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   BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.05   

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https://dejure.org/2005,43084
BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.05 (https://dejure.org/2005,43084)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.2005 - 3 C 55.05 (https://dejure.org/2005,43084)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 2005 - 3 C 55.05 (https://dejure.org/2005,43084)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auskehrung einer sog. stecken gebliebenen DDR-Entschädigung einschließlich Zinsen - Unmittelbarer Rückgriff auf in der Deutschen Demokratischen Republik ergangenen Festsetzungsbescheide - Ausschluss von bereits rechtshängigen Ansprüchen - Zulässigkeit des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.07.2003 - III ZB 58/02

    Rechtsweg für Klage auf Auszahlung einer nach DDR-Recht festgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.05
    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 2003 - III ZB 58/02 -, dass für Klagen auf Auszahlung einer nach DDR-Recht festgesetzten, jedoch nicht geleisteten (stecken gebliebenen) Enteignungsentschädigung der Zivilrechtsweg gegeben sei, hat die Klägerin die Verweisung an das Landgericht Berlin beantragt.

    Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 2003 - III ZB 58.02 - (BGHR GVG § 13 Enteignungsentschädigung = ZOV 2003, 326 = VIZ 2004, 74) ergibt sich nichts anderes.

  • BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93

    Zeitschlagen von Kirchenglocken als Tätigkeit eines Trägers öffentlicher

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.05
    Da der Klägerin durch die Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts die Möglichkeit einer gesonderten Vorwegklärung der Rechtswegfrage im Wege der Beschwerde genommen wurde, bleibt dem Rechtsmittelgericht diese Überprüfung möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1994 - BVerwG 7 B 198.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 268 m.w.N.; BGH, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94 - BGHZ 130, 159 [BGH 30.06.1995 - V ZR 118/94]).
  • BVerwG, 21.05.2001 - 8 B 24.01

    Rechtswegbeschwerde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten;

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.05
    Eine solche Auslegung von § 37 VermG entspricht auch der ständigen Rechtsprechung zu dieser Vorschrift (vgl. u.a. Beschluss vom 21. Mai 2001 - BVerwG 8 B 24.01 - Buchholz 428 § 13 VermG Nr. 2).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.05
    Da der diesen Entschädigungsansprüchen zu Grunde liegende Eingriff in das Eigentum durch eine nicht an das Grundgesetz gebundene Staatsgewalt erfolgt war, unterlag der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wiedergutmachungsanspruchs nicht den Vorgaben von Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 102, 254 ).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.05
    Da der Klägerin durch die Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts die Möglichkeit einer gesonderten Vorwegklärung der Rechtswegfrage im Wege der Beschwerde genommen wurde, bleibt dem Rechtsmittelgericht diese Überprüfung möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1994 - BVerwG 7 B 198.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 268 m.w.N.; BGH, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94 - BGHZ 130, 159 [BGH 30.06.1995 - V ZR 118/94]).
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