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BVerwG, 17.08.1995 - 7 B 216.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rückübertragung von Bodenreformflächen - Vorliegen einer entschädigungslosen Enteignung - Vorliegen einer unlauteren Machenschaft
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 24.01.1995 - 4 (3) A 839/93
- BVerwG, 17.08.1995 - 7 B 216.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.05.1995 - 7 B 219.95
Enteignung von Bodenreformeigentum
Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 7 B 216.95
Soweit § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG (entschädigungslose Enteignung) als Schädigungstatbestand in Betracht zu ziehen ist, hat der Senat in seinem Beschluß vom 29. Mai 1995 - BVerwG 7 B 219.95 - (ZIP 1995, 1121) im Anschluß an sein Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - (BVerwGE 95, 170) näher dargelegt, daß mit der erstmaligen Zuteilung von Bodenreformeigentum Voll-Eigentum nicht entstanden sei; angesichts dessen könne selbst dann von einer entschädigungslosen "Enteignung" im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nicht die Rede sein, wenn dem Bodenreformeigentum mit Blick auf die mit diesem Rechtsinstitut verfolgte staatspolitische Zielsetzung die Vererblichkeit erst durch die Besitzwechselverordnung von 1951 genommen worden sein sollte. - BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92
Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 7 B 216.95
Soweit § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG (entschädigungslose Enteignung) als Schädigungstatbestand in Betracht zu ziehen ist, hat der Senat in seinem Beschluß vom 29. Mai 1995 - BVerwG 7 B 219.95 - (ZIP 1995, 1121) im Anschluß an sein Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - (BVerwGE 95, 170) näher dargelegt, daß mit der erstmaligen Zuteilung von Bodenreformeigentum Voll-Eigentum nicht entstanden sei; angesichts dessen könne selbst dann von einer entschädigungslosen "Enteignung" im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nicht die Rede sein, wenn dem Bodenreformeigentum mit Blick auf die mit diesem Rechtsinstitut verfolgte staatspolitische Zielsetzung die Vererblichkeit erst durch die Besitzwechselverordnung von 1951 genommen worden sein sollte. - BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94
Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt
Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 7 B 216.95
Der Senat hat in seinem Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - entschieden, daß eine Bodenreformeigentum betreffende Maßnahme nur dann im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG restitutionsbegründend wirkt, wenn mit ihr gezielt auf die in Rede stehenden Vermögenswerte zugegriffen wurde; diese Voraussetzung hat der Senat nicht als erfüllt angesehen, wenn die ergriffenen Maßnahmen den Zweck verfolgten, einen Neubauern zum Eintritt in die LPG zu bewegen bzw. zu nötigen.