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   BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70   

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BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70 (https://dejure.org/1974,410)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1974 - I WB 124.70 (https://dejure.org/1974,410)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1974 - I WB 124.70 (https://dejure.org/1974,410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 283
  • BVerwGE 46, 284
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70
    Die Rechtsprechung hat ihn über den dort vorgesehenen Fall hinaus ganz allgemein auf die Beseitigung eines durch rechtswidriges Verwaltungshandeln herbeigeführten Schadens ausgedehnt, weil dies verfassungsrechtlich geboten sei (vgl. BVerwG DVBl 1971, 858 = DÖV 1971, 857).

    Daraus, daß die Folgenbeseitigung in § 19 Abs. 1 WBO nicht ausdrücklich erwähnt ist, kann nicht geschlossen werden, daß der Gesetzgeber sie für das gerichtliche Verfahren unter Einschränkung des dem Soldaten aus § 10 Abs. 3 SG zustehenden Fürsorgeanspruchs (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. März 1973 - I WB 217/72) und des verfassungsrechtlich Gebotenen (vgl. BVerwG DÖV 1971, 857) ausschließen wollte.

  • BVerwG, 22.12.1970 - I WB 101.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70
    Der Antragsteller kann nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Umsetzung verlangen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - I WB 101/70 -, vom 19. Juni 1973 - I WB 176/71 - und vom 27. Juni 1973 - I WB 17/73).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70
    In diesem Zusammenhang wäre ein Feststellungsinteresse nur zu bejahen, wenn die Art oder die Form der Umsetzung - ihre Rechtswidrigkeit unterstellt - eine Rechtsverletzung darstellen würde, die nur durch die nachträgliche Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit ausgeglichen werden könnte, was voraussetzen würde, daß der Antragsteller durch sie noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung objektiv beeinträchtigt wäre (vgl. BVerwG a.a.O.; BVerwGE 26, 161, 165 [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64]; BVerwG JR 1973, 257; Becker MDR 1972, 920).
  • BVerwG, 19.06.1973 - I WB 176.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70
    Der Antragsteller kann nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Umsetzung verlangen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 22. Dezember 1970 - I WB 101/70 -, vom 19. Juni 1973 - I WB 176/71 - und vom 27. Juni 1973 - I WB 17/73).
  • BVerwG, 08.12.1972 - VI C 8.70

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70
    In diesem Zusammenhang wäre ein Feststellungsinteresse nur zu bejahen, wenn die Art oder die Form der Umsetzung - ihre Rechtswidrigkeit unterstellt - eine Rechtsverletzung darstellen würde, die nur durch die nachträgliche Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit ausgeglichen werden könnte, was voraussetzen würde, daß der Antragsteller durch sie noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung objektiv beeinträchtigt wäre (vgl. BVerwG a.a.O.; BVerwGE 26, 161, 165 [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64]; BVerwG JR 1973, 257; Becker MDR 1972, 920).
  • VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066

    Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Feststellungsinteresse bei einem Verwaltungsakt mit diskriminierender Wirkung dann zu bejahen, wenn der Kläger ein schutzwürdiges Interesse an seiner Rehabilitierung hat, weil er noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts durch die in Frage stehende Maßnahme objektiv in seinem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt ist (BVerwGE 46, 283 [BVerwG 17.07.1974 - I WB 124/70] ; 49, 39; 53, 138; 61, 164).
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 154.73

    Abgrenzung von Versetzung Abordnung und Umsetzung

    Eine entsprechende Selbstbindung der Beklagten, wie sie der Entscheidung in BVerwGE 46, 283 (285) [BVerwG 17.07.1974 - I WB 124/70] zugrunde lag, war nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts hier bei Erlaß der Verfügung vom 28. November 1967 nicht gegeben.
  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 WB 40.80

    Anspruch eines Berufsoffiziers auf Versetzung zum Heeresamt aufgrund einer

    Die unterbliebene Beteiligung (Anhörung) des Vertrauensmannes bei Versetzungen und Beurteilungen fest jedenfalls kein so schwerwiegender Verstoß, daß er zur Nichtigkeit der Maßnahme führen müßte (vgl. Jung/Cramer, SchwbG 2. Aufl. § 47 RdNr. 10; § 44 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 VwVfG; § 40 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 SGB), unabhängig davon, ob die unterlassene Beteiligung (Anhörung) unmittelbar aus § 22 Abs. 2 SchwbG (der nach der Rechtsprechung des Senats für Soldaten nicht unmittelbar gilt, vgl. BVerwGE 46, 283, 284 [BVerwG 17.07.1974 - I WB 124/70]) oder aus Nr. 12 FürsErlSchwb hergeleitet wird.

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang die Beseitigung aller ihm entstandenen Nachteile begehrt, wäre ein solcher Folgenbeseitigungsanspruch nur zulässig, wenn das Gericht die Maßnahmen, die nach Ansicht des Antragstellers wegen der Nichtanwendung des SchwbG zu für ihn nachteiligen Folgen geführt haben, aufhebt oder nachträglich deren Rechtswidrigkeit feststellt (vgl. BVerwGE 46, 283, 286 f [BVerwG 17.07.1974 - I WB 124/70] m.w.N.).

  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 25.22

    Bevorzugte Berücksichtigung von Soldatinnen in einem Auswahlverfahren zur

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (grdl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1974 - 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 ; vgl. ferner z. B. Beschlüsse vom 20. September 2006 - 1 WB 54.05 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 1 Rn. 24 und vom 25. Juni 2013 - 1 WB 47.12 - juris Rn. 44, jeweils m. w. N.) kann auch im Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO ein Folgenbeseitigungsanspruch geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80

    Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand

    Der Gesetzgeber hat die Anhörungspflicht bei Beamten ausdrücklich auf die Fälle des § 47 Abs. 2 SchwbG beschränkt, um den Belangen des öffentlichen Dienstes Rechnung tragen zu können (BVerwGE 46, 283 [235]).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 48.12

    Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Oberfeldwebels in eine

    Dieses Schadlosstellungsbegehren kann als Folgenbeseitigungsanspruch im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO ausgelegt werden, der nach der Rechtsprechung des Senats der Beseitigung von fortdauernden Schäden dient, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - und vom 20 September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2, Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 47.12

    Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Soldaten in eine

    Dieser Anspruch stellt eine Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG dar und dient der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2 Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05

    Folgenbeseitigungsanspruch, Fürsorgepflicht, Widerruf unwahrer

    Dieser Anspruch dient - als Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG - der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/ Dau, WBO, 4. Aufl. § 19 Rn. 9).
  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06

    Laufbahn; Zulassungstermin; rückwirkende Zulassung.

    Dieser Anspruch dient - als Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG - der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/ Dau, WBO, 4. Aufl., § 19 Rn. 9).
  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07

    Erledigung; Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes.

    Dem Antragsteller geht es damit um die Beseitigung der Folgen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Behandlung seiner Bewerbung, wobei er den Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung nicht als selbständigen Anspruch, sondern als Bindung oder Direktive bei der Ermessensausübung im Rahmen der begehrten erneuten Entscheidung über seine Bewerbung geltend macht (vgl. allgemein zum Folgenbeseitigungsanspruch im Wehrbeschwerderecht Beschlüsse vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25 und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 5.87

    Verpflichtung des Dienstherren zur Beförderung - Anerkennung von Zeugnissen und

  • BVerwG, 19.06.1985 - 1 WB 28.84

    Folgenbeseitigung - Truppendienstliche Maßnahmen - Zeitsoldat -

  • BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83

    Voraussetzungen der Eröffnung des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten -

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