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   BVerwG, 17.12.1981 - 1 WB 84.81   

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BVerwG, 17.12.1981 - 1 WB 84.81 (https://dejure.org/1981,2061)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1981 - 1 WB 84.81 (https://dejure.org/1981,2061)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84.81 (https://dejure.org/1981,2061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Soldaten - Hinderungsgrund - Führung eines Gewerbebetriebes - Berufssoldat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 1 WB 84.81
    Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf aber von dem Grundsatz der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Berufssoldaten ausgehen (BVerwGE 43, 215).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat hingegen nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BDHE 5, 225; BVerwGE 43, 215; 63, 210) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77].

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 1 WB 84.81
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat hingegen nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BDHE 5, 225; BVerwGE 43, 215; 63, 210) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77].

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort einer Versetzung nicht entgegensteht (vgl. BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78] m.w.H.).

  • BVerwG, 10.12.1980 - 1 WB 90.80

    Versetzung eines Unteroffiziers zur SDL - Berücksichtigung persönlicher Gründe

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 1 WB 84.81
    Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei wird und dann nachbesetzt werden muß (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. Dezember 1980 - 1 WB 90/80).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 67.77
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 1 WB 84.81
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat hingegen nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BDHE 5, 225; BVerwGE 43, 215; 63, 210) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 67/77].
  • BVerwG, 20.05.1981 - 1 WB 148.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 1 WB 84.81
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß sich der Berufs- wie der Zeitsoldat für seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (vgl. BVerwG NZWehrr 1978, 151; Beschluß vom 20. Mai 1981 - 1 WB 148/79).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 1 WB 84.81
    Personalpolitisch betrachtet müßte, wie dabei zu bedenken ist, die grundsätzliche Berücksichtigung der beruflichen Situation der Ehefrauen von Soldaten bei der großen Anzahl berufstätiger Soldatenfrauen dazu führen, daß die unverheirateten Soldaten und jene Soldaten, deren Ehefrauen nicht berufstätig sind, in unzumutbarer Weise häufiger versetzt werden müßten als ihre Kameraden mit berufstätigen Ehefrauen (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. Juli 1980 - 1 WB 79/79).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 WB 125.83

    Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - Rückversetzung

    Das dienstliche Bedürfnis für die angefochtene Versetzung folgt ohne weiteres daraus, daß der Dienstposten des BttrTrpFhr bei der 1,/PzArtBtl ... in H. frei war und nachbesetzt werden mußte (BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84/81 - m.w.N.) und wegen des großen Fehls von Unteroffizieren mit Portepee in diesem Bataillon (von 37 Stellen waren 1983 nur 19 besetzt) eine Ergänzung aus dem eigenen Bereich nicht möglich war.

    Daß die an den bisherigen Standort gebundene Berufstätigkeit der Ehefrau einer Versetzung grundsätzlich ebensowenig entgegensteht wie ihre Weigerung, an den neuen Standort umzuziehen, hat der Senat schon mehrfach ausgesprochen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 17. Dezember 1981 a.a.O. und vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 54/82).

    Personalpolitisch betrachtet müßte, wie dabei zu bedenken ist, die grundsätzliche Berücksichtigung der beruflichen Situation der Ehefrauen von Soldaten bei der großen Anzahl berufstätiger Soldatenfrauen dazu führen, daß die unverheirateten Soldaten und jene, deren Ehefrauen nicht berufstätig sind, in unzumutbarer Weise häufiger versetzt werden müßten als ihre Kameraden mit berufstätigen Ehefrauen (BVerwGE 73, 51; BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 WB 62.84

    Wirksamkeit einer Versetzung

    Das dienstliche Bedürfnis für die angefochtene Versetzung folgt ohne weiteres daraus, daß der Dienstposten des Kompaniefeldwebels(Geräteeinheit) bei der 1./Jägerbataillon ... in H... frei war und nachbesetzt werden mußte (BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84/81 - m.w.N.).

    Daß die an den bisherigen Standort gebundene Berufstätigkeit der Ehefrau einer Versetzung grundsätzlich ebensowenig entgegensteht wie ihre Weigerung, an den neuen Standort umzuziehen, hat der Senat schon mehrfach ausgesprochen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84/81 - und vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 54/82).

    Personalpolitisch betrachtet müßte, wie dabei zu bedenken ist, die grundsätzliche Berücksichtigung der beruflichen Situation der Ehefrauen von Soldaten bei der großen Anzahl berufstätiger Soldatenfrauen dazu führen, daß die unverheirateten Soldaten und jene, deren Ehefrauen nicht berufstätig sind, in unzumutbarer Weise häufiger versetzt werden müßten als ihre Kameraden mit berufstätigen Ehefrauen (BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 aaO).

  • BVerwG, 30.08.1984 - 1 WB 111.83

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß sich der Berufssoldat für seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (BVerwG NZWehrr 1978, 151; BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84/81 - m.w.H.).

    Personalpolitisch betrachtet müßte, wie dabei zu bedenken ist, die grundsätzliche Berücksichtigung der beruflichen Situation der Ehefrauen von Soldaten bei der großen Anzahl berufstätiger Soldatenfrauen dazu führen, daß die unverheirateten Soldaten und jene Soldaten, deren Ehefrauen nicht berufstätig sind, in unzumutbarer Weise häufiger versetzt werden müßten, als ihre Kameraden mit berufstätigen Ehefrauen (vgl. BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 a.a.O. m.w.N. und BVerwGE a.a.O.).

  • LAG Hamm, 04.10.1990 - 17 Sa 316/90

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Beförderung

    In einem solchen Beschlußverfahren vor den Verwaltungsgerichten wäre schließlich die Klägerin nicht einmal zu beteiligen, da sie durch die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Gesamtpersonalrats durch den Beklagten in eigenen personalvertretungsrechtlichen Rechten oder Rechtsbeziehungen nicht betroffen wird (BAG, Beschluß vom 27.05.1982 - 6 ABR 105/79 -, AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; OVG NW, Beschluß vom 10.06.1981 - CL 8/81 -, RiA 1982, 50 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84

    Wehrrecht - Soldat - Verwendungsentscheidung - Kommunales Wahlmandat

    Das dienstliche Bedürfnis für die angefochtene Versetzung folgt ohne weiteres daraus, daß der Dienstposten des FlAbfertOffz bei der HFlPlKdtr ... in M... seit dem 1. April 1983 frei war und nachbesetzt werden mußte (BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84/81 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 54.82

    Rechtsmittel

    Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei wird und nachbesetzt werden muß (vgl. BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84/81).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89

    Mangel an Fürsorge wegen Nichtabgeltung unentgeltlich erbrachter Mehrarbeit -

    Auch die genehmigte Nebentätigkeit eines Soldaten am bisherigen Dienstort hindert nicht seine dienstlich gebotene Versetzung (BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84/81).
  • BVerwG, 29.04.1986 - 1 WB 71.86

    Rechtsmittel

    Der Senat hat schon mehrfach ausgesprochen, daß eine an den bisherigen Standort gebundene Berufstätigkeit der Ehefrau einer Versetzung grundsätzlich nicht entgegenstehe (BVerwG NZWehrr 1978, 151; BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84/81 - m.w.H.).
  • BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 124.82

    Rechtsmittel

    Personalpolitisch betrachtet müßte, wie dabei zu bedenken ist, die grundsätzliche Berücksichtigung der beruflichen Situation der Ehefrauen von Soldaten bei der großen Anzahl berufstätiger Soldatenfrauen dazu führen, daß die unverheirateten Soldaten und jene Soldaten, deren Ehefrauen nicht berufstätig sind, in unzumutbarer Weise häufiger versetzt werden müßten als ihre Kameraden mit berufstätigen Ehefrauen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - 1 WB 79/79 - und vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84/81).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 1 WB 161.82

    Rechtsmittel

    Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei wird und dann nachbesetzt werden muß (vgl. BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84/81).
  • BVerwG, 16.03.1983 - 1 WB 31.83

    Rechtsmittel

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