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   BVerwG, 17.09.2002 - 9 VR 17.02   

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BVerwG, 17.09.2002 - 9 VR 17.02 (https://dejure.org/2002,14786)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2002 - 9 VR 17.02 (https://dejure.org/2002,14786)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2002 - 9 VR 17.02 (https://dejure.org/2002,14786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschleunigung des Ausbaus der Verkehrswege zwischen alten und neuen Ländern durch Verkürzung des Verwaltungsgerichtsverfahrens auf eine Instanz - Maßnahmen zur "Vorbereitung der Planung" im Sinne des Fernstraßengesetzes (FStrG) - Umfassende Begründung des Vorliegens ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02

    Vorbereitung der Planung; Erkundungsmaßnahmen; Ausschreibung; Duldung von

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 9 VR 17.02
    Insoweit besteht in Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und Literatur zwar Einigkeit darüber, dass hierunter jedenfalls nicht solche Maßnahmen fallen, die bereits einen Teil der Ausführung des Straßenbauvorhabens selbst darstellen (BVerwG, Beschluss vom 7. August 2002 - BVerwG 4 VR 9.02 - juris; Nr. 11 Abs. 1 Satz 4 der Planfeststellungsrichtlinien - PlaFeR 99 - VkBl 1999, 511; Ronellenfitsch in: Marschall/ Schroeter/Kastner, BFStrG, 5. Aufl., § 16 a Rn. 5; Hoppe/ Schlarmann/Buchner, Rechtsschutz bei der Planung von Straßen und anderen Verkehrsanlagen, 3. Aufl., Rn. 319).

    Andererseits dienen die vorgesehenen Maßnahmen nach den von den Antragstellern nicht in Frage gestellten Ausführungen der Antragsgegnerin im Bescheid vom 22. August 2002 der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Ausführungsplanung und mithin noch nicht der Bauausführung selbst, sondern ihrer Planung und Vorbereitung (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. August 2002, a.a.O.), so dass es nicht ausgeschlossen erscheint, die Wertung des § 16 a FStrG auch auf diese Phase zu erstrecken (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 4 VR 7.97 - n.v.).

  • BVerwG, 05.08.1997 - 4 VR 7.97

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes von Anliegern gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 9 VR 17.02
    Andererseits dienen die vorgesehenen Maßnahmen nach den von den Antragstellern nicht in Frage gestellten Ausführungen der Antragsgegnerin im Bescheid vom 22. August 2002 der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Ausführungsplanung und mithin noch nicht der Bauausführung selbst, sondern ihrer Planung und Vorbereitung (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. August 2002, a.a.O.), so dass es nicht ausgeschlossen erscheint, die Wertung des § 16 a FStrG auch auf diese Phase zu erstrecken (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 4 VR 7.97 - n.v.).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 9 VR 17.02
    Wie die Antragsgegnerin schon in der - den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO ohne weiteres entsprechenden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. September 2001 - 1 DB 26.01 - juris m.w.N.) - Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung ausgeführt hat, hätte eine weitere Verzögerung der Maßnahmen Auswirkungen auf die Realisierung des bereits planfestgestellten Abschnitts des Südverbundes, von dem als Teil eines Gesamtverkehrskonzepts zur Entlastung der Innenstadt von Chemnitz und zur Verknüpfung regionaler und überregionaler Verbindungen wesentliche verkehrliche Effekte ausgehen sollen.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 A 6.99

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 9 VR 17.02
    Ein solcher unmittelbarer Bezug zu einem konkreten Planfeststellungsverfahren fehlt jedoch, wenn - wie hier - um Maßnahmen gestritten wird, die den Betroffenen nach Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses und außerhalb eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens auferlegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2000 - BVerwG 11 A 6.99 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07

    Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und

    11 Soweit die Antragsteller darüber hinaus geltend machen, die Vorarbeiten hätten bereits im vergangenen Winter außerhalb der Vegetationszeit stattfinden können, vermag dieser Umstand, selbst wenn er auf Versäumnisse der Behörde zurückzuführen wäre, das öffentliche Interesse an der Durchführung der angeordneten Maßnahmen nicht zu schmälern (vgl. Beschluss vom 17. September 2002 BVerwG 9 VR 17.02 juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 LC 386/06

    Kostenerstattungspflicht eines Straßenneubauamtes für eine Sondierung von

    Darunter fallen hingegen nicht Arbeiten, die bereits Teil der Ausführung des Straßenbauvorhabens selbst sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.8.2002 - 4 VR 9.02 und 4 A 16.02 -, NVwZ-RR 2003, 66; Beschluss vom 17.9.2002 - 9 VR 17.02 -, juris; Aust, in: Kodal/Krämer, a. a. O., Kapitel 37 Rdnr. 42; Marschall/Schroeter/Kastner, a. a. O., § 16 a Rdnr. 5).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Bauablaufplan;

    Zur vorangegangenen Gesetzesfassung - ohne Einbeziehung auch der Baudurchführung - hatte das Bundesverwaltungsgericht in Zweifel gezogen, ob die Vorschrift auch nach Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses Anwendung findet (vgl. Beschlüsse vom 7. August 2002 - BVerwG 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 2 und vom 17. September 2002 - BVerwG 9 VR 17.02 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2013 - 11 A 1491/11
    vgl. zu § 16a FStrG: BVerwG, Beschluss vom 17. September 2002 - 9 VR 17.02 -, juris, Rn. 8.
  • VG Düsseldorf, 03.11.2010 - 16 L 1665/10

    Vorliegen der Voraussetzungen der vorzeitigen Besitzeinweisung bei Gebotenheit

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Lückenschluss der A XX im betroffenen Bereich im Bedarfsplan des Bundes- und Fernstraßenausbaugesetzes als "vordringlicher Bedarf" ausgewiesen ist (vgl. zur Berücksichtigung dieser Wertung des Gesetzgebers BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2002 - 9 VR 17/02 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2013 - 11 A 1492/11
    vgl. zu § 16a FStrG: BVerwG, Beschluss vom 17. September 2002 - 9 VR 17.02 -, juris, Rn. 8.
  • VG Düsseldorf, 18.05.2011 - 16 K 6780/10

    Auswirkungen einer Weigerung des Grundstückseigentümers zur Besitzüberlassung auf

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Lückenschluss der A 44 im betroffenen Bereich im Bedarfsplan des Bundes- und Fernstraßenausbaugesetzes als "vordringlicher Bedarf" ausgewiesen ist (vgl. zur Berücksichtigung dieser Wertung des Gesetzgebers BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2002 - 9 VR 17/02 - juris).
  • VG Düsseldorf, 03.11.2010 - 16 L 1521/10

    Bestandskraft eines Planfeststellungsbeschlusses bei Vorgehen eines Dritten gegen

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Lückenschluss der A XX im betroffenen Bereich im Bedarfsplan des Bundes- und Fernstraßenausbaugesetzes als "vordringlicher Bedarf" ausgewiesen ist (vgl. zur Berücksichtigung dieser Wertung des Gesetzgebers BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2002 - 9 VR 17/02 - juris).
  • BVerwG, 23.10.2003 - 9 VR 4.03

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Herbeiführung eines Stopps von

    Denn das Straßenbauvorhaben fällt in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VerkPBG und die Baumfällarbeiten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 19. Februar 2003 über den Neubau der B 2 n, Ortsumgehung Michendorf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. August 2001 - BVerwG 4 VR 23.01 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 14 und zur sachlichen Grenze für die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 5 VerkPBG vgl. Beschluss vom 17. September 2002 - BVerwG 9 VR 17.02 - juris; Beschluss vom 18. Mai 2000 - BVerwG 11 A 6.99 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 11).
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