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BVerwG, 17.12.1976 - VII C 1.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entziehung einer Fahrerlaubnis - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 17.04.1974 - IV 28/72
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.1975 - X 950/74
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 1.76
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG
Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 1.76
Jedoch sind nicht nur Fälle der in § 60 Abs. 2 BZRG zu erblickenden "kleinen Amnestie" (siehe BVerfGE 36, 174 [191]) für die Regelung des § 50 Abs. 2 BZRG ausschlaggebend gewesen, sondern auch Fälle der "regulären" Tilgung, weil sie die Verwertung von Verkehrsstraftaten hindern kann, die - wie z.B. Trunkenheitsdelikte - für die zutreffende Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit eines Kraftfahrers und für die Erstattung medizinisch-psychologischer Gutachten von besonders entscheidender, durch den Tilgungsablauf noch nicht geminderter Bedeutung sind.Derartige Folgen lassen sich bei der nachträglichen Erweiterung einer Vorschrift, die Ausnahmen von einer für den Betroffenen günstigen Regelung vorsehen, nicht ausschließen (vgl. dazu BVerfGE 36, 174 [190]).
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74
Anlaufhemmung
Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 1.76
Der Senat hat bereits im Urteil vom heutigen Tage - BVerwG VII C 28.74 - ausgeführt, daß § 49 Abs. 1 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG -) vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 243) sich mit den Worten "im Rechtsverkehr" umfassende Wirkung beigelegt und auch entgegen der vom Berufungsgericht vertretenen Auffassung die Verwertung von getilgten oder tilgungsreifen Verkehrsstraftaten in Verfahren auf Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis untersagt hat.Inwieweit von der durch § 50 Abs. 2 BZRG eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht werden kann und darf und welche Grenzen auch in diesem Rahmen einer Verwertung gesetzt sind, braucht mit Rücksicht auf die Besonderheiten dieses Falles nicht entschieden zu werden; auch insoweit sollten bei der vom erkennenden Senat für dringend erforderlich gehaltenen Novellierung des Tilgungsrechts in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - unter Umständen auch der Ermächtigung in § 29 StVG - klare, den Erfordernissen der Verkehrssicherheit angemessene Verhältnisse geschaffen werden (vgl. dazu auch Urteil vom heutigen Tage - BVerwG VII C 28.74 - zu II 2 d und f).
- BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 1.76
Dabei handelt es sich um Rechtsnormen, die zwar unmittelbar nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirken, damit aber zugleich eine bereits gewonnene Rechtsposition nachträglich im ganzen entwerten (vgl. dazu BVerfGE 14, 288 [297]).
- BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71
Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes
Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 1.76
Eine solche unechte Rückwirkung ist aber nur dann verfassungswidrig, wenn sie in einen Vertrauenstatbestand eingreift und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse des einzelnen am Fortbestand des bisherigen Zustandes nicht übersteigt (BVerfGE 36, 73 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71] [82]). - BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 1.76
Die Verwaltungsgerichte können jedoch eine Behörde nur dann zur Vornahme des beantragten Verwaltungsaktes verurteilen, wenn nach dem zur Zeit der Verurteilung für diesen Fall sich Geltung zumessenden Recht die Behörde zur Vornahme rechtlich verpflichtet ist (vgl. Urteil des VI. Senats vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [305]). - BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 1.76
Rechtsänderungen, die sich nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergeben haben, sind nämlich für das Revisionsgericht dann beachtlich, wenn sie das Berufungsgericht, entschiede es heute anstelle des Revisionsgerichts, beachten müßte (Urteil des IV. Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [230/231]).