Rechtsprechung
BVerwG, 17.09.1992 - 11 B 34.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt der maßgeblichen Sachlage für die gerichtliche Beurteilung einer Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 21.02.1992 - 12 L 301/89
- BVerwG, 17.09.1992 - 11 B 34.92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74
Anlaufhemmung
Auszug aus BVerwG, 17.09.1992 - 11 B 34.92
Das Berufungsgericht geht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]) davon aus, daß für die gerichtliche Beurteilung einer Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht die im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung, sondern die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestehende Sachlage maßgeblich ist (BU S. 5).
- BVerwG, 30.03.1993 - 11 B 16.93
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines …
Aus der Tatsache, daß ein Kraftfahrer nach dem strafgerichtlichen Urteil unfallfrei gefahren ist, ergibt sich für die Beurteilung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schon deshalb nichts, weil für die gerichtliche Beurteilung einer Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht die im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung, sondern die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestehende Sachlage maßgeblich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluß vom 17. September 1992 - BVerwG 11 B 34.92 -).