteil vom 15. Mai 1990- BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93

    Ausstellung des Vertriebenenausweises an einen spätgeborenen Aussiedler aus Polen

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93
    Von dieser Rechtslage, die grundsätzlich auch für Polen maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67; Beschluß vom 23. April 1993 - BVerwG 9 B 20.93 -), ist das Verwaltungsgericht, auf dessen Urteil sich das Berufungsgericht vollinhaltlich bezieht, ausgegangen.
  • BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88

    Häftlingshilferecht - Beweisnotstand - Verwaltungsstreitverfahren - Materielle

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93
    Ist das nicht der Fall, verbleibt es bei dem Grundsatz, daß ein Beteiligter die Folgen der Ungewißheit hinsichtlich einer anspruchsbegründenden Tatsache gegen sich gelten lassen muß (vgl. z.B. Beschluß vom 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93
    Zwar ist hinsichtlich der Beherrschung der deutschen Sprache durch einen Spätgeborenen zu berücksichtigen, inwieweit im Vertreibungsgebiet der Gebrauch der deutschen Sprache ganz oder zeitweise nicht hervortreten konnte (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O. unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298, 308) [BVerwG 10.11.1976 - VIII C 92/75].
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf die durch Art. 1 Nr. 5 Buchst. b des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes (KfbG) vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2094) in das Bundesvertriebenengesetz eingefügte Vorschrift des § 6 Abs. 2 BVFG verweist, vermag dies eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allein schon deshalb nicht zu begründen, weil diese Vorschrift nach § 100 BVFG in der Fassung des Art. 1 Nr. 40 KfbG auf den im Jahre 1989 nach Deutschland eingereisten Kläger keine Anwendung findet (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - Dok.Ber. 1993, 187, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93
    Die Rüge schließlich, das Verwaltungsgericht und mit ihm das dessen Urteil in Bezug nehmende Berufungsgericht seien von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 48) im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abgewichen, geht schon deshalb fehl, weil dieses Urteil für den vorliegenden Fall von vornherein nicht einschlägig ist.
  • BVerwG, 07.01.1997 - 9 B 527.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Soweit das Berufungsgericht, nach dessen Feststellungen die Klägerin ihren eigenen Angaben zufolge deutsches Volkstum nicht gepflegt hat, weiterhin auf eine enge Beziehung zwischen deutscher Sprache einerseits und deutscher Erziehung und Kultur andererseits abgehoben hat, entspricht dies ebenfalls der im Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (a.a.O.) sowie der im Beschluß vom 17. Juni 1993 - BVerwG 9 B 283.93 - zum Ausdruck gekommenen Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1996 - 2 A 475/94

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides einer zum deutschen Volkstum

    vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juni 1993 - 9 B 283.93 - und vom 15. September 1992 - 9 B 18.92 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 69.
  • BVerwG, 16.06.1994 - 9 B 58.94

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Das gilt grundsätzlich auch für Polen, wo der Gebrauch der deutschen Sprache jedenfalls ungefähr seit Ende 1956 nicht mehr verboten war (Beschlüsse vom 23. April 1993 - BVerwG 9 B 20.93 - vom 7. Juni 1993 - BVerwG 9 B 289.93 - vom 17. Juni 1993 - BVerwG 9 B 283.93 - und vom 23. Juni 1993 - BVerwG 9 B 341.93 -).
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