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BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 150.80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewerberecht - Untersagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1980 - 4 A 11/80
- BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 150.80
Papierfundstellen
- NVwZ 1983, 288
Wird zitiert von ... (3)
- VG Lüneburg, 20.01.2010 - 5 A 155/08
Feststellung der faktischen Geschäftsführertätigkeit in gewerberechtlich …
Die nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens erfolgte Betriebsaufgabe hat jedoch keine Auswirkung auf den Bestand der Untersagungsverfügung (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO zur Fortführung des Untersagungsverfahrens bei einer Betriebsaufgabe während des laufenden Verwaltungsverfahrens;… Landmann/Rohmer, a.a.O., § 35 Rdn. 98; BVerwG, Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 150/80 -, juris). - VG Augsburg, 14.02.2013 - Au 5 K 12.1215
Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber der Geschäftsführerin einer …
Dadurch, dass der Gewerbetreibende der behördlichen Anordnung nachkommt, wächst ihm auch bei Zugrundelegung der für Dauerverwaltungsakte geltenden Prinzipien das Recht auf Aufhebung der behördlichen Anordnung ebenso wenig zu wie in den Fällen, in denen die Untersagungsverfügung durch Zwangsmaßnahmen durchgesetzt wird (BVerwG, U.v. 17.8.1982 - 1 C 150/80 - BayVBl. 1983, 279 = NVwZ 1983, 288). - VG Augsburg, 14.02.2013 - Au 5 K 12.1216
Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH
Dadurch, dass der Gewerbetreibende der behördlichen Anordnung nachkommt, wächst ihm auch bei Zugrundelegung der für Dauerverwaltungsakte geltenden Prinzipien das Recht auf Aufhebung der behördlichen Anordnung ebenso wenig zu wie in den Fällen, in denen die Untersagungsverfügung durch Zwangsmaßnahmen durchgesetzt wird (BVerwG, U.v. 17.8.1982 - 1 C 150/80 - BayVBl. 1983, 279 = NVwZ 1983, 288).