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   BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89   

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BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89 (https://dejure.org/1989,1834)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1989 - 8 NB 2.89 (https://dejure.org/1989,1834)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1989 - 8 NB 2.89 (https://dejure.org/1989,1834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Spielautomat - Vergnügungssteuer - Erdrosselnde Wirkung - Übergangsregelung - Killerautomat - Erhöhte Besteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 1176
  • BB 1991, 73
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89
    Die Erhebung der Steuer insgesamt führt nicht dazu, daß die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67] und vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1975 - BVerwG VII C 68.72 - BVerwGE 48, 1 [BVerwG 07.02.1975 - VII C 68/72]).

    Die rechtliche Prüfung kann insoweit sinnvoll nur von einer Gesamtbetrachtung des Berufs als der Grundlage der jeweiligen Lebensführung ausgehen (BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - a.a.O. S. 27).

    Diese Zuständigkeit schließt die Kompetenz zum Erlaß von Steuergesetzen ein, die Nebenzwecke auf den der Gesetzgebung der Länder (Gemeinden) entzogenen Gebieten verfolgen (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - a.a.O. S. 99, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - a.a.O. S. 23).

    Allerdings darf eine steuergesetzliche Regelung nicht so beschaffen sein, daß sie mit ihrer Lenkungsfunktion die Aufstellung der Spielgeräte in aller Regel wirtschaftlich unmöglich macht, sie also den ihr zukommenden Zweck, Steuereinnahmen zu erzielen, dadurch zuwiderhandelt, daß sie "ersichtlich darauf ausginge, die Erfüllung des Steuertatbestands praktisch unmöglich zu machen, also in diesem Sinne eine 'erdrosselnde' Wirkung auszuüben" (BVerfG, Urteil vom 22. Mai 1963 - 1 BvR 78/56 - BVerfGE 16, 147 [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56] und Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - a.a.O. S. 23).

  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89
    Bundesverfassungsrecht gebietet nicht, bei der Erhöhung der Spielautomatensteuer eine Übergangsregelung mit zunächst niedrigeren Steuersätzen vorzusehen, wenn die Steuer auch ohne Übergangsregelung für die Aufstellung von Spielautomaten insgesamt keine erdrosselnde Wirkung hat (wie Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 -).

    Wie der beschließende Senat in seinem Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - dargelegt hat, verlangt das Bundesverfassungsrecht eine solche Übergangsregelung nicht, wenn die Steuer auch ohne Übergangsregelung für die Aufstellung von Spielautomaten insgesamt keine erdrosselnde Wirkung hat.

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73

    Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89
    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht im Sinne des § 47 Abs. 5 Nr. 2, Abs. 7 Satz 3 VwGO von dem dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - (BVerwGE 45, 277 [BVerwG 28.06.1974 - VII C 22/73]) ab.

    Auch soweit die Antragsgegnerin in der Satzung für die sog. "Killerautomaten" einen höheren Steuersatz festgelegt hat, bleibt die Vergnügungssteuer eine örtliche Steuer, mit der die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert wird (Aufwandsteuer; vgl. Urteil vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - a.a.O. S. 281).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89
    Betrifft die Erhebung der Spielautomatensteuer sowie die erhöhte Besteuerung der sog. "Killerautomaten" danach nicht die Freiheit der Berufswahl, sondern allein die Berufsausübung, so ist sie als Regelung durch vernünftige und gewichtige Erwägungen des Gemeinwohls genügend gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56], Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58]).

    Diese Zuständigkeit schließt die Kompetenz zum Erlaß von Steuergesetzen ein, die Nebenzwecke auf den der Gesetzgebung der Länder (Gemeinden) entzogenen Gebieten verfolgen (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - a.a.O. S. 99, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - a.a.O. S. 23).

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89
    Allerdings darf eine steuergesetzliche Regelung nicht so beschaffen sein, daß sie mit ihrer Lenkungsfunktion die Aufstellung der Spielgeräte in aller Regel wirtschaftlich unmöglich macht, sie also den ihr zukommenden Zweck, Steuereinnahmen zu erzielen, dadurch zuwiderhandelt, daß sie "ersichtlich darauf ausginge, die Erfüllung des Steuertatbestands praktisch unmöglich zu machen, also in diesem Sinne eine 'erdrosselnde' Wirkung auszuüben" (BVerfG, Urteil vom 22. Mai 1963 - 1 BvR 78/56 - BVerfGE 16, 147 [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56] und Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - a.a.O. S. 23).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89
    Betrifft die Erhebung der Spielautomatensteuer sowie die erhöhte Besteuerung der sog. "Killerautomaten" danach nicht die Freiheit der Berufswahl, sondern allein die Berufsausübung, so ist sie als Regelung durch vernünftige und gewichtige Erwägungen des Gemeinwohls genügend gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56], Teilurteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58]).
  • BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72

    Verfassungsgemäßheit der Vergnügungssteuer für das Aufstellen von

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89
    Die Erhebung der Steuer insgesamt führt nicht dazu, daß die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67] und vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1975 - BVerwG VII C 68.72 - BVerwGE 48, 1 [BVerwG 07.02.1975 - VII C 68/72]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89
    Die Erhebung der Steuer insgesamt führt nicht dazu, daß die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67] und vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292 ; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1975 - BVerwG VII C 68.72 - BVerwGE 48, 1 [BVerwG 07.02.1975 - VII C 68/72]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09

    Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz

    A.A. möglicherweise Nds. OVG, Beschluss vom 30. April 2003 - 13 LB 1450/01 -, KStZ 2003, 215 (217), wonach wohl dann, wenn ein Unternehmer sich in nicht atypischer , besonders spezialisierter Weise betätigt, "die konkrete betriebliche Situation" für den Berufsbegriff von Bedeutung sein soll; vgl. dazu, dass es den Beruf des "Killerautomatenaufstellers" nicht gibt, BVerwG, Beschluss vom 17.Juli 1989 - 8 NB 2/89 -, NVwZ 1989, 1176.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.1992 - 2 L 107/91
    Vielmehr gehört dies zum herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer als Aufwandsteuer, die insoweit von einer Abwälzbarkeit auf den Benutzer ausgeht (BVerfG, Urt. v. 10.05.1962 - 1 Bvl, 31/58 -, BVerfGE 14, 76/90 ff., und Beschl. v. 01.04.1971 - 1 Bvl, 22/67 -, BVerfGE 31, 8/16 ff.; BVerwG, Beschl. v. 17.07.1989 - 8 NB 2.89 - BFH, Beschl. v. 21.02.1990 - II B 98/89 -, KStZ 1990, 111; OVG Münster, Urt. v. 01.10.1990 - 22 A 1393/90 -, Der Gemeindehaushalt 1991, 276; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.08.1991 - 9 L 4590/9l-; auf die in der vorangehend zitierten Rechtsprechung erörterte Frage der "Abwälzbarkeit" oder der "kalkulatorischen Abwälzbarkeit" der Vergnügungssteuer auf den Konsumenten kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht an, weil der schleswig-holsteinische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, Steuersätze für die Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten selbst festzusetzen, die Festsetzung der Steuersätze ausweislich der amtlichen Begründung zu § 3 Abs. 3 Satz 1 KAG - Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 12/108, S. 11 - vielmehr bewußt den Kommunen vorbehalten hat).

    Das sei jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nach Abzug der notwendigen Aufwendungen einschließlich der Vergnügungssteuer noch so viel Gewinn übrig bleibe, daß weder das bundesrechtlich gestattete Aufstellen von Gewinnspielgeräten als solches noch der fiskalische Hauptzweck der Einnahmeerzielung in Frage gestellt seien (BVerfG, Beschl. v. 01.04.1971, a.a.0. S. 23; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17.07.1989 - 8 NB 2.89 -).

    Das wäre nur der Fall, wenn es den von ihr betroffenen Berufsbewerbern in aller Regel unmöglich gemacht würde, den Beruf des Automatenaufstellers zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfG, Urt. v. 21.02.1962, a.a.O., S. 101, und Beschl. v. 01.04.1971, a.a.O., S. 29) und von der Steuer somit eine erdrosselnde Wirkung ausginge (BVerwG, Beschl. v. 17.07.1989 - 8 NB 2.89 - OVG Münster, Urt. v. 01.10.1990, a.a.O., S. 279).

    Um derartige vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls handelt es sich bei der mit der Vergnügungssteuersatzung verfolgten ordnungs- und sozialpolitischen Zielsetzung, die Zahl der Spiel- und Geschicklichkeitsgeräte in Grenzen zu halten und eine Massierung der Spielhallen zu verhindern (BVerwG, Beschl. v. 17.07.1989 - 8 NB 2.89 - OVG Münster vom 01.10.1990, a.a.O., S. 279).

    Doch selbst wenn man davon ausginge, daß die (finanziellen) Belastungswirkungen der in der Vergnügungssteuersatzung enthaltenen pauschalierten Steuersätze im Hinblick auf die höheren Einspielergebnisse in Spielhallen gegen die sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Verteilungsgerechtigkeit verstieße, könnten die von der Satzung ausgehenden Gestaltungswirkungen (Lenkungszweck) - soweit verfassungsgemäß - diesen Verstoß rechtfertigen (vgl. Birk, Steuerrecht 1, 1988, § 2 Rdnr. 18 und § 7 Rdnr. 21; Loritz, Das Grundgesetz und die Grenzen der Besteuerung, NJW 1986, 1/7; Meyer, Verfassungsrechtliche Grundlagen einer kommunalen Spielgerätesteuer, Die Gemeinde 1989, 89/92; auch das BVerwG - Beschl. v. 17.07.1989 - 8 NB 2.89 -sieht den durch die Spielgerätesteuer verfolgten Lenkungszweck insoweit als zulässiges Differenzierungskriterium an).

  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

    Denn die Spielapparatesteuer als örtliche Aufwandsteuer gemäß Art. 105 Abs. 2 a GG (vgl. u.a.Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - NVwZ 1994, 902 [BVerwG 22.03.1994 - 8 NB 3/93] m.weit.Nachw.; BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O. und Beschluß vom 1. April 1971, a.a.O.;Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvL 16/73 - BVerfGE 40, 52 ff. [BVerfG 04.06.1975 - 2 BvL 16/73] und - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 ff. [BVerfG 04.06.1975 - 2 BvR 824/74] sowievom 23. März 1976 - 2 BvL 11/75 - BVerfGE 42, 38 ff. [BVerfG 23.03.1976 - 2 BvL 11/75]; BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - BStBl 1990 11, 510 ff.) muß von Rechts wegen an dem örtlich im Bereich der Antragsgegnerin angefallenen Aufwand des Spielers, der sich vergnügt, also an dessen persönlicher Lebensführung und der darauf bezogenen Einkommensverwendung anknüpfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. März 1994, a.a.O.;Urteil vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - BVerwGE 45, 277 [BVerwG 28.06.1974 - VII C 22/73];Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 NB 2.89 - NVwZ 1989, 1176; BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971, a.a.O., S. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 2 S 1855/07

    Rechtsmäßigkeit der Studiengebührenerhebung in Baden-Württemberg; kein

    Als Eingriff in die Berufswahl wertet es Abgabenpflichten nur, wenn die Abgabe es ihrer Gestaltung und Höhe nach dem Berufsbewerber in der Regel wirtschaftlich unmöglich macht, den gewählten Beruf zur Grundlage seiner Lebensführung zu machen (BVerfG, Beschl. v. 30.10.1961 - 1 BvR 833/59 - BVerfGE 13, 181, 186 ; 22.5.1963 - 1 BvR 78/56 - BVerfGE 16, 147, 163 ; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 17.7.1989 - 8 NB 2.89 - NVwZ 1989, 1176), wovon im vorliegenden Fall offensichtlich nicht gesprochen werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 LC 335/14

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Beihilfe; Berufsfreiheit;

    Dies ist aber erst dann der Fall, wenn eine Steuernorm dem ihr begrifflich zukommenden Zweck, Steuereinnahmen zu erzielen, geradezu zuwider handelt, indem sie ersichtlich darauf ausgeht , die Erfüllung des Steuertatbestands praktisch unmöglich zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.7.1974 - 1 BvR 51/69 u. a. - juris Rn. 75; BVerwG, Beschlüsse v. 17.7.1989 - 8 NB 2.89 - juris Rn. 7; v. 19.8.1994 - 8 N 1.93 - juris Rn. 11; Urteil v. 15.10.2014 - 9 C 8.13 - juris Rn. 22).

    Insoweit bedarf es - ungeachtet des Umstands, dass die Klägerin im hier maßgeblichen Besteuerungszeitraum Oktober 2013 in der Spielhalle "F." ausschließlich Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt hatte - nicht etwa einer Beschränkung der Prüfung speziell auf die Betriebssparte "Gewinnspielgeräte", sondern einer Gesamtbetrachtung des jeweiligen Berufs (vgl. BVerfG, Beschluss v. 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - juris Rn. 45; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse v. 17.7.1989 - 8 NB 2.89 - juris Rn. 4; - 8 B 159.88 - juris Rn. 4; v. 22.3.1994 - 8 NB 3.93 - juris Rn. 16), hier des Berufs des Spielhallenbetreibers.

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank;

    Sie werden trotz einer gewissen Verfremdung der Spielereignisse und des Gebrauchs von Phantasiegebilden für geeignet gehalten, Aggressionen aufzubauen, aggressives Verhalten zu fördern, Gewalt und Krieg zu verherrlichen und zu verharmlosen und insgesamt zur Verrohung der Gesellschaft beizutragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - NVwZ 2001, 1264 = juris Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschlüsse vom 22.3.1994, a. a. O., Rn. 17; vom 17.7.1989 - 8 NB 2.89 - KStZ 1990, 116 = juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 2 S 2833/07

    Rechtmäßigkeit der Studiengebührenerhebung in Baden-Württemberg; Gebührenpflicht

    Als Eingriff in die Berufswahl wertet es Abgabenpflichten nur, wenn die Abgabe es ihrer Gestaltung und Höhe nach dem Berufsbewerber in der Regel wirtschaftlich unmöglich macht, den gewählten Beruf zur Grundlage seiner Lebensführung zu machen (BVerfG, Beschl. v. 30.10.1961 - 1 BvR 833/59 - BVerfGE 13, 181, 186 ; 22.5.1963 - 1 BvR 78/56 - BVerfGE 16, 147, 163 ; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 17.7.1989 - 8 NB 2.89 - NVwZ 1989, 1176), wovon im vorliegenden Fall offensichtlich nicht gesprochen werden kann.
  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt die gleiche Auffassung (vgl. Urteil vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 41.73 - KStZ 1975, 191 , Beschlüsse vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 NB 2.89 - NVwZ 1989, 1176 und vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - Abdruck S. 5 f., wird v.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.1992 - 2 S 1557/90

    Normenkontrolle einer Zweitwohnungssteuersatzung: Staffelung der Steuer nach dem

    Die angegriffene Satzungsregelung kann daher auch nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.7.1989, BVerwG 8 NB 2.89, KStZ 1990, 116)).

    Bundesverfassungsrecht gebietet nicht, bei der Erhöhung einer Steuer mit zunächst niedrigeren Steuersätzen vorzugehen, wenn die Steuer auch ohne Übergangsregelung für die Verwirklichung des Steuertatbestands insgesamt keine erdrosselnde Wirkung hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.7.1989, BVerwG 8 NB 2.89; Mußgnug, aaO, S. 998).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 223/93

    Vergnügungssteuer; Spielgerät; Gewinnmöglichkeit

    Die steuerliche Abwälzung stellt vielmehr einen wirtschaftlichen Vorgang dar, im Rahmen dessen die Höhe des Steuersatzes für die Frage der Abwälzbarkeit ohne Bedeutung ist (BVerwGE, Beschl. v. 17.07.1989 - 8 NB 2/89 -, NVwZ 1989, 1176; BVerwGE, Beschl. v. 22.03.1994, a. a. O.).

    Als derartige Erwägungen kommen hier die finanzpolitischen Erwägungen der Beklagten ebenso zum Tragen wie deren ordnungspolitisches Interesse, die Zahl der Spiel- und Geschicklichkeitsgeräte in Grenzen zu halten und eine weitere Vermehrung der Spielhallen zu vermeiden, ohne daß es dabei auf ein Rangverhältnis der Interessen ankäme (BVerwG, Beschl. v. 17.07.1989 - 8 NB 2/89 -, NVwZ 1989, 1176; OVG Münster, Urt. v. 01.10.1990, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.06.1993, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 13.02.1992 - 2 L 107/91 -).

  • OVG Niedersachsen, 08.06.1993 - 9 K 570/92

    Vergnügungssteuersatzung; Normenkontrollverfahren; Vergnügungssteuer;

  • BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96

    Kommunalabgaben: Zweitwohnungssteuer bei zeitweiliger Vermietung

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 6854/94

    Rechtsstaatsprinzip; Gewaltspielgerät; Kommunale Vergnügungssteuer;

  • VG Göttingen, 01.02.2005 - 3 A 228/03

    Zu den Anforderungen an eine ermessensgerechte Erhöhung von Sätzen der

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01

    Automatenaufsteller; Berufsbild; Berufsfreiheit; Eingriff; Gaststätte;

  • VGH Hessen, 07.11.1995 - 5 N 1410/92

    25% Vergnügungsteuer auf Vorführung von Pornofilmen rechtmäßig

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 7153/95

    Widerspruchsfreiheit; Rechtsstaatsprinzip; Gewaltspielgerät; Kommunale

  • VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06

    Erhebung einer Vergnügungssteuer nach dem Stückzahlmaßstab für

  • BVerwG, 22.08.1994 - 8 B 122.94

    Erfolglose verwaltungsgerichtliche Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsgrund der

  • VG Greifswald, 25.08.2011 - 3 A 547/11

    Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren

  • VG Greifswald, 25.08.2010 - 3 A 666/07

    Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren

  • VG Minden, 31.08.2000 - 2 K 2277/99

    Geltendmachung einer erhöhten Hundesteuer bei Haltung von so genannten

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