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   BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18   

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BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18 (https://dejure.org/2019,25116)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.2019 - 7 B 27.18 (https://dejure.org/2019,25116)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 7 B 27.18 (https://dejure.org/2019,25116)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine Bodenreinigungsanlage; Erforderlichkeit eines Änderungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung

  • rewis.io

    Behauptung einer rechtswidrigen Berufungszulassung bezeichnet keinen rügefähigen Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BImSchG § 16
    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine Bodenreinigungsanlage; Erforderlichkeit eines Änderungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
    In dem für das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199 Rn. 17 ff. und vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - NVwZ 2018, 986 Rn. 19) war nicht mehr über eine Gestaltungsklage in Form einer Anfechtungsklage mit dem Ziel der Aufhebung des Feststellungsbescheids zu entscheiden.

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegen (siehe nur BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199 Rn. 17 ff. und vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - NVwZ 2018, 986 Rn. 19).

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
    In dem für das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199 Rn. 17 ff. und vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - NVwZ 2018, 986 Rn. 19) war nicht mehr über eine Gestaltungsklage in Form einer Anfechtungsklage mit dem Ziel der Aufhebung des Feststellungsbescheids zu entscheiden.

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegen (siehe nur BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199 Rn. 17 ff. und vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - NVwZ 2018, 986 Rn. 19).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO öffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten und deren Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass die für die Anwendung des § 16 Abs. 1 BImSchG vorausgesetzte Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs der Anlage sich nach dem Inhalt der Genehmigung - einschließlich hinzutretender Änderungsgenehmigungen - bemisst, die für die Anlage erteilt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 und vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 ).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 39.12

    Abweichungsrüge; unrichtige oder unterlassene Anwendung der vom

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
    Allein dies begründet noch keine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 7 B 39.12 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass die für die Anwendung des § 16 Abs. 1 BImSchG vorausgesetzte Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs der Anlage sich nach dem Inhalt der Genehmigung - einschließlich hinzutretender Änderungsgenehmigungen - bemisst, die für die Anlage erteilt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 und vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 ).
  • BVerwG, 12.12.1997 - 9 B 1141.97

    Indizierte Unzulässigkeit einer fehlerhaften Berufungszulassung im

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
    Ist aber ein Rechtsstreit in einer Instanz anhängig geworden, so hat das zur Entscheidung in diesem Rechtszug berufene Gericht schon nach den allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen keine Möglichkeit, diese Prozesslage ungeschehen zu machen und sich der Entscheidung zu entziehen (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 1988 - 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 S. 1 f. und vom 12. Dezember 1997 - 9 B 1141.97 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88

    Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
    Ist aber ein Rechtsstreit in einer Instanz anhängig geworden, so hat das zur Entscheidung in diesem Rechtszug berufene Gericht schon nach den allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen keine Möglichkeit, diese Prozesslage ungeschehen zu machen und sich der Entscheidung zu entziehen (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 1988 - 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 S. 1 f. und vom 12. Dezember 1997 - 9 B 1141.97 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
    Denn Gegenstand einer nach Erledigung des Verwaltungsakts fortgeführten Fortsetzungsfeststellungsklage ist ungeachtet ihrer Nähe zur Anfechtungsklage ein Feststellungsbegehren (BVerwG, Urteile vom 9. Februar 1967 - 1 C 49.64 - BVerwGE 26, 161 und vom 22. September 2016 - 2 C 17.15 - BVerwGE 156, 159 Rn. 12).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 15.98
    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
    Soweit - wie hier - ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist (§ 152 Abs. 1 VwGO), verbleibt es bei der ergangenen Entscheidung sowie den durch sie herbeigeführten Wirkungen (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999 - 1 C 15.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 9 S. 4; vgl. auch § 132 Abs. 3 VwGO).
  • BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87

    Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - Revision - Unanfechtbare Vorentscheidung -

  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 74.08

    Organisationsverschulden bei Befassung verschiedener Mitarbeiter mit der

  • BVerwG, 05.03.2019 - 7 B 3.18

    Unzulässigkeit der Klage eines Hafenbetreibers gegen die Genehmigung der

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen

  • BVerwG, 14.12.2006 - 1 B 272.06

    Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenzrüge, Berufungsbegründung,

  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13

    Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage

  • BVerwG, 21.12.2018 - 7 BN 3.18

    Abschöpfung von Marktlagengewinnen; Aufsuchung; Erdöl; Feldesabgabe;

  • BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16

    Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung;

  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 B 7.85

    Rechtmäßigkeit einer Eckgrundstücksvergünstigungsregelung

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 17.15

    Beamter; Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarurteil;

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 13.19

    Drittstaatsangehörige Seeleute benötigen für Arbeitseinsätze auf

    Nach dem Zweck der Regelung, neben einer Umgehung der besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage den Rückgriff auf die Feststellungsklage auszuschließen, wenn für die Rechtsverfolgung ein unmittelbareres, sachnäheres und wirksameres Verfahren zur Verfügung steht, greift die Subsidiaritätsklausel dann nicht, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiter reicht, als er mit der Gestaltungs- oder Leistungsklage erlangt werden kann, wenn sie also rechtsschutzintensiver ist (stRspr, BVerwG, Urteile vom 29. April 1997 - 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 S. 9, vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 , vom 26. März 2015 - 7 C 17.12 - BVerwGE 152, 1 Rn. 17 f. und vom 15. Juli 2016 - 9 A 16.15 - DVBl 2016, 1603 - juris Rn. 28) bzw. wirkungsvolleren Rechtsschutz bietet (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Dezember 2000 - 11 C 6.00 - BVerwGE 112, 253 , vom 16. Mai 2007 - 6 C 23.06 - BVerwGE 129, 42 Rn. 13; siehe auch Beschluss vom 17. Juli 2019 - 7 B 27.18 - juris Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 43 VwGO Rn. 29).

    Der Senat braucht auch nicht zu vertiefen, inwieweit der Rechtsprechung zu folgen ist, nach der der Anwendungsbereich des § 43 Abs. 2 VwGO bei vor Ablauf der Widerspruchs- oder Klagefrist erledigtem Verwaltungsakt überhaupt nicht mehr eröffnet ist (so BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 7 B 27.18 - juris Rn. 12) und eine Feststellungsklage dann auch nicht auf den Regelungsgegenstand des erledigten Verwaltungsaktes beschränkt wäre.

    Damit ist die Feststellungsklage hier insgesamt rechtsschutzintensiver (ähnlich etwa BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 23.06 - BVerwGE 129, 42 Rn. 13; Beschluss vom 17. Juli 2019 - 7 B 27.18 - Rn. 14).

  • BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 4.21

    Berufungszulassung trotz Verfahrensunterbrechung

    Zwar ist die Entscheidung über die Zulassung der Berufung als gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbare Vorentscheidung des Berufungsgerichts der Beurteilung des Revisionsgerichts nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 557 Abs. 2 ZPO entzogen (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 - ZVI 2016, 271 Rn. 23 und vom 17. Juli 2019 - 7 B 27.18 - juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).

    Die Zulassung der Berufung ist gemäß § 124 Abs. 1 VwGO Voraussetzung für eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in der Sache, so dass bei Unwirksamkeit des gerichtlichen Ausspruchs über die Berufungszulassung für eine Sachentscheidung des Oberverwaltungsgerichts in der Hauptsache kein Raum ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - 9 B 1141.97 - juris Rn. 6 und vom 17. Juli 2019 - 7 B 27.18 - juris Rn. 6; vgl. zu § 32 AsylVfG auch schon BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 1988 - 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 S. 1).

    Soweit ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist, verbleibt es bei der ergangenen Entscheidung sowie den durch sie herbeigeführten Wirkungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 1988 - 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 S. 2, vom 12. Dezember 1997 - 9 B 1141.97 - juris Rn. 6 und vom 17. Juli 2019 - 7 B 27.18 - juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen, 21.08.2023 - 1 A 585/21

    Immissionsschutzrecht; Änderungsgenehmigung; Nachbarklage; Gebietscharakter;

    Dementsprechend betrifft die Nebenbestimmung hier lediglich ein Abweichen vom Genehmigungsbescheid mit den nachfolgend ergangenen Änderungsgenehmigungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 2019 - 7 B 27.18 -, juris Rn. 22 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 29. Juni 2010 - 4 B 389/09 -, juris Rn. 7; Jarass, BImSchG, 14. Aufl. 2022, § 15 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Das Rechtsschutzbedürfnis, das als Zulässigkeitsvoraussetzung auch noch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss (vgl. etwa BVerwG, B.v. 17.7.2019 - 7 B 27/18 - juris Rn. 19), setzt voraus, dass der Rechtsschutzsuchende vor der Anrufung des Gerichts einfachere Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung ergriffen hat (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 1 ZB 16.532 - juris Rn. 10 zur Notwendigkeit eines Antrags bei der Behörde vor der Erhebung einer Verpflichtungsklage).
  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 19.121

    Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Das Rechtsschutzbedürfnis, das als Zulässigkeitsvoraussetzung auch noch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss (vgl. etwa BVerwG, B.v. 17.7.2019 - 7 B 27/18 - juris Rn. 19), setzt voraus, dass der Rechtsschutzsuchende vor der Anrufung des Gerichts einfachere Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung ergriffen hat (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 1 ZB 16.532 - juris Rn. 10 zur Notwendigkeit eines Antrags bei der Behörde vor der Erhebung einer Verpflichtungsklage).
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