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   BVerwG, 17.08.2000 - 1 DB 2.00   

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https://dejure.org/2000,10333
BVerwG, 17.08.2000 - 1 DB 2.00 (https://dejure.org/2000,10333)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2000 - 1 DB 2.00 (https://dejure.org/2000,10333)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2000 - 1 DB 2.00 (https://dejure.org/2000,10333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einleitung eines Untersuchungsverfahrens gegen einen Grenzschutzbeamten - Voraussetzungen für die Durchführung eines förmlichen Disziplinarverfahrens - Durchführung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten wegen Cannabis-Besitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Auszug aus BVerwG, 17.08.2000 - 1 DB 2.00
    Das ergibt sich auch aus der ständigen Senatsrechtsprechung (z.B. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 - m.w.N. ), die für die Unterscheidung zwischen inner- und außerdienstlichen Verfehlungen maßgebend auf die materielle Dienstbezogenheit, d.h. darauf abstellt, ob durch das Verhalten innerdienstliche Pflichten verletzt worden sind.

    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem dieser von dienstlichen Pflichten frei ist, mag er auch, wie sich insbesondere aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen sein (vgl. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 52.91 - ).

  • BVerwG, 04.01.1996 - 1 DB 16.95
    Auszug aus BVerwG, 17.08.2000 - 1 DB 2.00
    Die Entscheidung liegt dann im Ermessen der Behörde (stRspr, z.B. Beschluss vom 16. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 30.85 - <BVerwGE 83, 32>; Beschluss vom 4. Januar 1996 - BVerwG 1 DB 16.95 - ; ferner Beschluss vom 21. August 1997 - BVerwG 1 DB 2, 97 - m.w.N. ).
  • BVerwG, 16.07.1985 - 1 DB 30.85

    Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Gehaltsteilen - Pflichtgemäßes

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2000 - 1 DB 2.00
    Die Entscheidung liegt dann im Ermessen der Behörde (stRspr, z.B. Beschluss vom 16. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 30.85 - <BVerwGE 83, 32>; Beschluss vom 4. Januar 1996 - BVerwG 1 DB 16.95 - ; ferner Beschluss vom 21. August 1997 - BVerwG 1 DB 2, 97 - m.w.N. ).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2000 - 1 DB 2.00
    Es handelte sich bei den 5 g Marihuana um eine "geringe Menge" Betäubungsmittel (vgl. dazu Weber, BtMG, 1999, § 31 a Rn. 68 ff., ..., ferner § 29 Rn. 1033, 1045), die unwiderlegt nur dem Eigenverbrauch H. und - anders als in dem Fall, der dem Beschluss vom 15. März 2000 - BVerwG 2 B 98.99 - zugrunde lag - nicht dem Konsum des Beamten und erst recht nicht einem solchen im Dienst oder in dienstlichen Unterkünften diente.
  • VG Meiningen, 17.08.2009 - 6 D 60009/07

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur disziplinarischen Ahndung von

    Für die Unterscheidung zwischen inner- und außerdienstlichen Verfehlungen ist maßgebend auf die materielle Dienstbezogenheit, d. h. darauf abzustellen, ob durch das Verhalten innerdienstliche Pflichten verletzt worden sind (st. Rspr., vgl. u. a. BVerwG, B. v. 17.08.2000 - 1 DB 2/00 -).

    Das Bundesverwaltungsgerichtes stellt in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. u. a. BVerwG, B. v. 17.08.2000 - 1 DB 2/00 -, Juris, m. w. N. zur Rechtsprechung) für die Unterscheidung zwischen inner- und außerdienstlichen Verfehlungen maßgebend auf die materielle Dienstbezogenheit, d. h. darauf ab, ob durch das Verhalten innerdienstliche Pflichten verletzt worden sind.

  • LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09
    Abzugrenzen ist danach, ob zwischen dem Verhalten und dem bekleideten Amt ein kausaler und funktionaler Zusammenhang bestand, etwa weil der Beamte dienstliche Möglichkeiten genutzt hat (BVerwG 17.08.2000 - 1 DB 2/00 - Juris).

    Angesichts der fast zehnjährigen Dienstzeit, seiner altersbedingten Lebenserfahrung und der nachhaltigen öffentlichen Diskussion um Bestechlichkeit, Vorteilsannahmen und der Forderung nach einer "sauberen Verwaltung" hätte der Kläger bei einer angemessenen und selbstkritischen Gewissensanspannung die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens klar erkennen können und müssen (vgl. BVerwG 17.08.2000 - 1 DB 2/00 - Juris).

  • VG Meiningen, 09.02.2009 - 6 D 60011/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarmaßnahme bei Verstrickung einer

    Gerade der Umstand, dass die Beklagte als Polizeivollzugsbeamtin zur Verhinderung und Aufklärung strafbarer Handlungen berufen ist, bewirkt, dass ihr Verhalten in ganz besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für ihr Amt oder das Ansehen des Beamtentum bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (vgl. hierzu auch: BVerwG, B. v. 17.08.2000 - 1 DB 2/00 -, Juris, m. w. N. zur Rechtsprechung).
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