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   BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 150.80   

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https://dejure.org/1982,3308
BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 150.80 (https://dejure.org/1982,3308)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1982 - 1 C 150.80 (https://dejure.org/1982,3308)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1982 - 1 C 150.80 (https://dejure.org/1982,3308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Lüneburg, 20.01.2010 - 5 A 155/08

    Feststellung der faktischen Geschäftsführertätigkeit in gewerberechtlich

    Die nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens erfolgte Betriebsaufgabe hat jedoch keine Auswirkung auf den Bestand der Untersagungsverfügung (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO zur Fortführung des Untersagungsverfahrens bei einer Betriebsaufgabe während des laufenden Verwaltungsverfahrens; Landmann/Rohmer, a.a.O., § 35 Rdn. 98; BVerwG, Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 150/80 -, juris).
  • VG Augsburg, 14.02.2013 - Au 5 K 12.1215

    Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber der Geschäftsführerin einer

    Dadurch, dass der Gewerbetreibende der behördlichen Anordnung nachkommt, wächst ihm auch bei Zugrundelegung der für Dauerverwaltungsakte geltenden Prinzipien das Recht auf Aufhebung der behördlichen Anordnung ebenso wenig zu wie in den Fällen, in denen die Untersagungsverfügung durch Zwangsmaßnahmen durchgesetzt wird (BVerwG, U.v. 17.8.1982 - 1 C 150/80 - BayVBl. 1983, 279 = NVwZ 1983, 288).
  • VG Augsburg, 14.02.2013 - Au 5 K 12.1216

    Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH

    Dadurch, dass der Gewerbetreibende der behördlichen Anordnung nachkommt, wächst ihm auch bei Zugrundelegung der für Dauerverwaltungsakte geltenden Prinzipien das Recht auf Aufhebung der behördlichen Anordnung ebenso wenig zu wie in den Fällen, in denen die Untersagungsverfügung durch Zwangsmaßnahmen durchgesetzt wird (BVerwG, U.v. 17.8.1982 - 1 C 150/80 - BayVBl. 1983, 279 = NVwZ 1983, 288).
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