Rechtsprechung
BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 14.14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
KrWG § 15 Abs. 2, § 35 Abs. 1 und 2, § 36 Abs. 1 Nr. 1; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2; WHG § 62; BauGB § 38
Biopolderanlage; wassergefährdende Stoffe; Abfallentsorgungsanlage; Deponie; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Planfeststellung; Wohl der Allgemeinheit. - Bundesverwaltungsgericht
KrWG § 15 Abs. 2, § 35 Abs. 1 und 2, § 36 Abs. 1 Nr. 1
Abfallentsorgungsanlage; Biopolderanlage; Deponie; Planfeststellung; Wohl der Allgemeinheit; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; wassergefährdende Stoffe - rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 2 KrWG, § 35 Abs 1 KrWG, § 35 Abs 2 KrWG, § 36 Abs 1 Nr 1 KrWG, § 6 Abs 1 Nr 2 BImSchG
Genehmigung einer Biopolderanlage; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Wohl der Allgemeinheit
- Wolters Kluwer
Anspruch auf eine (erneute) Genehmigung zum Betrieb einer Biopolderanlage
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf eine (erneute) Genehmigung zum Betrieb einer Biopolderanlage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pflicht zur allgemeinwohlverträglichen Abfahllbeseitigung keine "andere öffentlich-rechtliche Vorschrift" im Sinne des BImSchG
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 04.11.2010 - 5 K 213/07
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11
- BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 14.14
Wird zitiert von ... (5)
- VG Oldenburg, 23.01.2014 - 7 B 6904/13
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Hartdrogenkonsum (hier: Kokain)
Damit steht fest, dass der Antragsteller Kokain konsumiert hat; auf das geltend gemachte Fehlen von Ausfallerscheinungen kommt es nicht an, auch deshalb, weil es sich bei Benzoylecgonin um ein Abbauprodukt des pharmakologisch wirkenden Kokains handelt, ohne dass es auf dessen eigene pharmakologische Wirkung ankäme (Beschluss vom 17. Januar 2014 - 7 B 14/14 -, Vnb).39 Ferner hat das erkennende Gericht keinen Zweifel an der Zuverlässigkeit und Gültigkeit der Untersuchungen der UMG im vorliegenden Verfahren, wie ansonsten in anderen Verfahren ebenfalls nicht (vgl. Beschluss vom 17. Januar 2014 - 7 B 14/14 -, Vnb).
- BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 15.14
Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweiser …
Soweit die Klägerin dieselben Zulassungsgründe geltend macht wie im Verfahren BVerwG 7 B 14.14, in dem es um die Genehmigung des eingeschränkten Betriebs ihrer Biopolderanlage geht, kann die Beschwerde bereits aus den im dortigen Verfahren (Beschluss vom 17. Juni 2014) dargelegten Gründen keinen Erfolg haben.Über ihr Vorbringen im Verfahren BVerwG 7 B 14.14 hinaus rügt die Klägerin lediglich eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör.
Nach heutiger - vergleichbarer - Rechtslage hat das Oberverwaltungsgericht eine Privilegierung von Abfallentsorgungsanlagen in Bezug auf den Grundwasserschutz im Übrigen verneint (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 11 B 1.11; hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2014 - BVerwG 7 B 14.14).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - 8 D 9/16
Klage auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung für eine Abfallbehandlungsanlage; …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 7 B 14.14 -, juris Rn. 6. - OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2014 - 11 N 56.14
Steganlage; Großer Müggelsee; FFH-Gebiet; Erhaltungsziele; erhebliche …
Mit diesem Vorbringen zeigt die Klägerin keine vorliegend grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO auf, denn die aufgeworfene Frage lässt sich auf der Grundlage des Gesetzes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation (zum Maßstab vgl. BVerwG, Beschluss v. 17. Juni 2014 - 7 B 14.14 -, zit. nach juris Rn 5) ohne Weiteres im Sinne des Verwaltungsgerichts beantworten. - FG Hamburg, 05.08.2020 - 4 K 109/16
Energiesteuer: Verlust von Energieerzeugnissen durch unabwendbares Ereignis oder …
An die Unwahrscheinlichkeit des Schadenseintritts seien umso größere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden sein könne (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970, IV C 90.69, NJW 1971, 396; Beschluss vom 17. Juni 2014, 7 B 14/14, UPR 2014, 398).