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   BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74   

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BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74 (https://dejure.org/1976,3100)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1976 - VII C 27.74 (https://dejure.org/1976,3100)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1976 - VII C 27.74 (https://dejure.org/1976,3100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der Vergangenheit liegenden Vorfällen bei der im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren - Verwertung von getilgten oder tilgungsreifen Eintragungen im Verkehrszentralregister - Als Entfernung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74
    Gesellschaft herbeizuführen und zu verhindern, daß getilgte Verurteilungen zur Sprache gebracht werden und eine wiedergewonnene Existenz durch das Aufgreifen längst gesühnter Taten gefährdet wird (vgl. dazu BVerfGE 36, 174 [188/189]; Götz, Aktuelle Fragen des Bundeszentralregister, Goltd.A. 1973, 193 [199]; derselbe, Das Verwertungsverbot des Bundeszentralregistergesetzes, JZ 1973, 496 [498]).

    Die Beschränkung bei der Aufklärung aller für eine Entscheidung erheblichen Umstände ist aber, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 27. November 1973 (BVerfGE 36, 174) ausgeführt hat, selbst bei richterlichen Entscheidungen verfassungsrechtlich unbedenklich.

  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63

    Wiedererteilung - Fahrerlaubnis - Eintragung - Zentralkartei -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74
    Die vom Senat im Urteil vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 60.63 - (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]) vertretene Auffassung, die Verkehrsbehörde dürfe bei ihrer Entscheidung über die Entziehung oder Erteilung der Fahrerlaubnis ihr bekannte Tatsachen auch dann, berücksichtigen, wenn die Eintragung hierüber in der Zentralkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits getilgt sei, wird aufgegeben.

    Zwar hat der Senat diese Notwendigkeit in seiner Rechtsprechung nachhaltig betont und in seinem Urteil vom 17. April 1964 (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]), was meist von der Kritik übersehen worden ist, darauf in erster Linie zur Begründung seiner Auffassung abgestellt.

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74
    Die Beurteilung dieser Frage kann auch von Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art abhängen; sie können charakterliche Anlagen erkennen lassen, die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen, wenn sie sich im Straßenverkehr beim Führen von Kraftfahrzeugen auswirken (Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 29 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 11.09.1972 - 2 Ss (B) 226/72
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74
    1 St 548/72">NJW 1972, 2008; OLG Celle, Beschluß vom 11. September 1972, NJW 1973, 68; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 5. Januar 1973, NJW 1973, 291; OLG Hamm, Beschluß vom 25. Januar 1973, VRS 44, 364).
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 12.71

    Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis bei fortgesetzter Missachtung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG VII C 12.71 - (BVerwGE 42, 206 [209]) unter Hinweis auf die Zielsetzung des Zentralregisters ausgeführt, daß der Gesetzgeber Verkehrszuwiderhandlungen, die er als unbedeutende Verstöße nicht im Verkehrszentralregister erfaßt, auch grundsätzlich nicht für die Zwecke dieses Registers nutzbar machen will.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1973 - XIII B 352/72
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74
    Es beschränkt sich nicht nur auf die Verwertung für Zwecke der Strafverfolgung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. dazu OVG Münster, Beschluß vom 6. März 1973 - NJW 1973, 1714 [1715]), sondern schließt die Verwertung für alle anderen Zwecke des Registers aus.
  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74
    Über die Zulässigkeit dieser Parteien hat sich das Urteil des früher für das Verkehrsrecht zuständigen I. Senats vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 - (BVerwGE 2, 259 [261/262]) ausgesprochen.
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