Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1976 - VII C 70.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1957
BVerwG, 17.12.1976 - VII C 70.75 (https://dejure.org/1976,1957)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1976 - VII C 70.75 (https://dejure.org/1976,1957)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1976 - VII C 70.75 (https://dejure.org/1976,1957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der Vergangenheit liegenden Vorfällen bei der im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren - Verwertung von getilgten oder tilgungsreifen Eintragungen im Verkehrszentralregister - Als Entfernung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75
    Ein wesentlicher Zweck des mit der Tilgung verbundenen Verwertungsverbotes ist es auch, die volle Wiedereingliederung des Vorbestraften in die Gesellschaft herbeizuführen und zu verhindern, daß getilgte Verurteilungen zur Sprache gebracht werden und eine etwa wiedergewonnene Existenz durch das Aufgreifen längst gesühnter Taten gefährdet wird (vgl. dazu BVerfGE 36, 174 [188/189]; Götz, Aktuelle Fragen des Bundeszentralregisters, Goltd.A. 1973, 193 [199]; derselbe. Das Verwertungsverbot des Bundeszentralregistergesetzes, JZ 1973, 496 [498]).

    Die Beschränkung bei der Aufklärung aller für eine Entscheidung erheblichen Umstände ist aber, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 27. November 1973 (BVerfGE 36, 174) ausgeführt hat, selbst bei richterlichen Entscheidungen verfassungsrechtlich unbedenklich.

  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63

    Wiedererteilung - Fahrerlaubnis - Eintragung - Zentralkartei -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75
    Die vom Senat im Urteil vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 60.63 - (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]) vertretene Auffassung, die Verkehrsbehörde dürfe bei ihrer Entscheidung über die Entziehung oder Erteilung der Fahrerlaubnis ihr bekannte Tatsachen auch dann berücksichtigen, wenn die Eintragung hierüber in der Zentralkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits getilgt sei, wird aufgegeben.

    Zwar hat der Senat diese Notwendigkeit in seiner Rechtsprechung nachhaltig betont und in seinem Urteil vom 17. April 1964 (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]), was meist von der Kritik übersehen worden ist, darauf in erster Linie zur Begründung seiner Auffassung abgestellt.

  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 12.71

    Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis bei fortgesetzter Missachtung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG VII C 12.71 - (BVerwGE 42, 206 [209]) unter Hinweis auf die Zielsetzung des Zentralregisters ausgeführt, daß der Gesetzgeber Verkehrszuwiderhandlungen, die er als unbedeutende Verstöße nicht im Verkehrszentralregister erfaßt, auch grundsätzlich nicht für die Zwecke dieses Registers nutzbar machen will.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. Mai 1973 (BVerwGE 42, 206 [209]) ausgeführt hat, bedeutet die Nichterfassung von Ordnungswidrigkeiten für Zwecke des Registers, daß sie für diese Zwecke nicht benötigt und damit grundsätzlich nicht verwertbar sind.

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75
    Die Beurteilung dieser Frage kann auch von Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art abhängen; sie können charakterliche Anlagen erkennen lassen, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen, wenn sie sich im Straßenverkehr beim Führen von Kraftfahrzeugen auswirken (Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 29 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 11.09.1972 - 2 Ss (B) 226/72
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75
    1 St 548/72">NJW 1972, 2008; OLG Celle, Beschluß vom 11. September 1972, NJW 1973, 68; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 5. Januar 1973, NJW 1973, 291; OLG Hamm, Beschluß vom 25. Januar 1973, VRS 44, 364).
  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75
    Über die Zulässigkeit dieser Karteien hat sich das Urteil des früher für das Verkehrsrecht zuständigen I. Senats vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 - (BVerwGE 2, 259 [261/262]) ausgesprochen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1973 - XIII B 352/72
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75
    Es beschränkt sich nicht nur auf die Verwertung für Zwecke der Strafverfolgung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. dazu OVG Münster, Beschluß vom 6. März 1973 - NJW 1973, 1714 [1715]), sondern schließt die Verwertung für alle anderen Zwecke des Registers aus.
  • BVerwG, 24.08.1978 - 7 B 41.78

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Mängel - Berücksichtigung von

    Das Urteil des Berufungsgerichts beruht nicht auf einer Abweichung von den von der Beschwerde genannten Urteilen des Senats vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 57.75 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 49 = JZ 1977, 298 = DÖV 1977, 602 = VRS Bd. 52, 461) - BVerwG 7 C 70.75 - (teilweise abgedruckt in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 48), nach denen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen, sondern im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bei der Prüfung der Eignung eines Kraftfahrzeugführers unberücksichtigt bleiben.

    Daß die eigenen Erklärungen des Betroffenen, die er zu den von ihm begangenen Verkehrsverstößen abgegeben hat, für die hier zu beurteilende charakterliche Eignung als Kraftfahrer erheblich sein können, weil sie seine Einstellung zur Verkehrsordnung erkennen lassen, hat der Senat bereits in dem Urteil BVerwG 7 C 70.75 a.a.O., das die Beschwerde genannt hat, entschieden.

  • BVerwG, 02.01.1979 - 7 B 224.78

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Nichtzulassung der Revision mangels

    Dies hat der beschließende Senat bereits im Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 69.74 - (BVerwGE 52, 1 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 69/74]) entschieden, auf das sich das Berufungsgericht zu Recht bezogen hat (vgl. S. 11 des Urteilsabdrucks); das Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 70.75 -, auf das sich der Kläger beruft, bezieht sich nicht auf ein Verfahren, das die Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hatte, sondern auf die Anfechtung der Entziehung einer Fahrerlaubnis, die hier gerade nicht vorliegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht