Rechtsprechung
BVerwG, 17.07.2013 - 5 B 4.13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich der Auslegung des § 7 Abs. 4 S. 3 AFBG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich der Auslegung des § 7 Abs. 4 S. 3 AFBG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 02.02.2012 - 11 K 2447/11
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 535/12
- BVerwG, 17.07.2013 - 5 B 4.13
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2013 - 5 B 4.13
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisherigen revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13 ).
- BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15
Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands
Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4). - BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15
Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …
Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4). - BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15
Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …
Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
Bestehen einer Vermutung für ein Vertretenmüssen oder Verschulden des …
Einer Frage ist auch nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung beizumessen, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4). - BVerwG, 24.07.2014 - 5 B 17.14
Berechnung der Unterrichtsdichte in Fällen einer einphasigen Teilzeitmaßnahme
Denn das Bundesverwaltungsgericht ist wiederholt davon ausgegangen, dass Streitigkeiten nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz entsprechend § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO gerichtskostenfrei sind (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. Juli 2013 - BVerwG 5 B 4.13 - juris Rn. 7;… vom 9. Juli 2012 - BVerwG 5 B 39.12 - juris Rn. 6;… vom 29. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 42.10 - juris Rn. 8;… vom 28. Mai 2009 - BVerwG 5 B 90.08 - juris Rn. 11 …und vom 5. November 2008 - BVerwG 5 B 89.08 - juris Rn. 11). - BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 8.15
Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …
Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4). - BVerwG, 05.08.2015 - 5 PB 15.15
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern …
Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4). - BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 14.15
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern …
Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4). - BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 16.15
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern …
Eine Frage erlangt nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4).