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   BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14, 1 C 27.14   

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https://dejure.org/2015,24968
BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14, 1 C 27.14 (https://dejure.org/2015,24968)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2015 - 1 C 26.14, 1 C 27.14 (https://dejure.org/2015,24968)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2015 - 1 C 26.14, 1 C 27.14 (https://dejure.org/2015,24968)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 78 Abs. 2; AsylVfG §§ ... 27a, 31 Abs. 6, § 34a Abs. 1; AufenthG § 11; Dublin II-VO Art. 10 Abs. 1, Art. 13, 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 7, Art. 19 Abs. 2, 3 und 4, Art. 20 Abs. 1 und 2; Dublin III-VO Art. 26 Abs. 2, Art. 29 Abs. 1, Art. 49 Abs. 2; Dublin-DVO Art. 7 Abs. 1; GR-Charta EU Art. 6, 52 Abs. 1 Satz 2; LVwVG BaWü § 19 Abs. 2; Richtlinie 2008/115/EG Art. 2 Abs. 1, Art. 7
    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel; Begleitung; Belehrung; Dublin-Regelungen; durchführbar; eigene Initiative; freiwillige Ausreise; Rangfolge; Rückführung; Sperrfrist; Überstellung; unmittelbarer Zwang; Unzulässigkeit; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 78 Abs. 2
    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel; Begleitung; Belehrung; Dublin-Regelungen; Rangfolge; Rückführung; Sperrfrist; Unzulässigkeit; Verhältnismäßigkeit; Verwaltungszwang; Vollstreckungsbehörde; Wiederaufnahme; Zuständigkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 78 Abs 2 AEUV, § 27a AsylVfG, § 31 Abs 6 AsylVfG, § 34a Abs 1 AsylVfG, § 11 AufenthG
    Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 78 Abs 2 AEUV, § 27a AsylVfG, § 31 Abs 6 AsylVfG, § 34a Abs 1 AsylVfG, § 11 AufenthG
    Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Anordnung der Abschiebung als Möglichkeit der Überstellung eines Ausländers in den für die Prüfung seines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat mit Unionsrecht; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von der mit dem Vollzug der Abschiebung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 1560/2003 Art. 7 Abs. 1, AsyllVfG § 34a Abs. 1, AsylVfG § 34a, AufenthG § 11
    Dublinverfahren, Überstellung, Abschiebung, freiwillige Ausreise, Verwaltungszwang, Abschiebungsanordnung, Unionsrecht, Zwang

  • doev.de PDF

    Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren

  • rewis.io

    Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Anordnung der Abschiebung als Möglichkeit der Überstellung eines Ausländers in den für die Prüfung seines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat mit Unionsrecht; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von der mit dem Vollzug der Abschiebung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebungsanordnung zur Überstellung im Dublin-Verfahren ist unionsrechtskonform

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebungsanordnung zur Überstellung im Dublin-Verfahren ist unionsrechtskonform

  • zeit.de (Pressebericht, 17.09.2015)

    Dublin-Verfahren: Bamf darf Abschiebungen in andere EU-Länder anordnen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungsanordnung zur Überstellung im Dublin-Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abschiebungsanordnung zur Überstellung im Dublin-Verfahren ist unionsrechtskonform

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überstellung ohne Verwaltungszwang ist keine Abschiebung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überstellung ohne Verwaltungszwang ist keine Abschiebung

  • bayrvr.de (Kurzinformation)

    Abschiebungsanordnung zur Überstellung im Dublin-Verfahren ist unionsrechtskonform

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Dublin-Bestimmungen - Wer freiwillig geht, wird nicht abgeschoben

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Regelmäßig keine selbstorganisierte Ausreise eines im Dublin-Verfahren in den zuständigen Mitgliedstaat abzuschiebenden Ausländers

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 153, 24
  • NVwZ 2016, 67
  • DÖV 2015, 1075
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14
    Darüber hinaus gilt die Dublin III-VO zwar ab dem 1. Januar 2014 für alle Gesuche um Aufnahme oder Wiederaufnahme von Antragstellern - ungeachtet des Zeitpunkts der Antragstellung -, dies aber nur dann, wenn sie nicht bereits vor dem 1. Januar 2014 gestellt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14
    Dabei handelt es sich - ungeachtet der gewählten Formulierung des Bundesamts ("Der Asylantrag ist unzulässig") - nicht um eine Feststellung, sondern um eine rechtsgestaltende Entscheidung über die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig, wie das § 31 Abs. 6 AsylVfG verlangt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10. November 2014 - A 11 S 1778/14 - DVBl 2015, 118, 123).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14
    Dies ist ein Gemeinwohlziel im Sinne von Art. 78 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. - Rn. 79 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 3 S 2273/90

    Zur Rechtmäßigkeit einer Auflage, Stellplätze aus Rasengittersteinen

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14
    Dem Betroffenen ist auf Antrag zu gestatten, ein anderes ebenso wirksames Mittel (Austauschmittel) anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird (vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 3 S 2273/90 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2019 - 12 S 430/19

    Dublin-Verfahren; Heranzuziehung zu den Kosten der Überstellung eines Flüchtlings

    Soweit der Beklagte meine, das Bundesverwaltungsgericht habe sich im Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 - dafür ausgesprochen, dass der Ausländer die Kosten einer freiwilligen Ausreise in den zuständigen Mitgliedstaat selbst zu tragen habe, sei dieses Urteil auf der Grundlage der Dublin II-Verordnung ergangen, welche eine Regelung wie Art. 30 Abs. 3 Dublin III-VO nicht gekannt habe.

    a.) Bei der Abschiebungsanordnung gemäß § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG handelt es sich um die Anordnung einer Überstellung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 02.09.2003 (ABl. L 222, Seite 3 - i.F. Dublin-DVO 2003), zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 118/2014 der Kommission vom 30.01.2014 (ABl. L 39 Seite 1, vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 11 ff. und Beschluss vom 27.04.2016 - 1 C 22.15 - juris Rn. 12).

    Die Unterwerfung der Aufenthaltsbeendigung unter das Regime der Abschiebungsanordnung und damit die Abschiebung, d.h. die Anwendung unmittelbaren Zwangs, ist europarechtskonform (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 19 ff).

    Die Vollstreckung der Abschiebungsanordnung obliegt im Bundesgebiet zulässig den hierfür zuständigen Ausländerbehörden der Länder (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 26).

    Ferner gilt auch bei einer Abschiebungsanordnung das Einreise- und Aufenthaltsverbot des § 11 AufenthG, welches an eine Ausweisung, Zurückschiebung und Abschiebung anknüpft (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 27 zu § 11 in der bis zum 20.08.2019 gültigen Fassung; siehe auch Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 29 AsylG Rn. 51).

    Sie verfolgen - ebenso wie die Regelung des § 34a AsylG, wonach vom Bundesamt die Abschiebung als Möglichkeit der Überstellung eines Ausländers in den für die Prüfung seines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats angeordnet werden kann - den Zweck, dass der Asylbewerber im Rahmen eines behördlich überwachten Verfahrens den Behörden des für die Durchführung seines Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaats übergeben wird oder sich selbst bei diesen meldet (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 18) und dienen damit dem Funktionieren des einheitlichen europäischen Asylsystems (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 20).

    Mit dem Unterlassen seiner freiwilligen Ausreise in den für ihn zuständige Mitgliedstaat, welche nach der Dublin III-Verordnung dem Asylbewerber bei entsprechender Initiative aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in Form einer selbst organisierten Überstellung ermöglicht werden kann und muss (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 18 und Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 121), setzt der Asylbewerber zudem einen weiteren Beitrag für die Entstehung der Kosten der Überstellung in Form der Abschiebung.

    Die Dublin-Verordnungen geben keine Rangfolge hinsichtlich der drei vorgesehenen Überstellungsmodalitäten vor (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 15).

    c.) Zwar hat der deutsche Gesetzgeber in europarechtskonformer Weise (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 19) in § 34a Abs. 1 AsylG geregelt, dass im Bundesgebiet nur die Abschiebung als Möglichkeit der Überstellung eines Ausländers in den für die Prüfung seines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat angeordnet werden kann.

    Dagegen spricht, dass das Überstellungsverfahren im Sinne von Art. 29 ff Dublin III-VO als eigenständiger Verfahrensabschnitt bereits mit Erlass der Abschiebungsanordnung gem. § 34a Abs. 1 AsylG eingeleitet wird (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 14), mithin auch die Kosten, die ab Einleitung der Überstellung anfallen, zu den Kosten der Überstellungskosten gehören.

    d.) Soweit der Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.09.2015 (aaO) schließlich geltend macht, dass sich ein Asylbewerber grundsätzlich auch die finanziellen Mittel für seine freiwillige Ausreise in den zuständigen Mitgliedstaat selbst zu beschaffen habe, gilt dies lediglich vorbehaltlich einer entgegenstehenden Regelung, vgl. etwa Art. 30 Abs. 3 Dublin III-VO (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 aaO Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und

    Bis zum heutigen Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ist die - nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des EuGH drittschützende (vgl. EuGH, Urteil vom 07.06.2016, Rs. C-63/15 ; a.A. noch Urteil vom 10.12.2013, Rs. C-394/12 ; hierzu Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 29 AsylG Rn. 30 ff.) - Rücküberstellungsfrist nicht abgelaufen, sodass im Sinne des § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG weiterhin feststeht, dass die Abschiebung nach Italien durchgeführt werden kann, wenn der Kläger seiner Ausreisepflicht nicht, was ihm gegebenenfalls zu ermöglichen ist (BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 1 C 26.14 -, Juris Rn. 24), auf eigene Initiative innerhalb einer vorgegebenen Frist gemäß Art. 7 Abs. 1a Dublin-DVO 1560/2003/EG (in der Fassung der VO 118/2014/EU) nachkommt.
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme;

    Ungeachtet der gewählten Formulierung des Bundesamts ("Die Asylanträge sind unzulässig") liegt nicht lediglich eine Feststellung vor, sondern eine rechtsgestaltende Entscheidung über die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig, wie das § 31 Abs. 6 AsylG verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 12).

    Diese Vorschrift ist mit den unionsrechtlichen Bestimmungen des Dublin-Regelungswerks vereinbar, wie der Senat in seinem Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - näher ausgeführt hat.

  • BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 26.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung

    Auch bei einer Überstellung auf Initiative des Asylbewerbers nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. a Dublin-DVO handelt es sich um eine staatlich überwachte Ausreise, die hinsichtlich der Orts- und Terminabstimmung der behördlichen Organisation bedarf (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:170915U1C26.14.0] - BVerwGE 153, 24 Rn. 17 f.).

    In welcher Variante die Überstellung erfolgt, obliegt der Regelungskompetenz des ersuchenden Mitgliedstaats (vgl. Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO; s.a. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 15).

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist von der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Ausländerbehörde dadurch Rechnung zu tragen, dass die Überstellung zwar regelmäßig in Gestalt der Abschiebung vollzogen wird, im Ausnahmefall aber auch eine Überstellung ohne Verwaltungszwang möglich ist (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 17 ff.).

    Sie ist dem Asylbewerber von der Vollzugsbehörde dann zu ermöglichen, wenn gesichert erscheint, dass er sich freiwillig in den für die Prüfung seines Antrags zuständigen Mitgliedstaat begibt und sich dort fristgerecht bei der verantwortlichen Behörde meldet (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 19 ff.).

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter

    Das Bundesamt hat in Ziffer 1 des angefochtenen Bescheids - ungeachtet der Formulierung ("Der Asylantrag ist unzulässig") - eine rechtsgestaltende Entscheidung im Sinne des § 31 Abs. 6 AsylG über die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig getroffen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz;

    Bei der Abschiebungsanordnung handelt es sich um die Anordnung einer Überstellung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003 (ABl. L 222 S. 3), zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 118/2014 der Kommission vom 30. Januar 2014 (ABl. L 39 S. 1) (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - juris Rn. 11 ff.).
  • BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 55.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung

    Auch bei einer Überstellung auf Initiative des Asylbewerbers nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. a Dublin-DVO handelt es sich um eine staatlich überwachte Ausreise, die hinsichtlich der Orts- und Terminabstimmung der behördlichen Organisation bedarf (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 17 f.).

    In welcher Variante die Überstellung erfolgt, obliegt der Regelungskompetenz des ersuchenden Mitgliedstaats (vgl. Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO; s.a. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 15).

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist von der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Ausländerbehörde dadurch Rechnung zu tragen, dass die Überstellung zwar regelmäßig in Gestalt der Abschiebung vollzogen wird, im Ausnahmefall aber auch eine Überstellung ohne Verwaltungszwang möglich ist (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 17 ff.).

    Sie ist dem Asylbewerber von der Vollzugsbehörde dann zu ermöglichen, wenn gesichert erscheint, dass er sich freiwillig in den für die Prüfung seines Antrags zuständigen Mitgliedstaat begibt und sich dort fristgerecht bei der verantwortlichen Behörde meldet (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 19 ff.).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 27.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-Regelungen;

    Es besteht insbesondere kein Vorrang zugunsten einer Überstellung auf eigene Initiative des Asylantragstellers (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14).

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist von der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Ausländerbehörde Rechnung zu tragen (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14).

    Eine Überstellung ohne Verwaltungszwang ist dem Asylbewerber von der Vollzugsbehörde dann zu ermöglichen, wenn gesichert erscheint, dass er sich freiwillig in den für die Prüfung seines Antrags zuständigen Mitgliedstaat begibt und sich dort fristgerecht bei der verantwortlichen Behörde meldet (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14).

    Eine Überstellung ohne Verwaltungszwang ist keine Abschiebung und führt folglich nicht zu einem gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14).

    Der Senat hat das in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom heutigen Tag in der Parallelsache BVerwG 1 C 26.14 ausführlich begründet (Rn. 15 - 18); darauf wird Bezug genommen.

    § 34a AsylVfG steht in der vom Senat vorgenommenen Auslegung auch mit dem unionsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit in Einklang; auch insoweit wird auf die ausführliche Begründung in dem Urteil BVerwG 1 C 26.14 (Rn. 20 - 27) verwiesen.

  • VG Weimar, 28.03.2023 - 7 K 601/22

    Kostenentscheidung und -quote nach einer Hauptsacheerledigung im Dublin-Verfahren

    Erklären die Beteiligten nach Aufhebung eines Dublin-Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen Ablaufs der Überstellungsfrist (Art. 29 Abs. 1 Dublin III-Verordnung (juris: EUV 604/2013)) die Hauptsache übereinstimmend für erledigt, so ist bei der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 S 1 VwGO gleichermaßen zu berücksichtigen, wer bei Fortsetzung der Streitsache voraussichtlich unterlegen wäre (hier: die beklagte Bundesrepublik Deutschland) und ob der betroffene Ausländer - aufgrund seiner Ausreisepflicht - von der Möglichkeit der staatlich überwachten freiwilligen Ausreise nach Art. 7 Abs. 1 Buchst a Dublin-DVO (juris: EUV 118/2014), Art. 26 Abs. 2 S 1 Dublin III-VO (juris: EUV 604/2013) (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 1 C 26/14, Rn. 15, 18) Gebrauch machen wollte.

    Mit unanfechtbarem Beschluss vom 17.08.2022 (Az.: 7 E 602/22 We) hat das Gericht den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der in der Hauptsache erhobenen hiesigen Klage gegen die im Bescheid der Beklagten enthaltene Abschiebungsanordnung abgelehnt, sodass der Kläger vollziehbar ausreisepflichtig wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 1 C 26/14, Rn. 18 - Fundstelle: beck-online).

    Der daraus folgenden Ausreisepflicht im Wege der staatlich überwachten Ausreise im Rahmen des Dublin-Systems (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 1 C 26/14, Rn. 18 - Fundstelle: beck-online) ist der Kläger jedoch nicht nachgekommen.

    Möglich ist danach eine Überstellung auf Initiative des Asylbewerbers innerhalb einer vorgegebenen Frist (Art. 7 Abs. 1 lit. a) Dublin-DVO, Art. 26 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO), eine bis zum Besteigen des Beförderungsmittels im Inland von einem Bediensteten des ersuchenden Staates begleitete Überstellung (Art. 7 Abs. 1 lit. b) Dublin-DVO, Art. 29 Abs. 1 UAbs. 2 Dublin III-VO) und eine bis zur Übergabe an die Behörden des zuständigen Staates eskortierte Überstellung (Art. 7 Abs. 1 lit. c) Dublin-DVO, Art. 29 Abs. 1 UAbs. 2 Dublin III-VO; BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 1 C 26/14, Rn. 15 - Fundstelle: beck-online).

    Einer Überstellung auf freiwilliger Basis - mithin ohne Verwaltungszwang - (vgl. hierzu auch den 24. Erwägungsgrund der Dublin III-VO) geht zwar einer zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 1 C 26/14, LS 1, Rn. 15 - Fundstelle: beck-online).

    Sie stellt aber eine gleichrangige Möglichkeit der Überstellung dar, welche auf Initiative des Ausreisepflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen durch die Verwaltungsbehörde zu ermöglichen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015, Az.: 1 C 26/14, LS 3 und 4 - Fundstelle: beck-online).

  • BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 38.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung

    Auch bei einer Überstellung auf Initiative des Asylbewerbers nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. a Dublin-DVO handelt es sich um eine staatlich überwachte Ausreise, die hinsichtlich der Orts- und Terminabstimmung der behördlichen Organisation bedarf (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 17 f.).

    In welcher Variante die Überstellung erfolgt, obliegt der Regelungskompetenz des ersuchenden Mitgliedstaats (vgl. Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO; s.a. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 15).

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist von der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Ausländerbehörde dadurch Rechnung zu tragen, dass die Überstellung zwar regelmäßig in Gestalt der Abschiebung vollzogen wird, im Ausnahmefall aber auch eine Überstellung ohne Verwaltungszwang möglich ist (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 17 ff.).

    Sie ist dem Asylbewerber von der Vollzugsbehörde dann zu ermöglichen, wenn gesichert erscheint, dass er sich freiwillig in den für die Prüfung seines Antrags zuständigen Mitgliedstaat begibt und sich dort fristgerecht bei der verantwortlichen Behörde meldet (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24 Rn. 19 ff.).

  • BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 51.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung

  • BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 1.21

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 13 A 516/14

    Bedingungen für Asylbewerber in Italien nicht menschenrechtswidrig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 13 A 1896/14

    Zuständigkeit Italiens zur Durchführung des Asylverfahrens eines Asylsuchenden

  • VG Freiburg, 20.12.2018 - 8 K 10705/17

    Heranziehung eines Asylbewerbers zu den Kosten seiner Überstellung im Rahmen des

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2018 - 13 PA 39/18

    Verpflichtung der Ausländerbehörde auf Mitteilung des Überstellungstermins bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2016 - 13 A 2132/15

    Klage gegen die Aufhebung einer Entscheidung über die Unzuständigkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 M 129.20

    Prozesskostenhilfe für einen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 13 A 990/13

    Anerkennung eines Staatsangehörigen Eritreas als Asylberechtigter; Durchführung

  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 B 15.50130

    Überstellung nach Polen im Dublin-Verfahren

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Ausländerbehörde; Bundesamt; Dublin;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 33.14

    Fristen im Dublin-Verfahren nicht individualschützend

  • VG Stade, 30.03.2020 - 4 A 415/19
  • VG Magdeburg, 22.12.2015 - 4 A 15/15

    Abschiebungsanordnung: Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 34.14

    Fristen im Dublin-Verfahren nicht individualschützend

  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317

    Berufsschulausbildung stellt bei der Befristungsentscheidung keinen zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 13 A 569/16

    Anfechtungsklage eines Asylbewerbers gegen die Aufhebung einer Entscheidung über

  • VG Münster, 24.06.2019 - 8 K 3048/18
  • VG Münster, 11.03.2016 - 8 L 225/16

    Einreise- und Aufenthaltsverbot nach einer Abschiebungsanordnung

  • VG Hamburg, 16.11.2018 - 7 E 4941/18

    Asylbewerber; Erreichbarkeit; Überstellung; Abschiebungsanordnung; Unterkunft;

  • VG Köln, 27.02.2023 - 12 L 233/23
  • VG Hamburg, 19.09.2019 - 16 A 6012/18

    Rückführung von Flüchtlingen nach Bulgarien

  • VG Düsseldorf, 22.01.2019 - 29 L 3642/18

    Dublin III-VO Belgien systemische Mängel Rechtsbehelf wirksam EuGH aufschiebende

  • VG Weimar, 26.07.2016 - 5 E 20469/16
  • VG Weimar, 25.05.2016 - 5 E 20311/11
  • VG Münster, 22.10.2015 - 8 K 436/15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsandrohung; sicherer Drittstaat; Bulgarien;

  • VG Köln, 27.02.2023 - 12 K 5770/22
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 12 B 40.18
  • VG Weimar, 25.06.2016 - 5 E 20311/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine asylverfahrensrechtliche

  • VG Düsseldorf, 27.01.2020 - 22 K 13275/17

    Dublin Italien systemische Mängel Aufnahmebedingungen Abschiebungsanordnung

  • VG Düsseldorf, 21.01.2019 - 22 L 3215/18

    Eilverfahren Dublin Schweiz subsidiärer Schutz systemische Mängel

  • VG Stuttgart, 21.06.2018 - 4 K 6710/18

    Zuständigkeit des Bundesamtes für die Prüfung zielstaatsbezogene Abschiebungs-

  • VG Berlin, 25.01.2018 - 31 L 586.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Düsseldorf, 17.04.2019 - 22 L 240/19

    Dublin Wiederaufnahme systemische Mängel Italien

  • VG Düsseldorf, 30.01.2017 - 22 L 4285/16

    Ersuchensfrist; Wiederaufnahme; Wiederaufnahmegesuch; förmlich; Formblatt;

  • VG Berlin, 27.02.2019 - 31 K 646.17
  • VG Berlin, 11.03.2019 - 31 K 335.18
  • VG Stuttgart, 21.12.2023 - A 4 K 414/23

    Dublin-Verfahren; Italien; keine Aufnahme von Dublin-Rückkehrern;

  • VG Stuttgart, 16.10.2023 - A 4 K 429/23

    Dublin-Verfahren; Rückschiebung nach Italien; Aufnahmestopp

  • VG Trier, 25.06.2021 - 7 K 4017/20

    Pakistan: Dublin Italien; Überstellung eines Dublin-Rückkehrenden rechtmäßig;

  • VG Düsseldorf, 13.07.2018 - 22 L 1823/18

    Dublin-Verfahren Dänemark; offene Erfolgsaussichten; Remonstration;

  • VG Berlin, 26.02.2019 - 31 K 230.18

    Zulässigkeit des Asylantrags nach Ablauf der Überstellungsfrist in einen

  • VG Leipzig, 19.06.2017 - 6 K 2589/16

    Keine Außerkraftsetzung der Dublin-Verordnung

  • VG Aachen, 25.07.2016 - 9 K 1184/16

    Dublin-Bescheid; Erledigung; Überstellung; Überstellungsfrist; fingierte Annahme

  • VG Hamburg, 06.03.2019 - 19 E 792/19

    Anordnung von "Hausarrest" für Ausländer; Freiheitsentziehung

  • VG Düsseldorf, 15.01.2018 - 22 L 5913/17
  • VG Düsseldorf, 14.12.2015 - 22 L 3629/15
  • VG Regensburg, 16.11.2015 - RN 5 K 15.50405
  • VG Leipzig, 06.12.2022 - 6 L 678/22

    Kamerun: Dublin: Keine systemischen Mängel in Kroatien

  • VG Augsburg, 10.05.2019 - Au 2 K 17.34450

    Verfolgung der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation

  • VG München, 15.01.2020 - M 9 S7 19.50622

    Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei nur stundenweiser Abwesenheit des

  • VG Freiburg, 04.02.2019 - A 1 K 189/19

    Zu den Bedingungen der Aufnahme und der Unterbringung von vulnerablen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2015 - 13 A 1794/15

    Geltungsbereich der Verfahrensvorschriften der Art. 4 und 5 Dublin III-VO bei

  • VG Gelsenkirchen, 07.03.2018 - 15a L 435/18

    Familienangehörige, Asylverfahren, Zuständigkeit, Zuständigkeitserklärung,

  • VG München, 19.02.2016 - M 12 K 15.50471

    Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Italien

  • VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
  • OVG Sachsen, 10.05.2016 - 5 A 380/15

    Zulassungsverfahren, Dublin, EURODAC, Abgleich von Fingerabdrücken, systemische

  • VG Trier, 08.07.2019 - 7 K 3017/18

    Flüchtigsein eines Asylbewerbers nach EUV 604/2013

  • VG München, 05.09.2022 - M 30 S 22.50330

    Dublin-Verfahren, Zielstaat Belgien, Systemische Mängel (verneint), Freiwillige

  • VG Würzburg, 03.01.2020 - W 8 E 19.1631

    Kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Betreuung eines erkrankten

  • VG Münster, 04.09.2019 - 8 L 752/19

    Abschiebungsanordnung Vollstreckung Flucht flüchtig

  • VG München, 13.06.2016 - M 7 K 15.50723

    Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung nach Ablauf der sechsmonatigen

  • VG Halle, 18.05.2016 - 5 A 115/16
  • VG Bayreuth, 14.07.2023 - B 7 K 23.50115

    Hauptsacheerledigung nach Aufhebung eines Dublin-Bescheids durch das Bundesamt,

  • VG Gießen, 29.06.2023 - 2 K 2003/22

    Ablauf der Überstellungsfrist und Erledigung der Hauptsache

  • VG Darmstadt, 22.07.2022 - L 1418/22

    Syrien: Dublin Schweiz: Keine systemischen Mängel, auch wenn kein subsidiärer

  • VG Berlin, 28.02.2019 - 32 K 71.18

    Pflicht zur Aufnahme eines Asylbewerbers nach Ablauf der Überstellungsfrist

  • BVerwG, 29.04.2015 - 1 VR 1.15
  • VG Bayreuth, 06.07.2023 - B 7 K 23.50057

    Aufhebung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist durch das

  • VG München, 22.05.2023 - M 10 K 18.51022

    Dublin-Verfahren (Italien)

  • VG Trier, 17.05.2022 - 7 L 7352/22

    Pakistan: Dublin Slowenien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ohne Erfolg; Keine

  • VG Ansbach, 28.09.2016 - AN 5 K 16.01870
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