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BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 15.95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Sache - Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels bei Abweichung und Beruhen - Ablehnung eines Richters bei Besetzung des Gerichts wegen Besorgnis der Befangenheit - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 18.02.1993 - 9 K 10870/92
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.1994 - 11 S 806/93
- BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 15.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 5.92
Verwaltungsrechtliche Entscheidung - Verkündung - Unterschrift - Geschäftsstelle
Auszug aus BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 15.95
Es ist lediglich anerkannt, daß die Hinterlegung des Tenors unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle der nach § 116, § 117 VwGO vorgeschriebenen Übergabe der vollständigen Entscheidung treten kann (…Urteil vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 41.85 - Buchholz 418.00 Nr. 69, S. 3) und daß das Gericht danach an seine Entscheidung gebunden ist, wenn - wie hier - mit seinem Einverständnis der Tenor den Beteiligten formlos mitgeteilt worden ist (Urteil vom 11. Juni 1993 - BVerwG 8 C 5.92 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 20). - BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 41.85
Berufsfreiheit - Niedersachsen - Arzt - Schwangerschaftsabbruch
Auszug aus BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 15.95
Es ist lediglich anerkannt, daß die Hinterlegung des Tenors unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle der nach § 116, § 117 VwGO vorgeschriebenen Übergabe der vollständigen Entscheidung treten kann (Urteil vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 41.85 - Buchholz 418.00 Nr. 69, S. 3) und daß das Gericht danach an seine Entscheidung gebunden ist, wenn - wie hier - mit seinem Einverständnis der Tenor den Beteiligten formlos mitgeteilt worden ist (Urteil vom 11. Juni 1993 - BVerwG 8 C 5.92 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 20). - BVerwG, 03.02.1992 - 2 B 11.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 15.95
Deshalb kann die behauptete Fehlerhaftigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichts auch nicht mit einer Verfahrensrüge im Rahmen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden (Beschluß vom 3. Februar 1992 - BVerwG 2 B 11.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 305).