Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 9.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55523
BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 9.16 (https://dejure.org/2017,55523)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.2017 - 2 C 9.16 (https://dejure.org/2017,55523)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 (https://dejure.org/2017,55523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,55523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; BeamtVG §§ 19, 20, 54 Abs. 1 bis 4, § 57 Abs. 1 bis 3; SGB VI § 225 Abs. 1
    Beamter; Grundsatz der Kostenneutralität; Höchstgrenzen beim Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge; Mindestbelassung; Ruhensvorschriften; Versorgungsausgleich; Witwengeld; allgemeiner Gleichheitssatz; hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 BeamtVG, § 19 BeamtVG, § 20 BeamtVG, § 54 Abs 1 BeamtVG, § 54 Abs 3 BeamtVG
    Zusammentreffen von Mindestbelastung nach § 54 Abs. 3 BeamtVG und Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG

  • Wolters Kluwer

    Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge mit denjenigen über die Kürzung der Versorgungsbezüge infolge Ehescheidung; Gewährung von Witwengeld in Höhe des Mindestbelassungsbetrags; Vorbelastung der Versorgung des verstorbenen Beamten infolge Ehescheidung mit einem ...

  • rewis.io

    Zusammentreffen von Mindestbelastung nach § 54 Abs. 3 BeamtVG und Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter; Witwengeld; Höchstgrenzen beim Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge; Mindestbelassung; Ruhensvorschriften; Versorgungsausgleich; Grundsatz der Kostenneutralität; hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; allgemeiner Gleichheitssatz

  • rechtsportal.de

    Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge mit denjenigen über die Kürzung der Versorgungsbezüge infolge Ehescheidung; Gewährung von Witwengeld in Höhe des Mindestbelassungsbetrags; Vorbelastung der Versorgung des verstorbenen Beamten infolge Ehescheidung mit einem ...

  • datenbank.nwb.de

    Zusammentreffen von Mindestbelastung nach § 54 Abs. 3 BeamtVG und Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höchstgrenzen beim Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 439
  • FamRZ 2018, 752
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 9.16
    § 54 BeamtVG beruht auf dem Gedanken der Einheit der öffentlichen Kassen und will (wie die nachfolgenden Ruhensvorschriften der §§ 55 und 56 BeamtVG) eine "Überversorgung" desjenigen, der Anspruch auf mehr als nur eine Versorgung (Alterssicherung) hat, vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - BVerfGE 46, 97 ).

    Zugleich gewährleistet die Mindestbelassungsregelung, dass auch dieser Gruppe von Versorgungsempfängern grundsätzlich ein Rest des vom Ehegatten erdienten Versorgungsanspruchs erhalten bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - BVerfGE 46, 97 ff.).

    Die Mindestbetragsregelung des § 54 Abs. 3 BeamtVG wurde hingegen erst 1979 durch das Siebente Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vom 20. März 1979 (BGBl. I S. 357) eingefügt, um den sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/96 - (BVerfGE 46, 97) ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen und dem überlebenden (erstverheirateten) Beamten einen Rest des vom Ehegatten erdienten Versorgungsanspruchs zu erhalten (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 1. September 1978, BT-Drs. 8/2075, Allgemeiner Teil und zu Art. IV § 1).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/96 - (BVerfGE 46, 97, 98) eine Regelung als unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit angesehen, als sie dazu führte, dass die vom verstorbenen Ehegatten erdienten Versorgungsbezüge vollständig ruhten, wenn die Witwe einen eigenen Versorgungsanspruch hatte, der gleich hoch oder höher als das von ihrem Ehemann erdiente Höchstruhegehalt war.

  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 39.10

    Ruhen der Versorgung; Versorgungsausgleich; Witwengeld; Scheidungsfolgen; Kürzung

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 9.16
    Dieser soll nicht besser stehen als ein "Nur-Beamter" mit der höchstmöglichen der beiden aufeinander anzurechnenden Versorgungen (BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 39.10 - Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 1 Rn. 17).

    Auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2011 - 2 C 39.10 - (Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 1 Rn. 12) folgt nichts anderes.

    Einen generellen Mindestbehalt oder ein Verbot der Kürzung bis auf "Null" hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 39.10 - (Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 1) nicht entwickelt.

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 9.16
    Dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers entspricht eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfach-gesetzlichen Regelung (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 u.a. - ZBR 2017, 305 Rn. 52).
  • VGH Bayern, 18.03.2024 - 14 BV 22.2098

    Ruhen von Versorgungsbezügen, Versorgungsfallprinzip, Zusammentreffen mehrerer

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 - (ZBR 2018, 195) betreffe § 54 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG das eigene Ruhegehalt als früheren Versorgungsbezug, wohingegen § 54 Abs. 1 und 3 BeamtVG nur abgeleitete Versorgungsansprüche erfasse.

    In seinem Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 - (ZBR 2018, 195) komme das Bundesverwaltungsgericht in der umgekehrten Konstellation des Zusammentreffens eines früheren Witwengeldes mit einem späteren eigenen Ruhegehalt zu einem gegenüber seiner Entscheidung aus dem Jahr 2011 abweichenden Ergebnis.

    Schließlich überzeugt auch der Einwand der Beklagten, die zufällige zeitliche Reihenfolge der Entstehung der Versorgungsansprüche dürfe nicht zu einem unterschiedlichen Ergebnis führen - das Bundesverwaltungsgericht komme in seinem Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 - (ZBR 2018, 195) in der umgekehrten Konstellation des Zusammentreffens eines früheren Witwengeldes mit einem späteren eigenen Ruhegehalt zu einem gegenüber seiner Entscheidung aus dem Jahr 2011 abweichenden Ergebnis - nicht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an

    Im Übrigen bleibt es seinem Ermessen überlassen zu entscheiden, in welcher Weise dem allgemeinen Gedanken der Angemessenheit, Billigkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, juris Rn. 141; BVerwG, Urteile vom 28. November 2002 - 2 CN 1.01 -, juris Rn. 38, vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26.07 -, juris Rn. 16, vom 16. Juli 2015 - 2 C 41.13 -, juris Rn. 15, und vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - 1 K 132/20

    Anhebung des Beginns der altersbedingten Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung

    Im Übrigen bleibt es seinem Ermessen überlassen zu entscheiden, in welcher Weise dem allgemeinen Gedanken der Angemessenheit, Billigkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, juris Rn. 141; BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2004, a.a.O. Rn. 15, und vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26.07 -, juris Rn. 16, und vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 -, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 31/20

    Auslegung; Elftes Buch Sozialgesetzbuch; Gerichtsbarkeitsklausel; interkommunale

    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln Er ist verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung sich nicht finden lässt, sodass die Bestimmung als objektiv willkürlich bezeichnet werden muss (BVerfG, Urt. v. 27.09.20 - 1 BvR 1387/02 -, juris Rn. 141 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 17.11.2017 - 2 C 9.16 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht