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   BVerwG, 17.11.2008 - 10 B 2.08   

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https://dejure.org/2008,14997
BVerwG, 17.11.2008 - 10 B 2.08 (https://dejure.org/2008,14997)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.2008 - 10 B 2.08 (https://dejure.org/2008,14997)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 2008 - 10 B 2.08 (https://dejure.org/2008,14997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen § 138 Nr. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Unklarheit, Unvollständigkeit, Oberflächlichkeit oder Unrichtigkeit der Entscheidungsgründe; Behandlung eines unverfolgt ausgereisten Ausländers bei der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03

    Vorliegen einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2008 - 10 B 2.08
    Denn der angefochtene Beschluss verweist in den Gründen ausdrücklich auf zwei Urteile des gleichen Senats vom 17. Juli 2007 (11 LB 324/03 und 11 LB 332/03), und zwar wegen der dort getroffenen Feststellungen zur Verfolgungsgefahr für Yeziden in der Türkei wegen ihrer Religionszugehörigkeit.

    In beiden Verfahren begründet das Oberverwaltungsgericht im Einzelnen, warum nach seiner Überzeugung Yeziden in der Türkei bei ihrer Religionsausübung nicht unzumutbar behindert werden und ihr religiöses Existenzminimum - auch im Hinblick auf ihre religiöse Betreuung durch nur noch wenige Sheiks - nicht verletzt wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 17. Juli 2007 - 11 LB 324/03 - juris S. 46 f. und 11 LB 332/03 - juris Rn. 94-97).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 324/03
    Auszug aus BVerwG, 17.11.2008 - 10 B 2.08
    Denn der angefochtene Beschluss verweist in den Gründen ausdrücklich auf zwei Urteile des gleichen Senats vom 17. Juli 2007 (11 LB 324/03 und 11 LB 332/03), und zwar wegen der dort getroffenen Feststellungen zur Verfolgungsgefahr für Yeziden in der Türkei wegen ihrer Religionszugehörigkeit.

    In beiden Verfahren begründet das Oberverwaltungsgericht im Einzelnen, warum nach seiner Überzeugung Yeziden in der Türkei bei ihrer Religionsausübung nicht unzumutbar behindert werden und ihr religiöses Existenzminimum - auch im Hinblick auf ihre religiöse Betreuung durch nur noch wenige Sheiks - nicht verletzt wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 17. Juli 2007 - 11 LB 324/03 - juris S. 46 f. und 11 LB 332/03 - juris Rn. 94-97).

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2008 - 10 B 2.08
    Das wiederum ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Tenor der Entscheidung zu tragen (vgl. Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 Nr. 32).
  • BVerwG, 09.06.2008 - 10 B 149.07

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel,

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2008 - 10 B 2.08
    Auch das kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Gründe in sich gänzlich lückenhaft sind, namentlich weil einzelne Streitgegenstände oder selbständige Streitgegenstandsteile vollständig übergangen sind, jedoch nicht bereits dann, wenn lediglich einzelne Tatumstände oder Anspruchselemente unerwähnt geblieben sind oder wenn sich eine hinreichende Begründung aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe erschließen lässt (Beschluss vom 9. Juni 2008 - BVerwG 10 B 149.07 - juris Rn.5).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 9 B 419.99

    Fehlende Begründung des Berufungsurteils - Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2008 - 10 B 2.08
    Hingegen liegt ein Verstoß gegen § 138 Nr. 6 VwGO nicht schon dann vor, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (vgl. Beschluss vom 13. Juli 1999 - BVerwG 9 B 419.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 Nr. 35).
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