Rechtsprechung
BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 27.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zur Frage der zweckkonformen Verwendung einer Förderung i.S.e. Personalkostenvorschusses für eine jugendhilferechtlichen Maßnahme; Erfüllung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Förderentscheidung oder gar die dem gebundenen Anspruch in der Wirkung gleichstehende ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der zweckkonformen Verwendung einer Förderung i.S.e. Personalkostenvorschusses für eine jugendhilferechtlichen Maßnahme; Erfüllung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Förderentscheidung oder gar die dem gebundenen Anspruch in der Wirkung gleichstehende ...
- rechtsportal.de
Zur Frage der zweckkonformen Verwendung einer Förderung i.S.e. Personalkostenvorschusses für eine jugendhilferechtlichen Maßnahme; Erfüllung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Förderentscheidung oder gar die dem gebundenen Anspruch in der Wirkung gleichstehende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 30.07.2013 - 5 B 2.13
Darlegung einer konkreten klärungsbedürftigen Frage bzgl. der …
Die Beschwerde rügt zwar, das Oberverwaltungsgericht sei von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 - BVerwG 5 CN 1.09 - und vom 17. Juli 2009 - BVerwG 5 C 27.08 - sowie von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1972 - 1 BvR 286/65 u.a. - abgewichen.Im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 17. Juli 2009 (a.a.O.) bezeichnet die Beschwerde ebenfalls keinen vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Rechtssatz des Bundesrechts, von dem das Oberverwaltungsgericht durch Aufstellung eines gegenläufigen Rechtssatzes abgewichen sein soll.
- BVerwG, 22.09.2008 - 5 B 72.08
Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Musical-Produktion; …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 27.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - BVerwG, 12.08.1991 - 5 B 112.91
Vorrangige Erfüllbarkeit eines Förderungsanspruchs nach dem …
Doch ist dies nach Art. 24 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit Satz 1 KJHG erst mit Wirkung vom 1. Januar 1991 geschehen; Rückwirkung für wie hier in der Vergangenheit liegende (und abgeschlossene) Zeiträume kommt den materiellrechtlichen Vorschriften des neuen Jugendhilferechts, wie der Senat schon wiederholt klargestellt hat, nicht zu (Beschluß vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 - Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 27.08 -).