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   BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74   

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BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74 (https://dejure.org/1976,121)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1976 - VII C 69.74 (https://dejure.org/1976,121)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1976 - VII C 69.74 (https://dejure.org/1976,121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis - Anwendung des § 50 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) in Verfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis - Verfassungsmäßigkeit der Lockerung des Verwertungsverbots für Verfahren auf Erteilung und Entziehung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrszentralregister - Verwertung von getilgten Eintragungen - Lockerung des Verwertungsverbots - Getilgte Verkehrsstraftaten - Verpflichtungsklage - Erteilung der Fahrerlaubnis - Unechte Rückwirkung - Rückfallgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 52, 1
  • NJW 1977, 1164
  • MDR 1977, 512
  • MDR 1977, 521
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74
    2 BZRG zu erblickenden "kleinen Amnestie" (siehe BVerfGE 36, 174 [191]) für die Regelung des § 50 Abs. 2 BZRG ausschlaggebend gewesen, sondern auch Fälle der "regulären" Tilgung, weil sie die Verwertung von Verkehrsstraftaten hindern kann, die - wie z.B. Trunkenheitsdelikte - für die zutreffende Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit eines Kraftfahrers und für die Erstattung medizinisch-psychologischer Gutachten von besonders entscheidender, durch den Tilgungsablauf noch nicht geminderter Bedeutung sind.

    Derartige Folgen lassen sich bei der nachträglichen Erweiterung einer Vorschrift, die Ausnahmen von einer für den Betroffenen günstigen Regelung vorsehen, nicht ausschließen (vgl. dazu BVerfGE 36, 174 [190]).

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74
    Dabei handelt es sich um Rechtsnormen, die zwar unmittelbar nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirken, damit aber zugleich eine bereits gewonnene Rechtsposition nachträglich im ganzen entwerten (vgl. dazu BVerfGE 14, 288 [297]).
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74
    Eine solche unechte Rückwirkung ist aber nur dann verfassungswidrig, wenn sie in einen Vertrauenstatbestand eingreift und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse des einzelnen am Fortbestand des bisherigen Zustandes nicht übersteigt (BVerfGE 36, 73 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71] [82]).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74
    Die Verwaltungsgerichte kennen jedoch eine Behörde nur dann zur Vornahme des beantragten Verwaltungsaktes verurteilen, wenn nach dem zur Zeit der Verurteilung für diesen Fall sich Geltung zumessenden Locht die Behörde zur Vornahme rechtlich verpflichtet ist (vgl. Urteil des VI. Senats vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [305]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74
    Rechtsänderungen, die sich nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergeben haben, sind nämlich für das Revisionsgericht dann beachtlich, wenn sie das Berufungsgericht, entschiede es heute anstelle des Revisionsgerichts, beachten müßte (Urteil des IV. Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [230/231]) Bei Verpflichtungsklagen ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage das die Tatsacheninstanzen abschließende Urteil.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74
    Inwieweit von der durch § 50 Abs. 2 BZRG eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht werden kann und darf und welche Grenzen auch in diesem Rahmen einer Verwertung gesetzt sind, braucht mit Rücksicht auf die Besonderheiten dieses Falles nicht entschieden zu werden; auch insoweit sollten bei der vom erkennenden Senat für dringend erforderlich gehaltenen Novellierung des Tilgungsrechts in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - unter Umständen auch der Ermächtigung in § 29 StVG - klare, den Erfordernissen der Verkehrssicherheit angemessene Verhältnisse geschaffen werden (vgl. dazu auch Urteil von heutigen Tage - SVerwG VII C 28.74 - zu II 2 d und f).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Im Übrigen ist der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsrechtlich nicht gehindert, eine ursprünglich eingetretene Unverwertbarkeit bestimmter Arten von getilgten oder tilgungsreifen Straftaten nachträglich wieder zu beseitigen, wenn er später erkennt, dass der Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes wie der Verkehrssicherheit durch die ursprüngliche Gesetzesfassung nicht oder nicht genügend gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 69.74 - BVerwGE 52, 1 = VRS 52, 393 ).
  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Da das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, diese Rechtsänderung mangels besonderer Übergangsregelungen zu beachten hätte (vgl. § 77 Abs. 1 AsylVfG), ist die neue Rechtslage auch für die Entscheidung des Revisionsgerichts maßgeblich (stRspr, vgl. Urteile vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 69.74 - BVerwGE 52, 1, 3 und vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - NVwZ-RR 2002, 93 = Buchholz 442.10 § 65 StVG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung der vom Kläger begehrten Genehmigung für die Nebentätigkeit in einem Lohnsteuerhilfeverein sind § 29 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der seither unveränderten Fassung vom 1. Januar 1972 (GVBl. S. 288) - LBG - in Verbindung mit dem seit der Fassung vom 1. Januar 1971 (GVBl. S. 248) ergänzten § 5 der Berliner Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten in der Fassung vom 2. Oktober 1978 (GVBl. S. 2002) - NTVO - (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen vgl. auch BVerwGE 29, 304 [305]; 31, 241 [243]; 41, 227 [230f.]; 52, 1 [3]).
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