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   BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 27.14   

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BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 27.14 (https://dejure.org/2015,33552)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2015 - 1 C 27.14 (https://dejure.org/2015,33552)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 (https://dejure.org/2015,33552)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 78 Abs. 2; AsylVfG §§ ... 27a, 31 Abs. 6, § 34a Abs. 1; AufenthG § 11; Dublin II-VO Art. 10 Abs. 1, Art. 13, 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 7, Art. 19 Abs. 2, 3 und 4, Art. 20 Abs. 1 und 2; Dublin III-VO Art. 26 Abs. 2, Art. 29 Abs. 1, Art. 49 Abs. 2; Dublin-DVO Art. 7 Abs. 1; GR-Charta EU Art. 6, 52 Abs. 1 Satz 2; LVwVG BaWü § 19 Abs. 2; Richtlinie 2008/115/EG Art. 2 Abs. 1, Art. 7
    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-Regelungen; Durchführbarkeit; eigene Initiative; freiwillige Ausreise; Rangfolge; Rückführung; subjektives Recht; Überstellung; Überstellungsfrist; unmittelbarer Zwang; Unzulässigkeit; Verhältnismäßigkeit; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 78 Abs. 2
    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-Regelungen; Durchführbarkeit; Rangfolge; Rückführung; Unzulässigkeit; Verhältnismäßigkeit; Verwaltungszwang; Vollstreckungsbehörde; Wiederaufnahme; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; eigene Initiative; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 78 Abs 2 AEUV, § 27a AsylVfG, § 31 Abs 6 AsylVfG, § 34a Abs 1 AsylVfG, § 11 AufenthG
    Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Anordnung der Abschiebung als einzige Möglichkeit der Überstellung eines Ausländers in den für die Prüfung seines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat mit Unionsrecht; Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Möglichkeit einer ...

  • rewis.io

    Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Anordnung der Abschiebung als einzige Möglichkeit der Überstellung eines Ausländers in den für die Prüfung seines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat mit Unionsrecht; Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Möglichkeit einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Rangfolge in Dublin-Verordnungen für drei mögliche Überstellungsmodalitäten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 71
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel;

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 27.14
    Es besteht insbesondere kein Vorrang zugunsten einer Überstellung auf eigene Initiative des Asylantragstellers (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14).

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist von der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Ausländerbehörde Rechnung zu tragen (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14).

    Eine Überstellung ohne Verwaltungszwang ist dem Asylbewerber von der Vollzugsbehörde dann zu ermöglichen, wenn gesichert erscheint, dass er sich freiwillig in den für die Prüfung seines Antrags zuständigen Mitgliedstaat begibt und sich dort fristgerecht bei der verantwortlichen Behörde meldet (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14).

    Eine Überstellung ohne Verwaltungszwang ist keine Abschiebung und führt folglich nicht zu einem gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG (BVerwG, wie Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14).

    Der Senat hat das in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom heutigen Tag in der Parallelsache BVerwG 1 C 26.14 ausführlich begründet (Rn. 15 - 18); darauf wird Bezug genommen.

    § 34a AsylVfG steht in der vom Senat vorgenommenen Auslegung auch mit dem unionsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit in Einklang; auch insoweit wird auf die ausführliche Begründung in dem Urteil BVerwG 1 C 26.14 (Rn. 20 - 27) verwiesen.

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 27.14
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 27.14
    Darüber hinaus gilt die Dublin III-VO zwar ab dem 1. Januar 2014 für alle Gesuche um Aufnahme oder Wiederaufnahme von Antragstellern - ungeachtet des Zeitpunkts der Antragstellung -, dies aber nur dann, wenn sie nicht bereits vor dem 1. Januar 2014 gestellt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 27.14
    Dabei handelt es sich - ungeachtet der gewählten Formulierung des Bundesamts ("Der Asylantrag ist unzulässig") - nicht um eine Feststellung, sondern um eine rechtsgestaltende Entscheidung über die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig, wie von § 31 Abs. 6 AsylVfG verlangt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10. November 2014 - A 11 S 1778/14 - DVBl 2015, 118, 123).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, sind vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71 Rn. 10).
  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, sind vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, falls sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71 Rn. 10).
  • BVerwG, 17.12.2020 - 1 C 30.19

    Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten bei Eheschließung nach Verlassen

    Rechtsänderungen, die nach der angefochtenen Entscheidung eintreten, sind vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, falls sie das Gericht der Vorinstanz, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71 Rn. 10).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, sind vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71 Rn. 10).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

    Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, sind vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71 Rn. 10).
  • BVerwG, 25.01.2018 - 1 C 7.17

    Ausländerbehörden sind für die Aufhebung eines vom Bundesamt angeordneten

    Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsänderungen, die nach der Entscheidung des Tatsachengerichts eintreten, vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Tatsachengericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 34.16

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsgesetz, Anwendungsbereich; Familienangehöriger;

    Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71).
  • BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 41.18

    Das Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit in

    Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, sind vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71 Rn. 10).
  • BVerwG, 12.07.2016 - 1 C 23.15

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; bestandskräftiger Abschluss des

    Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71).
  • BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21

    Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht des Elternteils eines

    Rechtsänderungen, die nach der angefochtenen Entscheidung eintreten, sind vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, falls sie das Gericht der Vorinstanz, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71 Rn. 10).
  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 45.20

    Zu den Anforderungen an eine Ausnahme von dem Regelausschlussgrund des § 36a Abs.

  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 50.20
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