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BVerwG, 17.11.1999 - 9 B 400.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Notwendigkeit einer Zurückverweisung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 10.10.1995 - 1 E 15127/93
- VGH Hessen, 18.02.1999 - 9 UE 812/96
- BVerwG, 17.11.1999 - 9 B 400.99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1995 - 13 A 5227/94
Fiktive Klagerücknahme; Beendigung der Asylklage; Berufung
Auszug aus BVerwG, 17.11.1999 - 9 B 400.99
Auch die Frage, ob bei einem "Zwischenstreit über die Wirksamkeit der Klagerücknahme" der "eigentliche Asylrechtsstreit in der ersten Instanz anhängig geblieben ist", wie die Beschwerde unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluß vom 22. März 1995 - 13 A 5227/94.A -) meint, stellt sich hier nicht.
- BVerwG, 14.10.2004 - 1 B 5.04
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an eine Zulassung …
Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 79 Abs. 2 AsylVfG eine Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht auch dann ausschließt, wenn dieses wie im vorliegenden Fall keine Sachentscheidung getroffen, sondern seine Entscheidung allein auf prozessrechtliche Gründe gestützt hat (vgl. Beschluss vom 17. November 1999 BVerwG 9 B 400.99 nicht veröffentlicht).