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   BVerwG, 17.07.1980 - 6 P 4.80   

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BVerwG, 17.07.1980 - 6 P 4.80 (https://dejure.org/1980,2381)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1980 - 6 P 4.80 (https://dejure.org/1980,2381)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 (https://dejure.org/1980,2381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Wahlvorstand - Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen - Bekanntgabe des Wahlausschreibens - Festsetzung einer Uhrseit für die Abgabe von Wahlvorschlägen am letzten Tag der Einreichungsfrist - Wahlordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.02.1969 - VII P 2.68

    Anfechtung einer Personalvertretungswahl - Verletzung von Vorschriften eines

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1980 - 6 P 4.80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend im Beschluß vom 3. Februar 1969 - BVerwG 7 P 2.68 - (PersV 1970, 37) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Einreichungsfrist bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist läuft.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Beschluß vom 3. Februar 1969 - BVerwG 7 P 2.68 - (a.a.O.) ausgeführt, daß sich der Wahlvorstand nicht bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Annahme von Wahlvorschlägen bereithalten muß.

  • BVerwG, 14.02.1969 - VII P 5.68
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1980 - 6 P 4.80
    Auch im Beschluß vom 14. Februar 1969 - BVerwG 7 P 5.68 - (PersV 1970, 39) ist auf diese gesetzliche Regelung hingewiesen.
  • BVerwG, 17.12.1957 - VII P 6.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1980 - 6 P 4.80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluß vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 6.57 - (Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 2) ausgeführt, daß der Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens mit dem Zeitpunkt des Beginns seiner Bekanntgabe zusammenfallen muß.
  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen -

    Sie soll dem Wahlvorstand keinen Spielraum einräumen (BAG 9. Dezember 1992 - 7 ABR 27/92 - zu B II der Gründe; vgl. zu § 6 Abs. 2 Nr. 8 BPersVWO BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 -) .

    Dies gilt nicht nur für den letzten Tag der Frist (BAG 9. Dezember 1992 - 7 ABR 27/92 - zu B II der Gründe) , sondern auch für die Uhrzeit des Fristablaufs (vgl. etwa Jacobs GK-BetrVG 11. Aufl. § 6 WO Rn. 5, § 4 WO Rn. 5; Boemke BB 2009, 2758 f.; vgl. auch BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 - zu § 6 Abs. 2 Nr. 8 BPersVWO) .

    Hätte der Verordnungsgeber dem Wahlvorstand die Befugnis einräumen wollen, die Uhrzeit des Fristablaufs im Hinblick auf die betrieblichen Gegebenheiten abweichend vom gesetzlich vorgesehenen Fristende zu bestimmen, so hätte er in § 3 Abs. 2 Nr. 8 WO - ähnlich wie in § 3 Abs. 2 Nr. 11 WO - angeordnet, die Uhrzeit in dem Wahlausschreiben anzugeben (vgl. BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 - zu § 6 Abs. 2 Nr. 8 BPersVWO) .

    Wird der Wahlvorschlag an der Betriebsadresse des Wahlvorstands in dessen Briefkasten oder sonstige Zugangsvorrichtung eingeworfen, geht er nicht ohne weiteres im Zeitpunkt des Einwurfs zu (so wohl aber zur BPersVWO BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 -) , sondern erst dann, wenn unter Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse für den Wahlvorstand die Möglichkeit besteht, von dem Wahlvorschlag Kenntnis zu nehmen (vgl. zum Zugang von Willenserklärungen: BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 37; BGH 11. April 2002 - I ZR 306/99 - zu II der Gründe) .

  • LAG Köln, 20.05.2015 - 5 TaBV 18/15

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl

    Daher bestimmt sich das Fristende nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB (vgl. BAG 9. Dezember 1992 - 7 ABR 27/92 - NZA 1993, 765; BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4/80 - PersV 1981, 498) .

    Nach allgemeiner Auffassung hat der Wahlvorstand bei der Angabe des letzten Tages der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlaglisten im Wahlausschreiben keinen Entscheidungsspielraum (vgl. BAG 9. Dezember 1992 - 7 ABR 27/92 - NZA 1993, 765; BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4/80 - PersV 1981, 498) .

    Das BVerwG weist zutreffend darauf hin, dass der Verordnungsgeber eine ausdrückliche andere Regelung hätte treffen müssen, wenn er anderes gewollt hätte (BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4/80 - PersV 1981, 498).

    Nur ergänzend soll darauf verwiesen werden, dass sich nach der Rechtsprechung des BVerwG (17. Juli 1980 - 6 P 4/80 - PersV 1981, 498) der Wahlvorstand nicht bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Annahme von Wahlvorschlägen bereit halten muss.

  • OVG Thüringen, 18.09.2013 - 5 PO 1430/10

    Erlass und Aushang des Wahlausschreibens und Angaben zur Einreichungsfrist für

    Diese Frist stellt eine gesetzliche Ausschlussfrist dar, die der Wahlvorstand nicht abkürzen oder verlängern kann (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 - Juris, Rn. 18 und Vogelgesang, in: Landespersonalvertretungsgesetz Thüringen, G § 25 Rn. 18 f., m. w. N.).

    17. Dezember 1957 - VII P 6.57 - Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 2, und Beschluss vom 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 - Juris, Rn. 18).

    Eine Ermächtigung für die Abkürzung oder Verlängerung der Einreichungsfrist ist in der Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz nicht enthalten; eine solche ergibt sich insbesondere nicht aus § 6 Abs. 2 Nr. 9, 2. Halbsatz ThürPersVWO (zur inhaltlich entsprechenden Vorschrift des § 6 BPersVWO vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 - Juris, Rn. 13).

    Er hat nur die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Angabe des letzten Tages der Einreichungsfrist im Wahlausschreiben auf das Ende der Dienstzeit hinzuweisen, um damit wahlberechtigten Beschäftigten, die einen Wahlvorschlag einreichen wollen, das ihnen zur Last fallende Risiko, dass Wahlvorschläge nicht mehr in den Verfügungsbereich des Wahlvorstands gelangen können, zu verdeutlichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 - Juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Dabei wird allerdings eine nur denkbare Möglichkeit dann nicht genügen, die Anfechtung zu begründen, wenn sie nach der Lebenserfahrung vernünftigerweise nicht in Betracht zu ziehen ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 14.65 - BVerwGE 25, 120 = Buchholz 238.37 § 22 PersVG Nordrhein-Westfalen Nr. 2 S. 4, vom 17. Juli 1980 - BVerwG 6 P 4.80 - Buchholz 238.3 A § 25 BPersVG Nr. 3 S. 14 und vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 = Buchholz 238.31 § 25 BaWüPersVG Nr. 3 S. 11).
  • BAG, 28.04.2021 - 7 ABR 10/20

    Wahlausschreiben - Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

    Wird der Wahlvorschlag an der Betriebsadresse des Wahlvorstands in dessen Briefkasten oder sonstige Zugangsvorrichtung eingeworfen, geht er nicht ohne weiteres im Zeitpunkt des Einwurfs zu (so wohl aber zur BPersVWO BVerwG 17. Juli 1980 - 6 P 4.80  -; vgl. zur fristwahrenden Einreichung von Schriftsätzen bei Gericht BVerfG 3. Oktober 1979 - 1 BvR 726/78 - zu II 2 a der Gründe, BVerfGE 52, 203; Thomas/Putzo/Seiler ZPO 42. Aufl. § 132 Rn. 1) , sondern erst dann, wenn unter Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse für den Wahlvorstand die Möglichkeit besteht, von dem Wahlvorschlag Kenntnis zu nehmen (BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 11/16 - Rn. 25) .
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2016 - PL 15 S 152/15

    Gültigkeit der Personalratswahl - Wahlberechtigung von erkrankten oder

    Denn andernfalls ist eine richtige Berechnung des letzten Tages der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge nicht möglich, weil sie entweder mit dem Tag des Erlasses oder mit dem die Frist in Gang setzenden Tag der Bekanntgabe nicht zu vereinbaren ist (vgl. zu inhaltlich insoweit entsprechenden Bestimmungen BVerwG, Beschluss vom 17.07.1980 - 6 P 4.80 -, PersV 1981, 498; Thüringer OVG, Beschluss vom 18.09.2013 - 5 PO 1430/10 -, a.a.O.; VG Hamburg, Beschluss vom 11.12.1992 - 1 VG FB 30/92 -, Juris; jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1992 - 4 A 10123/92

    Anfechtung einer Personalratswahl durch eine Gewerkschaft; Verkürzung der Frist

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  • OVG Saarland, 25.10.1989 - 4 W 564/88

    Anfechtung der Wahl eines örtlichen Personalrats wegen Verstoßes gegen

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  • LAG Hessen, 31.08.2006 - 9 TaBV 16/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften -

    Der Wahlvorstand ist nach §§ 41 WO, 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 BGB von Gesetzes wegen nicht berechtigt, die Einreichung von Wahlvorschlägen am letzten Tag der Frist auf eine bestimmte Uhrzeit zu begrenzen (BVerwG Beschluss vom 17. Juli 1980 - 6 P 4/80 - PersV 1981, 498).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - 20 A 2065/17

    Vorliegen eines Aushangs im Sinne des § 6 Abs. 3 WO - LPVG bei Aufhängen eines

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - VII P 6.57 -, Buchholz 238.5 § 15 PersVG Nr. 2, und vom 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 -, juris, Rn. 18; Thür.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1980 - 6 P 4.80 -, juris, Rn. 18; Thür.

  • VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188

    Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit,

  • LAG Hessen, 12.01.2012 - 9 TaBV 115/11

    Anfechtung - Betriebsratswahl - Einreichungsfrist - Wahlvorschlag

  • OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18

    Besorgnis der Befangenheit; Einigungsstellenvorsitz; Wahlanfechtung

  • VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16

    Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlanfechtung; Wahlumschlag

  • VG Potsdam, 04.09.2018 - 21 K 1619/18

    Wählbarkeit des Ständigen Vertreters bzw. weiterer Stellvertreter des

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