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   BVerwG, 17.10.2012 - 2 C 11.12   

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https://dejure.org/2012,33506
BVerwG, 17.10.2012 - 2 C 11.12 (https://dejure.org/2012,33506)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2012 - 2 C 11.12 (https://dejure.org/2012,33506)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 2 C 11.12 (https://dejure.org/2012,33506)
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2020 - 6 A 3273/19

    Versetzung in den Ruhestand Dienstunfähigkeit

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, BVerwGE 150, 1 = juris Rn. 18, und vom 25. Juli 2013 - 2 C 11.12 -, BVerwGE 147, 244 = juris Rn. 11.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 4 S 2064/17

    Besetzungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn; hier: Einverständnis mit Umsetzung

    Denn aus der insoweit maßgeblichen Sicht des Beamten geht es weder um den erstmaligen Zugang zu einem öffentlichen Amt noch um eine Beförderung (und im Falle des hier streitigen landesinternen Dienstherrnwechsel auch nicht um eine Ernennung, wobei es nicht auf die in der Rechtsprechung des BVerwG noch offene Frage ankommt, ob die antragsgemäße Versetzung eines Beamten in den Bereich eines Dienstherrn eines anderen Landes nach § 15 BeamtStG die Ernennung des Beamten durch den aufnehmenden Dienstherrn nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG voraussetzt, wenn dem Beamten bei seinem neuen Dienstherrn ein Amt mit einem anderen Grundgehalt übertragen werden soll, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.10.2012 - 2 C 11.12 -, Juris), sondern allein um die Fortsetzung seines Beamtenverhältnisses bei einem anderen Dienstherrn aufgrund seines Versetzungsantrags.
  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 9 CS 17.1588

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Die nach der Erledigung der Hauptsache vom Gericht noch zu treffende Kostenentscheidung hat dabei nicht die Funktion, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären (BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 2 C 11/12 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 9 B 15.1680

    Hauptsacheerledigung; Feststellung der Baugenehmigungsfreiheit einer Diskothek;

    Die nach der Erledigung der Hauptsache vom Gericht noch zu treffende Kostenentscheidung hat nicht die Funktion, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären (BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 2 C 11/12 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 07.08.2015 - 9 CE 15.949

    Hauptsacheerledigung; Kostenquotelung; heranrückende Wohnbebauung

    Die nach der Erledigung der Hauptsache vom Gericht noch zu treffende Kostenentscheidung hat nicht die Funktion, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären (BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 2 C 11/12 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 9 B 13.1438

    Hauptsacheerledigung; Kostenaufhebung; Wirtsgarten

    Denn die nach der Erledigung der Hauptsache vom Gericht noch zu treffende Kostenentscheidung hat nicht die Funktion, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären (BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 2 C 11/12 - juris Rn. 4) oder den Sachverhalt weiter aufzuklären (BVerwG, B.v. 7.1.1974 - 1 WB 30/72 - BVerwGE 46, 215/218; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 162 Rn. 15).
  • VG München, 17.11.2023 - M 11 K 23.4569

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache, Nachbarklage, vorprozessuales

    Wesentliches Element der Kostenentscheidung ist dabei eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs im Zeitpunkt seiner Erledigung, wobei nach dem Willen des Gesetzgebers allein im Hinblick auf die zu treffende Kostenentscheidung weder schwierige Rechtsfragen zu klären, noch der Sachverhalt weiter aufzuklären ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 2 C 11/12 - juris).
  • VG München, 16.10.2023 - M 11 K 20.1059

    Gemeindeklage, Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung,

    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, demjenigen Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat oder der ohne die Erledigung bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (ständ. Rspr. vgl. etwa BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 2 C 11/12 - juris).
  • VG München, 30.03.2023 - M 11 K 20.275

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung, Baueinstellung, Errichtung

    Wesentliches Element der Kostenentscheidung ist damit eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs im Zeitpunkt seiner Erledigung, wobei nach dem Willen des Gesetzgebers allein im Hinblick auf die zu treffende Kostenentscheidung weder schwierige Rechtsfragen zu klären, noch der Sachverhalt weiter aufzuklären ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 2 C 11/12 - juris).
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