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BVerwG, 17.12.1976 - VII C 70.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der Vergangenheit liegenden Vorfällen bei der im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren - Verwertung von getilgten oder tilgungsreifen Eintragungen im Verkehrszentralregister - Als Entfernung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 30.04.1975 - I A 160/74
- OVG Bremen, 02.09.1975 - II BA 29/75
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 70.75
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 24.08.1978 - 7 B 41.78
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Mängel - Berücksichtigung von …
Das Urteil des Berufungsgerichts beruht nicht auf einer Abweichung von den von der Beschwerde genannten Urteilen des Senats vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 57.75 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 49 = JZ 1977, 298 = DÖV 1977, 602 = VRS Bd. 52, 461) - BVerwG 7 C 70.75 - (teilweise abgedruckt in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 48), nach denen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen, sondern im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bei der Prüfung der Eignung eines Kraftfahrzeugführers unberücksichtigt bleiben.Daß die eigenen Erklärungen des Betroffenen, die er zu den von ihm begangenen Verkehrsverstößen abgegeben hat, für die hier zu beurteilende charakterliche Eignung als Kraftfahrer erheblich sein können, weil sie seine Einstellung zur Verkehrsordnung erkennen lassen, hat der Senat bereits in dem Urteil BVerwG 7 C 70.75 a.a.O., das die Beschwerde genannt hat, entschieden.
- BVerwG, 02.01.1979 - 7 B 224.78
Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Nichtzulassung der Revision mangels …
Dies hat der beschließende Senat bereits im Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 69.74 - (BVerwGE 52, 1 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 69/74]) entschieden, auf das sich das Berufungsgericht zu Recht bezogen hat (vgl. S. 11 des Urteilsabdrucks); das Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 70.75 -, auf das sich der Kläger beruft, bezieht sich nicht auf ein Verfahren, das die Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hatte, sondern auf die Anfechtung der Entziehung einer Fahrerlaubnis, die hier gerade nicht vorliegt.