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BVerwG, 17.08.2016 - 8 KSt 1.16 |
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- Wolters Kluwer
Streitwertbemessung in Fällen einer Entscheidung über einen Geldleistungs- oder Bewilligungsbescheid mit Bedeutung für künftige Leistungen oder Bewilligungen
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GKG § 21 Abs. 1 S. 3; VermG § 37 Abs. 2
Streitwertbemessung in Fällen einer Entscheidung über einen Geldleistungs- oder Bewilligungsbescheid mit Bedeutung für künftige Leistungen oder Bewilligungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 15.07.2014 - 2 A 458/13
- BVerwG, 03.06.2015 - 8 B 69.14
- BVerwG, 08.06.2016 - 8 B 14.15
- BVerwG, 17.08.2016 - 8 KSt 1.16
- BVerfG, 25.08.2016 - 1 BvR 1724/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.06.2015 - 8 B 69.14
Geltendmachung des Anspruchs auf Erstattung eines Mietausfallschadens durch …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2016 - 8 KSt 1.16
Der Antrag des Klägers auf Änderung der Streitwertfestsetzung im Beschluss vom 3. Juni 2015 - 8 B 69.14 - wird verworfen.Der vom Kläger als "Erinnerung gegen den Kostenansatz" bezeichnete Antrag ist nicht als Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) auszulegen, über die nach § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter zu entscheiden hätte, sondern als Antrag auf Änderung der Streitwertfestsetzung im Beschluss vom 3. Juni 2015 - 8 B 69.14 -, worüber der Senat in der Besetzung des § 10 Abs. 3 VwGO zu entscheiden hat.
Hier ist die Entscheidung in der Hauptsache bereits mit Wirksamwerden des die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden, am 22. Juni 2015 zur Post gegebenen Beschlusses vom 3. Juni 2015 - 8 B 69.14 - rechtskräftig geworden.
- BVerwG, 08.06.2016 - 8 B 14.15
Kenntnisnahme der Ausführungen der Beteiligten durch das Gericht als Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2016 - 8 KSt 1.16
Die Erhebung der zwischenzeitlich mit Beschluss vom 8. Juni 2016 - 8 B 14.15 - zurückgewiesenen Anhörungsrüge schob den Eintritt der Rechtskraft nicht auf.