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   BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19   

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https://dejure.org/2020,21748
BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19 (https://dejure.org/2020,21748)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.2020 - 10 C 22.19 (https://dejure.org/2020,21748)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 (https://dejure.org/2020,21748)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    IFG § 1 Abs. 1 Satz 1, § ... 2 Nr. 1, § 3 Nr. 6 Alt. 2, § 6 Satz 2; SGB V §§ 12, 73 Abs. 9 Nr. 2, § 129 Abs. 1a, § 130a Abs. 8; GeschGehG § 1 Abs. 2, § 2 Nr. 1 Buchst. b; RL (EU) 2016/943 Art. 1 Abs. 2 Buchst. c, Art. 2 Nr. 1 Buchst. c
    Arzneimittel; Ausschlussgründe; Geschäftsgeheimnis; Informationszugangsanspruch; Offenkundigkeit; Pflicht zur Geheimhaltung; Rabattvereinbarung; Wettbewerbsrelevanz; angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen; wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 2 Nr 1 IFG, § 3 Nr 6 Alt 2 IFG, § 6 S 2 IFG, § 12 SGB 5

  • Wolters Kluwer

    Kein Informationszugangsanspruch eines Apothekers zu Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V; Schutz vor Bekanntwerden eines zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einem pharmazeutischen Unternehmer vereinbarten Rabattes; Pflicht zur Geheimhaltung; ...

  • rewis.io

    Kein Informationszugangsanspruch zu Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V

  • doev.de PDF

    Kein Informationszugangsanspruch zu Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Informationszugangsanspruch eines Apothekers zu Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V ; Schutz vor Bekanntwerden eines zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einem pharmazeutischen Unternehmer vereinbarten Rabattes; Pflicht zur Geheimhaltung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein Informationszugangsanspruch zu Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19
    Der erforderliche Wettbewerbsbezug kann fehlen, wenn die Informationen abgeschlossene Vorgänge ohne Bezug zum heutigen Geschäftsbetrieb betreffen (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 35 m.w.N.).

    Die vom Kläger begehrte Information betrifft demnach nicht lediglich abgeschlossene Vorgänge ohne Bezug zum aktuellen Geschäftsbetrieb der Beigeladenen, so dass der Zeitablauf unbeachtlich ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 35 f. und vom 30. Januar 2020 - 10 C 18.19 - juris Rn. 23 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 18.19

    Akteneinsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Geschäftsgeheimnis;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19
    Gemäß § 1 Abs. 2 GeschGehG findet das Geschäftsgeheimnisgesetz auf öffentlich-rechtliche Vorschriften zur Geheimhaltung, Erlangung, Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen und damit auf das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung; das gilt auch für die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 1 GeschGehG (vgl. BT-Drucks. 19/4724, S. 23; ebenso Guckelberger, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, Stand 1. November 2019, IFG § 6 Rn. 17.1; noch offengelassen im BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2020 - 10 C 18.19 - juris Rn. 24).

    Die vom Kläger begehrte Information betrifft demnach nicht lediglich abgeschlossene Vorgänge ohne Bezug zum aktuellen Geschäftsbetrieb der Beigeladenen, so dass der Zeitablauf unbeachtlich ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 35 f. und vom 30. Januar 2020 - 10 C 18.19 - juris Rn. 23 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19
    Betriebsgeheimnisse betreffen dabei im Wesentlichen technisches, Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 19 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205 ).

    Die Wettbewerbsrelevanz des Rabattdatums bestand nach den Feststellungen des Berufungsgerichts auch zum maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung fort (vgl. hierzu näher BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 45 ff.).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19
    a) aa) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 6 Satz 2 IFG umfassen nach dem hergebrachten öffentlich-rechtlichen Verständnis, das sich am gewachsenen Begriffsverständnis des Wettbewerbsrechts orientiert (BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - juris Rn. 10), alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.

    Auch wenn der Begriff des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses im Sinne von § 6 Satz 2 IFG deshalb selbstständig auszulegen ist, so hat sich die Auslegung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts doch am gewachsenen Begriffsverständnis des Wettbewerbsrechts zu orientieren (BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19
    Insoweit ist der Blick allein auf den zur Entscheidung gestellten Einzelfall unzureichend (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 7 C 1.14 - BVerwGE 152, 241 Rn. 37).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19
    Mit der Verwirklichung des Ausschlusstatbestands nach § 6 Satz 2 IFG wird im vorliegenden Fall zugleich der Ausschlusstatbestand nach § 3 Nr. 6 Alt. 2 IFG erfüllt (vgl. zum Verhältnis von § 6 Satz 2 zu § 3 Nr. 6 IFG auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 30).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19
    Betriebsgeheimnisse betreffen dabei im Wesentlichen technisches, Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 19 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205 ).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19
    Eine leichte Zugänglichkeit ist demgegenüber anzunehmen, wenn der Interessierte sich ohne große Schwierigkeiten mit lauteren Mitteln davon Kenntnis verschaffen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2017 - 7 C 31.15 - Buchholz 406.252 § 2 UIG Nr. 3 Rn. 95 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO

    § 2 Nr. 1 Buchst. a GeschGehG, der ungeachtet des Vorrangs spezieller öffentlich-rechtlicher Vorschriften gemäß § 1 Abs. 2 GeschGehG als Auslegungshilfe herangezogen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 - Buchholz 404 IFG Nr. 41 Rn. 15 f.), spricht von einer Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert ist.
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 2 LC 437/18

    Amtliche Begründung IFG; Ausnahmetatbestand; Ausschlusstatbestand; Betriebs- und

    § 3 Nr. 6 IFG schützt mithin auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der gesetzlichen Krankenkasse als Teil der Sozialversicherungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 16; Urt. v. 27.11.2014 - 7 C 12.13, juris Rn. 28).

    Die Begriffsbestimmung ist deshalb grundsätzlich für eine Fortentwicklung offen, die sich an derjenigen des wettbewerbsrechtlichen Begriffsverständnisses orientiert (BVerwG, Urt. v. 17.8.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 16).

    Betriebsgeheimnisse betreffen dabei im Wesentlichen technisches, Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 25.7.2013 - 7 B 45.12 -, juris Rn. 10; Urt. v. 10.4.2019 - 7 C 22.18 -, juris Rn. 19).

    Der begrenzte Personenkreis ist hierbei nicht allein quantitativ zu bestimmen, entscheidend ist, ob der Geheimnisträger den Kreis der "Wissenden" unter Kontrolle behält (BVerwG, Urt. v. 17.6.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 20).

    Offenkundig sind Informationen dagegen dann, wenn sie - wie im Fall einer Veröffentlichung - allgemein bekannt sind oder wenn sich Interessierte ohne große Schwierigkeiten mit lauteren Mitteln von ihnen Kenntnis verschaffen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 13; Urt. v. 23.2.2017 - 7 C 31.15 -, juris Rn. 95; zum Ganzen auch Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 6 Rn. 82 ff. m.w.N.).

    Ein "berechtigtes Interesse" an der Nichtverbreitung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anzuerkennen, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, Konkurrenten exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Urt. v. 17.6.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 13; Urt. v. 27.11.2014 - 7 C 12.13 -, juris Rn. 28).

    Ob und in welchem Umfang dieses öffentlich-rechtliche Begriffsverständnis zu § 6 IFG mit Blick auf die Bestimmung des Geschäftsgeheimnisses in § 2 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) vom 18. April 2019 (BGBl. I S. 466) fortzuentwickeln ist, mit der Folge, dass die Annahme eines Geschäftsgeheimnisses nach § 2 Nr. 1 Buchstabe b) GeschGehG verlangt, dass der Informationsinhaber angemessene Maßnahmen zu ihrer Geheimhaltung getroffen hat, oder ob einer an § 2 Abs. 1 GeschGehG orientierter Fortentwicklung die Sperrwirkung des § 1 Abs. 2 GeschGehG entgegensteht, nach der öffentliche-rechtliche Vorschriften zur Geheimhaltung, zu denen auch § 6 IFG gehört, vorgehen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.6.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 14 ff.), lässt der Senat offen.

  • BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 25.19

    Über Zugang zu Unterlagen der Werftenförderung muss neu verhandelt werden

    Hierfür muss die prognostische Einschätzung nachteiliger Auswirkungen im Fall des Bekanntwerdens der Informationen nachvollziehbar und plausibel dargelegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 28 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.).

    Der erforderliche Wettbewerbsbezug einer Information kann fehlen, wenn die Informationen abgeschlossene Vorgänge ohne Bezug zum heutigen Geschäftsbetrieb betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.02.2024 - 20 F 20.22
    Diese umfassen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - BVerfGE 115, 205 und Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 - BVerfGE 137, 185 Rn. 181; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 20 F 11.17 - juris Rn. 13 und Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 - NWVBl. 2020, 500 Rn. 13).

    § 2 Nr. 1 Buchst. a GeschGehG, der ungeachtet des Vorranges spezieller öffentlich-rechtlicher Vorschriften gemäß § 1 Abs. 2 GeschGehG als Auslegungshilfe herangezogen werden kann (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 - NWVBl. 2020, 500 Rn. 15 f.), spricht von einer Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 2286/20

    Information Informationszugang Kartellbehörde Kartellschadensersatz

    vgl. BT-Drucks. 19/4724, S. 23; ausdrücklich zu § 6 Satz 2 IFG auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 15.

    vgl. zu § 6 Satz 2 IFG BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 16.

  • VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20

    Informationszugang; Bußgeldbescheid des Landesbeauftragten für Datenschutz und

    Die Klägerin kann sich als gesetzliche Krankenkasse auf ihr Geschäftsgeheimnis berufen, das ihre wirtschaftlichen Interessen schützt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 12 und 28).

    Selbst wenn das berechtigte Interesse so weit zu fassen wäre, dass es auch publizistische und wissenschaftliche Interessen umfassen würde (so: LG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2021 - 625 Qs 21/21 OWi -, juris Rn. 21; LG Bochum Beschluss vom 10.11.2004 - 1 AR 16/04, NJW 2005, 999; LG Berlin, Beschluss vom 28.06.2001 - 510 AR 4/01 - NJW 2002, 838), käme einem solchen allgemeinen Interesse in der dann erforderlichen Abwägung mit dem Interesse des Betroffenen nur ganz geringes Gewicht zu, insbesondere wenn der Betroffene sich, wie hier die Klägerin, auf die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen beruft (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 12 und 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2022 - 10 S 439/22

    Informationszugang zu einem Kaufvertrag über die Veräußerung einer ehemaligen

    Das berechtigte Interesse des Unternehmens an der Nichtverbreitung der begehrten Information setzt voraus, dass die Offenlegung der Information wettbewerbsrelevant, d. h. geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.06.2020 - 10 C 22.19 - Buchholz 404 IFG Nr. 41 = juris Rn. 13 und vom 17.03.2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 35; Beschluss vom 25.07.2013 - 7 B 45.12 -, juris Rn. 10; Senatsbeschluss vom 23.11.2021 - 10 S 4275/20 - VBlBW 2022, 346 = juris Rn. 10 m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2021 - 1 K 3842/20

    Informationsbegehren; Regelungsbereiche von § 12 Abs 1 S. 2 Alt. 1 GBO einerseits

    Nicht entscheidungserheblich ist hier die Frage, inwieweit der Anwendungsbereich und die Bedeutung von "Geschäftsgeheimnis" nach § 6 Satz 2 LIFG sich mit der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) deckt (offengelassen bzgl. Nr. 1 b) von: BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 17) und ob die Beigeladenen zu 1 bis 3 "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" getroffen haben.
  • VG Köln, 29.06.2023 - 13 K 5228/19

    Haus der Geschichte muss Einsicht in Kaufverträge betreffend den

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Urteil vom 21. November 2018 - 15 A 861/17 -, juris Rn. 91 jeweils m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 14 ff.

  • BVerwG, 12.02.2021 - 20 F 1.20

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung hinsichtlich eines Vertragswerks

    Diese umfassen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig sind, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - BVerfGE 115, 205 und Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 - BVerfGE 137, 185 Rn. 182; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 20 F 11.17 - juris Rn. 13 und Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 - juris Rn. 13).

    § 2 Nr. 1 Buchst. a GeschGehG, der ungeachtet des Vorranges spezieller öffentlich-rechtlicher Vorschriften gemäß § 1 Abs. 2 GeschGehG als Auslegungshilfe herangezogen werden kann (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 - NWVBl 2020, 500 Rn. 15 f.), spricht von einer Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2021 - 12 B 20.20

    Zu den Voraussetzungen des Informationsausschlussgrundes des § 3 Nr. 7 IFG

  • VG Karlsruhe, 13.08.2020 - 13 K 4994/19

    Kommune muss Auskunft über an Wettbewerber erteilte Aufträge geben!

  • VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20

    Anspruch auf Auskunft über einen zwischen einer Gemeinde und einer privaten Firma

  • VG Potsdam, 10.12.2021 - 9 K 153/20
  • VG Berlin, 29.01.2024 - 2 K 41.23

    Anspruch auf Umweltinformation dient nicht der Ausforschung von Preisen!

  • KG, 10.11.2020 - 6 W 1029/20

    Geheimhaltungsanordnung im Rechtsstreit über Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in

  • VG Köln, 09.11.2023 - 13 K 4761/18
  • VG Freiburg, 11.12.2023 - 10 K 390/22

    Informationsrechtlicher Anspruch auf Einsicht in die Akten eines

  • VG Berlin, 13.08.2020 - 2 K 52.18

    Informationsbegehren über ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2022 - 15 B 1177/21

    Wahrnehmung der Informationsfunktion und Kontrollfunktion durch die Presse

  • VG Karlsruhe, 19.10.2023 - 7 K 2578/22

    Übergabe der Fragen des Tests für Medizinische Studiengänge

  • VG Berlin, 18.12.2023 - 2 K 181.22

    Bild-Journalist gewinnt gegen BMWK: Zugang zu "Nord Stream 2"-Informationen

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