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   BVerwG, 17.09.2005 - 1 PKH 7.05, (1 B 13.05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32283
BVerwG, 17.09.2005 - 1 PKH 7.05, (1 B 13.05) (https://dejure.org/2005,32283)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2005 - 1 PKH 7.05, (1 B 13.05) (https://dejure.org/2005,32283)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2005 - 1 PKH 7.05, (1 B 13.05) (https://dejure.org/2005,32283)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Feststellung eines Abschiebungshindernisses - Rechtsschutzbedürfnis bei bestehender Duldung wegen fehlender Rückführungsmöglichkeiten - Verfassungskonforme Auslegung des § 53 Abs. 6 des Ausländergesetzes (AuslG) - ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2005 - 1 PKH 7.05
    Die Beschwerde rügt in diesem Zusammenhang zunächst, dass der Berufungsbeschluss von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - (BVerwGE 114, 379) abweiche (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Die Beschwerde zieht aus dem zum Ausgangspunkt ihrer Rüge gemachten Rechtssatz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 (a.a.O., S. 386) einen zu weit gehenden Schluss, indem sie ihn auch auf den Fall einer ausländerrechtlichen Erlasslage erstrecken und Abschiebestopp-Erlasse nur dann als anderweitigen Schutz anerkennen will, wenn sie nicht allein wegen eines vorübergehenden faktischen Vollstreckungshindernisses, also wegen der tatsächlichen Undurchführbarkeit von Abschiebungen, erlassen worden sind.

    Unabhängig davon war die Frage, jedenfalls soweit sie sich auf den hier allein streitigen Duldungsschutz auf Grund eines Abschiebestopp-Erlasses der obersten Landesbehörden bezieht, durch die Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2001, a.a.O., bereits geklärt (vgl. auch Beschlüsse vom 10. September 2002 - BVerwG 1 B 26.02 - und vom 28. August 2003 - BVerwG 1 B 192.03 - Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 6 und 7).

  • BVerwG, 10.09.2002 - 1 B 26.02

    Gewährung von Abschiebungsschutz ausschließlich durch eine generelle Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2005 - 1 PKH 7.05
    Unabhängig davon war die Frage, jedenfalls soweit sie sich auf den hier allein streitigen Duldungsschutz auf Grund eines Abschiebestopp-Erlasses der obersten Landesbehörden bezieht, durch die Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2001, a.a.O., bereits geklärt (vgl. auch Beschlüsse vom 10. September 2002 - BVerwG 1 B 26.02 - und vom 28. August 2003 - BVerwG 1 B 192.03 - Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 6 und 7).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 192.03

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung; Bestehen eines

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2005 - 1 PKH 7.05
    Unabhängig davon war die Frage, jedenfalls soweit sie sich auf den hier allein streitigen Duldungsschutz auf Grund eines Abschiebestopp-Erlasses der obersten Landesbehörden bezieht, durch die Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2001, a.a.O., bereits geklärt (vgl. auch Beschlüsse vom 10. September 2002 - BVerwG 1 B 26.02 - und vom 28. August 2003 - BVerwG 1 B 192.03 - Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 6 und 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2004 - A 2 S 471/02

    Keine staatliche Verfolgung im Irak

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2005 - 1 PKH 7.05
    Demgegenüber habe das Berufungsgericht in seinem von ihm in Bezug genommenen Urteil vom 16. September 2004 - A 2 S 471/02 ausgeführt, die Frage, ob der Aufenthalt des Betroffenen wegen rechtlicher oder bloß tatsächlicher Abschiebungshindernisse geduldet werde, sei insoweit nicht entscheidungserheblich.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - A 2 S 1046/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anderweitiger Abschiebungsschutz (nur) gleichwertig, wenn er dem entspricht, den der Ausländer bei Vorliegen eines Erlasses nach § 54 AuslG (jetzt: § 60 a Abs. 1 AufenthG) hätte oder den er bei Anwendung des § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG erreichen könnte (BVerwG, Urteil vom 12.7.2001, BVerwGE 114, 379, 384; insoweit bestätigend BVerwG, Beschluss vom 17.9.2005 - 1 B 13.05 (1 PKH 7.05) -, wonach es bei der Prüfung, ob die ausländerrechtliche Erlasslage einen vergleichbar wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, nur auf die Schutzwirkung der gesetzlichen Duldung nach § 41 AsylVfG a.F. oder eines Erlasses nach § 54 AuslG im Hinblick auf eine drohende Abschiebung ankommt).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - A 2 S 1122/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anderweitiger Abschiebungsschutz (nur) gleichwertig, wenn er dem entspricht, den der Ausländer bei Vorliegen eines Erlasses nach § 54 AuslG (jetzt: § 60 a Abs. 1 AufenthG) hätte oder den er bei Anwendung des § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG erreichen könnte (BVerwG, Urteil vom 12.7.2001, BVerwGE 114, 379, 384; insoweit bestätigend BVerwG, Beschluss vom 17.9.2005 - 1 B 13.05 (1 PKH 7.05) -, wonach es bei der Prüfung, ob die ausländerrechtliche Erlasslage einen vergleichbar wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, nur auf die Schutzwirkung der gesetzlichen Duldung nach § 41 AsylVfG a.F. oder eines Erlasses nach § 54 AuslG im Hinblick auf eine drohende Abschiebung ankommt).
  • BVerwG, 17.09.2005 - 1 B 13.05

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Feststellung eines

    BVerwG 1 B 13.05 (1 PKH 7.05).
  • VG Stuttgart, 26.06.2007 - A 6 K 92/07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige in Baden-Württemberg

    Die hiervon gleichfalls erfasste Klägerin steht im rechtlichen Ergebnis nicht schlechter als sie im Falle der Gewährung von Abschiebungsschutz durch einen Erlass nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG stünde ( inzwischen ständige Rechtsprechung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.09.2004 a.a.O. mit weiterer Begründung; BVerwG, Beschluss vom 17.09.2005 - 1 B 13.05 (1 PKH 7.05) und BVerwG, Beschluss vom 23.08.2006 - 1 B 60/06 (1 C 21/06)).
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