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   BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89   

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BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89 (https://dejure.org/1989,6021)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1989 - 8 B 6.89 (https://dejure.org/1989,6021)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1989 - 8 B 6.89 (https://dejure.org/1989,6021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 6 Abs. 3 Baden-Württembergisches Kommunal- und Abgabengesetz 1982 (KAG BW) mit dem Rechtsstaatsprinzip, dem Bestimmtheitsgebot und dem Demokratieprinzip - Anwendbarkeit der Grundsätze für die Übertragung rechtsetzender Gewalt an die Exekutive auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89
    Die - weiten - Grenzen, die die grundgesetzliche Ordnung, insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, der Verleihung und Ausübung der Satzungsgewalt setzen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125 ), sind im Fall der Ermächtigung des § 6 Abs. 3 KAG nicht überschritten (ebenso zu der gleichlautenden Vorschrift des § 6 Abs. 2 KAG vom 18. Februar 1964, GBl. S. 71, Urteil vom 28. Juni 1974, a.a.O. S. 284).

    Die Beschwerde macht unter Berufung auf die sog. Facharzt-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 1972 (a.a.O.) geltend, die wesentlichen Fragen der Erhebung der Steuer dürften, weil die Spielautomatensteuer in die Berufsfreiheit der Automatenaufsteller eingreife, nicht durch Satzung, sondern müßten durch das Gesetz selbst geregelt werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. Mai 1972 (a.a.O. S. 159 f.) ausgeführt: Dem Gesetzgeber sei es auch im Bereich berufsrechtlicher Regelungen nicht verwehrt, Berufsverbände des öffentlichen Rechts mit Satzungsgewalt auszustatten.

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73

    Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits hinreichend geklärt, daß die Grundsätze, die gemäß Art. 80 Abs. 1 GG für die Übertragung rechtsetzender Gewalt an die Exekutive gelten, auf die Verleihung autonomer Satzungsgewalt an die Gemeinden nicht anwendbar sind und daß deshalb bei der Ermächtigung zum Erlaß gemeindlicher Satzungen eine Bestimmtheit der Ermächtigung nur insoweit zu fordern ist, als sich aus der Ermächtigung zweifelsfrei entnehmen lassen muß, welchen Gegenstand die autonome Rechtsetzung betreffen darf (vgl. Urteile vom 7. März 1958 - BVerwG VII C 84.57 - BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] und vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - BVerwGE 45, 277 [BVerwG 28.06.1974 - VII C 22/73] ).

    Die - weiten - Grenzen, die die grundgesetzliche Ordnung, insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, der Verleihung und Ausübung der Satzungsgewalt setzen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125 ), sind im Fall der Ermächtigung des § 6 Abs. 3 KAG nicht überschritten (ebenso zu der gleichlautenden Vorschrift des § 6 Abs. 2 KAG vom 18. Februar 1964, GBl. S. 71, Urteil vom 28. Juni 1974, a.a.O. S. 284).

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits hinreichend geklärt, daß die Grundsätze, die gemäß Art. 80 Abs. 1 GG für die Übertragung rechtsetzender Gewalt an die Exekutive gelten, auf die Verleihung autonomer Satzungsgewalt an die Gemeinden nicht anwendbar sind und daß deshalb bei der Ermächtigung zum Erlaß gemeindlicher Satzungen eine Bestimmtheit der Ermächtigung nur insoweit zu fordern ist, als sich aus der Ermächtigung zweifelsfrei entnehmen lassen muß, welchen Gegenstand die autonome Rechtsetzung betreffen darf (vgl. Urteile vom 7. März 1958 - BVerwG VII C 84.57 - BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] und vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - BVerwGE 45, 277 [BVerwG 28.06.1974 - VII C 22/73] ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89
    Das wäre nur dann der Fall, wenn sie eine erdrosselnde Wirkung hätte (vgl. Urteil vom 7. Februar 1975 - BVerwG VII C 68.72 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 19 S. 1 ), d.h. dazu führte, daß die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ; BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 48.86 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 4 S. 22 ).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89
    Art. 12 Abs. 1 GG kommt "als Maßstabsnorm" nicht "nur für solche Bestimmungen in Betracht, die sich gerade auf die berufliche Betätigung beziehen und diese unmittelbar zum Gegenstand haben"; der durch Art. 12 Abs. 1 GG gesicherte besondere Freiheitsraum "kann auch durch Vorschriften berührt werden, die infolge ihrer tatsächlichen Auswirkungen geeignet sind, die Freiheit der Berufswahl mittelbar zu beeinträchtigen, obwohl sie keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter tragen"; auch steuerliche Vorschriften sind deshalb an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen, "wenn sie infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes stehen und - objektiv - eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen" (BVerfG, Beschluß vom 30. Oktober 1961 - 1 BvR 833/59 - BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59] betr. Schankerlaubnissteuer).
  • BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72

    Verfassungsgemäßheit der Vergnügungssteuer für das Aufstellen von

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89
    Das wäre nur dann der Fall, wenn sie eine erdrosselnde Wirkung hätte (vgl. Urteil vom 7. Februar 1975 - BVerwG VII C 68.72 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 19 S. 1 ), d.h. dazu führte, daß die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ; BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 48.86 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 4 S. 22 ).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89
    Das wäre nur dann der Fall, wenn sie eine erdrosselnde Wirkung hätte (vgl. Urteil vom 7. Februar 1975 - BVerwG VII C 68.72 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 19 S. 1 ), d.h. dazu führte, daß die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ; BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 48.86 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 4 S. 22 ).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89
    Sowohl mit Blick auf die Einführung einer neuen Steuer (BVerfG, Beschluß vom 9. März 1971 - 2 BvR 326, 327, 341-345/69 - BVerfGE 30, 250 ) als auch mit Blick auf die Erhöhung einer bereits bestehenden Steuer (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] ) schützt die Verfassung die Erwartung, das geltende Steuerrecht werde mit dem gegebenen Inhalt fortbestehen, nicht (BVerfG, Beschluß vom 17. Juli 1974 - 1 BvR 51, 160, 285/69, 1 BvL 16, 18, 26/72 - BVerfGE 38, 61 ).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89
    Sowohl mit Blick auf die Einführung einer neuen Steuer (BVerfG, Beschluß vom 9. März 1971 - 2 BvR 326, 327, 341-345/69 - BVerfGE 30, 250 ) als auch mit Blick auf die Erhöhung einer bereits bestehenden Steuer (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] ) schützt die Verfassung die Erwartung, das geltende Steuerrecht werde mit dem gegebenen Inhalt fortbestehen, nicht (BVerfG, Beschluß vom 17. Juli 1974 - 1 BvR 51, 160, 285/69, 1 BvL 16, 18, 26/72 - BVerfGE 38, 61 ).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89
    Zwar kann der Gesetzgeber im Fall der Aufhebung oder Modifizierung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen zur Vermeidung von Grundrechtsverletzungen gehalten sein, eine angemessene Übergangsregelung zu treffen (BVerfG, z.B. Beschluß vom 15. Februar 1967 - 1 BvR 569, 589/82 - BVerfGE 21, 173 , Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 79, 278, 282/70 - BVerfGE 43, 242 , Beschluß vom 12. März 1980 - 1 BvR 643, 644/77 - BVerfGE 53, 336 ).
  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 643/77
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

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