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   BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 15.14   

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https://dejure.org/2014,19426
BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 15.14 (https://dejure.org/2014,19426)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.2014 - 7 B 15.14 (https://dejure.org/2014,19426)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 7 B 15.14 (https://dejure.org/2014,19426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweiser Nichtberücksichtigung formellen oder materiellen Vorbringens; Genehmigungsfähigkeit des eingeschränkten Betriebs einer Biopolderanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; KrWG § 15 Abs. 2
    Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweiser Nichtberücksichtigung formellen oder materiellen Vorbringens; Genehmigungsfähigkeit des eingeschränkten Betriebs einer Biopolderanlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 14.14

    Biopolderanlage; wassergefährdende Stoffe; Abfallentsorgungsanlage; Deponie;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 15.14
    Soweit die Klägerin dieselben Zulassungsgründe geltend macht wie im Verfahren BVerwG 7 B 14.14, in dem es um die Genehmigung des eingeschränkten Betriebs ihrer Biopolderanlage geht, kann die Beschwerde bereits aus den im dortigen Verfahren (Beschluss vom 17. Juni 2014) dargelegten Gründen keinen Erfolg haben.

    Über ihr Vorbringen im Verfahren BVerwG 7 B 14.14 hinaus rügt die Klägerin lediglich eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör.

    Nach heutiger - vergleichbarer - Rechtslage hat das Oberverwaltungsgericht eine Privilegierung von Abfallentsorgungsanlagen in Bezug auf den Grundwasserschutz im Übrigen verneint (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 11 B 1.11; hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2014 - BVerwG 7 B 14.14).

  • BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 15.14
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen; die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 <4 A 1075.04> - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11

    Genehmigung einer sog. Biopolderanlage zur Trocknung und Lagerung von

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 15.14
    Nach heutiger - vergleichbarer - Rechtslage hat das Oberverwaltungsgericht eine Privilegierung von Abfallentsorgungsanlagen in Bezug auf den Grundwasserschutz im Übrigen verneint (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 11 B 1.11; hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2014 - BVerwG 7 B 14.14).
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