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   BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18   

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BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18 (https://dejure.org/2019,25120)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.2019 - 7 B 28.18 (https://dejure.org/2019,25120)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 7 B 28.18 (https://dejure.org/2019,25120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BImSchG § 16
    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine Bodenreinigungsanlage; Erforderlichkeit eines Änderungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 12.12.1997 - 9 B 1141.97

    Indizierte Unzulässigkeit einer fehlerhaften Berufungszulassung im

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Ist aber ein Rechtsstreit in einer Instanz anhängig geworden, so hat das zur Entscheidung in diesem Rechtszug berufene Gericht schon nach den allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen keine Möglichkeit, diese Prozesslage ungeschehen zu machen und sich der Entscheidung zu entziehen (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 1988 - 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 S. 1 f. und vom 12. Dezember 1997 - 9 B 1141.97 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88

    Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Ist aber ein Rechtsstreit in einer Instanz anhängig geworden, so hat das zur Entscheidung in diesem Rechtszug berufene Gericht schon nach den allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen keine Möglichkeit, diese Prozesslage ungeschehen zu machen und sich der Entscheidung zu entziehen (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 1988 - 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 S. 1 f. und vom 12. Dezember 1997 - 9 B 1141.97 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegen (siehe nur BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199 Rn. 17 ff. und vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - NVwZ 2018, 986 Rn. 19).
  • BVerwG, 21.12.2018 - 7 BN 3.18

    Abschöpfung von Marktlagengewinnen; Aufsuchung; Erdöl; Feldesabgabe;

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Die Revisionszulassung setzt indessen eine Rechtsfrage voraus, die für das angegriffene Urteil entscheidungserheblich war (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 7 BN 3.18 - NVwZ-RR 2019, 384 Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 74.08

    Organisationsverschulden bei Befassung verschiedener Mitarbeiter mit der

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Deren inhaltliche Prüfung durch das Revisionsgericht würde im Ergebnis auf eine Missachtung der in § 557 Abs. 2 ZPO aus prozessökonomischen Gründen vorgeschriebenen Bindung des Revisionsgerichts an die unanfechtbare Vorentscheidung der Instanzgerichte hinauslaufen (BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 1987 - 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153, vom 14. Dezember 2006 - 1 B 272.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 33 Rn. 3 und vom 29. Mai 2009 - 2 B 74.08 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass die für die Anwendung des § 16 Abs. 1 BImSchG vorausgesetzte Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs der Anlage sich nach dem Inhalt der Genehmigung - einschließlich hinzutretender Änderungsgenehmigungen - bemisst, die für die Anlage erteilt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 und vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 - BVerwGE 124, 156 ).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 15.98
    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Soweit - wie hier - ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist (§ 152 Abs. 1 VwGO), verbleibt es bei der ergangenen Entscheidung sowie den durch sie herbeigeführten Wirkungen (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999 - 1 C 15.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 9 S. 4; vgl. auch § 132 Abs. 3 VwGO).
  • BVerwG, 05.03.2019 - 7 B 3.18

    Unzulässigkeit der Klage eines Hafenbetreibers gegen die Genehmigung der

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Ein rügefähiger Verfahrensfehler liegt aber nur dann vor, wenn die inkorrekte Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, etwa einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte und der zugrunde zu legenden Maßstäbe; demgegenüber liegt ein materiell-rechtlicher Mangel vor, wenn die Vorinstanz deswegen zu einer unzutreffenden Bewertung der Zulässigkeit gelangt, weil sie eine materiell-rechtliche Vorfrage unzutreffend beantwortet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 18, vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14.17 - NVwZ 2018, 739 Rn. 11 und vom 5. März 2019 - 7 B 3.18 - juris Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Ein rügefähiger Verfahrensfehler liegt aber nur dann vor, wenn die inkorrekte Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, etwa einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte und der zugrunde zu legenden Maßstäbe; demgegenüber liegt ein materiell-rechtlicher Mangel vor, wenn die Vorinstanz deswegen zu einer unzutreffenden Bewertung der Zulässigkeit gelangt, weil sie eine materiell-rechtliche Vorfrage unzutreffend beantwortet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 18, vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14.17 - NVwZ 2018, 739 Rn. 11 und vom 5. März 2019 - 7 B 3.18 - juris Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegen (siehe nur BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199 Rn. 17 ff. und vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - NVwZ 2018, 986 Rn. 19).
  • BVerwG, 14.12.2006 - 1 B 272.06

    Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenzrüge, Berufungsbegründung,

  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 B 7.85

    Rechtmäßigkeit einer Eckgrundstücksvergünstigungsregelung

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

  • BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87

    Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - Revision - Unanfechtbare Vorentscheidung -

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 39.12

    Abweichungsrüge; unrichtige oder unterlassene Anwendung der vom

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen

  • BVerwG, 29.11.2019 - 7 B 1.19

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs wegen Einschränkung der landwirtschaftlichen

    Grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine über den Einzelfall hinausgehende klärungsfähige und klärungsbedürftige abstrakte Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in einem künftigen Revisionsverfahren zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 7 B 28.18 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 12 N 226.21

    Architekt; Löschung aus der Architektenliste; Verurteilung wegen Untreue;

    Entscheidungserheblich sind nur solche Rechtsfragen, die für die Entscheidung des Ausgangsgerichts nach seiner maßgeblichen Sicht tragend gewesen sind und die im Rahmen des Berufungsverfahrens vom Oberverwaltungsgericht zu beantworten wären (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2021 - 12 N 126/21 - BA S. 3 und 5. Juni 2020 - 12 N 100/20 - BA S. 3 m. w. N.; vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2019 - 7 B 28.18 - juris Rn. 14 m.w.N. und vom 5. November 2021 - 2 B 15.21 - juris Rn. 18).
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