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   BVerwG, 17.07.2013 - 5 B 4.13   

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https://dejure.org/2013,18856
BVerwG, 17.07.2013 - 5 B 4.13 (https://dejure.org/2013,18856)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.2013 - 5 B 4.13 (https://dejure.org/2013,18856)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 (https://dejure.org/2013,18856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich der Auslegung des § 7 Abs. 4 S. 3 AFBG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2013 - 5 B 4.13
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisherigen revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13 ).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15

    Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands

    Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16

    Bestehen einer Vermutung für ein Vertretenmüssen oder Verschulden des

    Einer Frage ist auch nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung beizumessen, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 5 B 17.14

    Berechnung der Unterrichtsdichte in Fällen einer einphasigen Teilzeitmaßnahme

    Denn das Bundesverwaltungsgericht ist wiederholt davon ausgegangen, dass Streitigkeiten nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz entsprechend § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO gerichtskostenfrei sind (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. Juli 2013 - BVerwG 5 B 4.13 - juris Rn. 7; vom 9. Juli 2012 - BVerwG 5 B 39.12 - juris Rn. 6; vom 29. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 42.10 - juris Rn. 8; vom 28. Mai 2009 - BVerwG 5 B 90.08 - juris Rn. 11 und vom 5. November 2008 - BVerwG 5 B 89.08 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 8.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 05.08.2015 - 5 PB 15.15

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern

    Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 14.15

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern

    Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 16.15

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern

    Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4).
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