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   BVerwG, 17.08.2011 - 3 PKH 15.11 (3 B 75.11)   

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https://dejure.org/2011,9155
BVerwG, 17.08.2011 - 3 PKH 15.11 (3 B 75.11) (https://dejure.org/2011,9155)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2011 - 3 PKH 15.11 (3 B 75.11) (https://dejure.org/2011,9155)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2011 - 3 PKH 15.11 (3 B 75.11) (https://dejure.org/2011,9155)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VwGO § 166; ZPO § 114 S. 1
    Orientierung der Verwaltungspraxis an den jeweils aktuell geltenden Förderrichtlinien als Folge des Gebots der Gleichbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 PKH 15.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 C 10.05 - BVerwGE 126, 33 ) ist ferner geklärt, dass ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderprogramm ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus sachlichen Gründen jederzeit aufgehoben oder geändert werden kann, wie dies vorliegend durch den Übergang von der Existenzgründerrichtlinie 2005 zu der - an teilweise veränderte Bewilligungsvoraussetzungen anknüpfenden - Existenzgründerrichtlinie 2007 geschehen ist.

    Auch bei der Festlegung eines Stichtags der Änderung steht der Verwaltung ein Einschätzungsspielraum zu (Urteil vom 11. Mai 2006 a.a.O. S. 53).

    Von Änderungen der Vorschriftenlage unberührt bleiben bereits ausgesprochene Bewilligungen oder entsprechende Zusicherungen (im Sinne des § 38 VwVfG), durch die sich der Anspruch auf Gleichbehandlung im Rahmen der jeweiligen Subventionspraxis zu einem durch den Bescheid im Einzelnen bestimmten Anspruch auf die begehrte Zuwendung konkretisiert hat (vgl. dazu auch Urteil vom 11. Mai 2006 a.a.O. S. 37 ff.).

  • BVerwG, 18.08.1992 - 3 B 76.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 PKH 15.11
    Sie binden die Verwaltung nur unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) und zwar in dem Sinne, in dem sie - jedenfalls mit Billigung oder Duldung ihres Urhebers - tatsächlich angewandt werden; von rechtlicher Bedeutung ist mithin allein die Vergabepraxis (stRspr, vgl. Beschluss vom 18. August 1992 - BVerwG 3 B 76.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 310).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 PKH 15.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 C 10.05 - BVerwGE 126, 33 ) ist ferner geklärt, dass ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderprogramm ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus sachlichen Gründen jederzeit aufgehoben oder geändert werden kann, wie dies vorliegend durch den Übergang von der Existenzgründerrichtlinie 2005 zu der - an teilweise veränderte Bewilligungsvoraussetzungen anknüpfenden - Existenzgründerrichtlinie 2007 geschehen ist.
  • VGH Bayern, 12.09.2012 - 12 ZB 10.609

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds

    Der Subventionsbewerber hat aus Art. 3 Abs. 1 GG einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Rahmen der durch die jeweiligen Förderrichtlinien gelenkten Vergabepraxis (vgl. BVerwG vom 17.8.2011 Az. 3 PKH 15/11).
  • OVG Hamburg, 11.07.2023 - 2 E 4/22

    Hamburger Maß; Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften können die Verwaltung zwar unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) binden, und zwar in dem Sinne, in dem sie tatsächlich angewandt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.8.2011, 3 PKH 15.11, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2626/10

    Zuschuss für Privatschule - hier: Waldorfschule für Geistigbehinderte; tarifliche

    Entscheidend ist insoweit allein die Verwaltungspraxis (BVerwG, st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 17.08.2011 - 3 PKH 15/11 -).
  • VG München, 16.09.2015 - M 18 K 15.664

    Kein Anspruch auf Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen

    Insoweit besteht ein Anspruch des Subventionsbewerbers aus Art. 3 Abs. 1 GG auf Gleichbehandlung im Rahmen der - durch die jeweilige Förderrichtlinie gelenkten - Vergabepraxis (BVerwG vom 17.8.2011 Az.: 3 PKH 15/11 - juris, Rn. 8).
  • VG Ansbach, 28.11.2013 - AN 6 K 11.01902

    Zuwendungen aus dem Europäischen Rückkehrfonds

    Der Subventionsbewerber hat aus Art. 3 Abs. 1 GG lediglich einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Rahmen der durch die jeweiligen Förderrichtlinien gelenkten Vergabepraxis (BVerwG vom 17.8.2011 - 3 PKH 15/11).
  • VG Ansbach, 25.09.2014 - AN 6 K 13.02157

    Kosten für Reinigungsarbeiten sind ausreichend nachgewiesen und daher

    Der Subventionsbewerber hat aus Art. 3 Abs. 1 GG lediglich einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Rahmen der durch die jeweiligen Förderrichtlinien gelenkten Vergabepraxis (BVerwG, Beschluss vom 17.8.2011 - 3 PKH 15.11 -).
  • VG Ansbach, 28.11.2013 - AN 6 K 11.01901

    Zuwendungen aus dem Europäischen Rückkehrfonds

    Der Subventionsbewerber hat aus Art. 3 Abs. 1 GG lediglich einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Rahmen der durch die jeweiligen Förderrichtlinien gelenkten Vergabepraxis (BVerwG vom 17.8.2011 - 3 PKH 15/11).
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