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BVerwG, 17.09.2013 - 8 B 13.13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Geltung des Vertretungszwangs für ein Richterablehnungsgesuch; Offensichtliche Rechtsmissbräuchlichkeit von Ablehnungsgesuchen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung des Vertretungszwangs für ein Richterablehnungsgesuch; Offensichtliche Rechtsmissbräuchlichkeit von Ablehnungsgesuchen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 28.03.2012 - 2 K 544/11
- BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12
- BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12
- BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
- BVerwG, 17.09.2013 - 8 B 13.13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74
Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2013 - 8 B 13.13
Die "zweiten Ablehnungsgesuche" sind unzulässig, weil sie den Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 Satz 1 und 3, Abs. 2 Satz 1 VwGO missachten und darüber hinaus offensichtlich rechtsmissbräuchlich sind; sie sind daher unter Mitwirkung der abgelehnten, nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts jedoch zuständigen Richter zu verwerfen (stRspr; vgl. Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WehrPflG Nr. 48 S. 11). - BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12
Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen; …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2013 - 8 B 13.13
Das hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 11. Dezember 2012 - BVerwG 8 B 58.12 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 74 = NVwZ-RR 2013, 341); hieran ist - auch unter Berücksichtigung der mittelbar gegen diesen Beschluss gerichteten, ihrerseits unzulässigen Gegenvorstellung der Kläger gegen Randnummer 10 des Beschlusses des Senats vom 31. Januar 2013 (dazu sogleich unter 2) - festzuhalten.
- BVerwG, 08.10.2013 - 8 B 57.13
Anforderungen an die Geltendmachung einer Grundsatzrüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 …
Mit rechtskräftigen Urteilen vom 28. März 2012 bestätigte das Verwaltungsgericht die Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung der Beigeladenen und gab ihrer Klage auf Rückübertragung des Grundstücks statt (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - BVerwG 8 B 58.12 und 8 B 64.12; zu den dagegen erhobenen Anhörungsrügen vgl. die Beschlüsse vom 17. September 2013 - BVerwG 8 B 12.13 und 8 B 13.13 -). - BVerwG, 08.10.2013 - 8 B 53.13
Verhinderung des Eintritts der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit eines …
Im Übrigen hat der Senat die Anhörungsrüge der Kläger gegen seinen Beschluss vom 15. Februar 2013 - BVerwG 8 B 58.12 - zwischenzeitlich als unzulässig verworfen (Beschluss vom 17. September 2013 - BVerwG 8 B 13.13 -).