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   BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80   

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BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80 (https://dejure.org/1981,1003)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1981 - 2 C 40.80 (https://dejure.org/1981,1003)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 2 C 40.80 (https://dejure.org/1981,1003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Körperschaft - Umbildung - Gleichzuwertendes Amt

  • bibliotheksurteile.de

    Übernahme in den Landesdienst | Arbeitsrecht, Hochschulbibliothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 438
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80
    Zur Gleichwertigkeit des gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BRRG, hier gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 HBG zu übertragenden Amtes hat das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 49, 64 (67 f.) [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72] ausgeführt:.

    Das statusrechtliche Amt des Bibliotheksdirektors ist kein funktionsgebundenes, bei dem das statusrechtliche Amt nach der damit verbundenen Funktion umschrieben wird (vgl. hierzu BVerwGE 40, 229 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 11/70] [230]; 49, 64 [68]), sondern ein allgemein abstraktes Amt.

    Für die Beurteilung der Gleichwertigkeit des neuen Dienstpostens ist im übrigen grundsätzlich unbeachtlich, ob der bisherige und der neue Dienstposten gleichartig sind, ob etwa der neue Dienstposten - ebenso wie der bisherige - mit Vorgesetztenfunktionen und der gleichen Mitarbeiterzahl verbunden ist sowie ob und welche Verbesserungen (z.B. Beförderungen) seiner Rechtsstellung der Kläger bei Unterbleiben der Umbildung bei seinem bisherigen Dienstherrn zu erwarten gehabt hätte (BVerwGE 49, 64 [66]).

  • BVerwG, 28.10.1965 - II C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80
    'Der Ermessensspielraum des Dienstherrn kann ferner dadurch eingeengt sein, daß dieser dem Beamten die Übertragung einer bestimmten Aufgabe zusicherte, daß zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten hierüber verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden oder daß durch die bei der Aufgabenübertragung beiderseits - ausdrücklich oder durch schlüssige Handlungen - abgegebenen Willenserklärungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Beamten auf Beibehaltung der Funktion begründet wurde (ebenso o.a. BVerwG II C 57.63 und BVerwG II C 95.63).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob an dieser - an die in BVerwGE 14, 84 abgedruckte, in erster Linie die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes betreffende Entscheidung anknüpfenden (vgl. insbesondere u.a. Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [a.a.O.]) - Rechtsprechung in dieser oder modifizierter Form festzuhalten ist, etwa u.a. im Sinne des letzten Satzes des angeführten Zitats ohne das Wort 'zudem'.

  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 11.64
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80
    Zu den Ermessensgründen hat der erkennende Senat weiter im Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - (a.a.O.) ausgeführt:.

    Eine das Ermessen einschränkende 'Leitungsfunktion' in dem angeführten Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht bei dem Leiter einer Landesanstalt (Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - [a.a.O.]) und dem Leiter eines Kreisgesundheitsamtes (Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.]) angenommen, d.h. bei Geschäften, die üblicherweise nicht im Wege der bloßen Geschäftsverteilung vergeben werden und zudem besondere fachliche Anforderungen stellen.

  • BVerwG, 03.03.1975 - VI C 17.72

    Fehlerhafte Ausübung von Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80
    Aufgrund der bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts besteht kein Anhaltspunkt dafür, daß der dem Kläger anvertraute neue Dienstposten nicht objektiv dem ihm durch seinen beamtenrechtlichen Status zukommenden Amt gemäß ist (vgl. Urteil vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 6]).

    Aus diesem Grunde hat es auch der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - (a.a.O.) als unerheblich angesehen, ob der neue Dienstposten jenes Klägers (Leiter des Bauförderungsamtes) nach Inhalt, Bedeutung, Verantwortung und Aufstiegschancen dem bisherigen Dienstposten (Leiter des Hauptamtes) 'gleichwertig' war.".

  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80
    Die im Zuge der Eingliederung des Beamten in die Behördenorganisation und seiner tatsächlichen Verwendung erforderliche Übertragung eines abstrakt funktionellen und eines konkret funktionellen Amtes (zu diesen beiden Amtsbegriffen vgl. BVerwGE 40, 104 [107]) folgt dem statusrechtlichen Amt; der Beamte hat grundsätzlich Anspruch auf Übertragung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden funktionellen Amtes.

    Das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 40, 104 [107]) von dem statusrechtlichen Amt zu unterscheidende funktionelle Amt ist eine Sammelbezeichnung für das abstrakt funktionelle Amt und das konkret funktionelle Amt.

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80
    Nach dieser, mit der einheitlich und unmittelbar geltenden rahmenrechtlichen Regelung des § 130 Abs. 1 Satz 1 Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG - übereinstimmenden, im Einklang mit Art. 31 GG stehenden Vorschrift (BVerfGE 36, 342 [363]; BVerwGE 36, 179 [182]) soll dem nach § 32 HBG in den Dienst einer anderen Körperschaft kraft Gesetzes übergetretenen oder von ihr übernommenen Beamten ein seinem bisherigen Amt nach Bedeutung und Inhalt ohne Rücksicht auf Dienststellung und Dienstalter gleichzubewertendes Amt übertragen werden.

    Im übrigen scheidet eine Übernahme kraft Gesetzes am 1. Januar 1976 unabhängig davon aus, weil die Stadt Kassel weder vollständig in eine andere Körperschaft eingegliedert (§ 32 Abs. 1 HBG) noch mit einer oder mehreren anderen Körperschaften zu einer neuen Körperschaft zusammengeschlossen worden ist (§ 32 Abs. 4 - erste Alternative - HBG; vgl. BVerwGE 36, 179 [186]).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80
    Der Beamte muß vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (vgl. BVerwGE 60, 144 [150 f.] mit umfangreichen Nachweisen).

    Zu den Ermessenserwägungen bei der Umsetzung von Beamten ist unter anderem in BVerwGE 60, 144 (152 f.) [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] ausgeführt:.

  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 6.75

    Umbildung von Körperschaften - Schutzzweck - Beamter

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80
    Da nach den mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen nicht angegriffenen, das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) nichts dafür erkennbar ist, daß der Stellenplan zum Nachteil des übernommenen Klägers aus unsachlichen Gründen manipuliert worden ist, kann ebenso wie in früheren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts dahingestellt bleiben, inwieweit in einem Rechtsstreit der vorliegenden Art, in welchem die zutreffende Anwendung insbesondere des § 130 BRRG bzw. des § 34 HBG zu prüfen ist, überhaupt Raum für die Frage ist, ob der Stellenplan der neugebildeten Körperschaft den gesetzlichen Vorschriften entspricht (vgl. Urteile vom 11. Juli 1975 - BVerwG 6 C 43.72 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 14.74 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 4] sowie BVerwGE 57, 98 [106]).

    Zu bedenken ist, daß der Verlust des bisherigen Amtes und des damit verbundenen Dienstpostens nicht auf einer personellen Maßnahme des neuen Dienstherrn beruht, daß der Beamte zu diesem bisher in keinem Dienst- und Treueverhältnis stand und daß es das grundsätzliche Anliegen der gesetzlichen Regelung ist, an die bisher tatsächlich erlangte Rechtsstellung des Beamten anzuknüpfen und deren Wahrung als Grundsatz, aber auch als Maximum anzuordnen, ohne in die Organisationsfreiheit der übernehmenden Körperschaft einzugreifen (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 57, 98 [105]).

  • BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80
    Es kann dahingestellt bleiben, ob an dieser - an die in BVerwGE 14, 84 abgedruckte, in erster Linie die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes betreffende Entscheidung anknüpfenden (vgl. insbesondere u.a. Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [a.a.O.]) - Rechtsprechung in dieser oder modifizierter Form festzuhalten ist, etwa u.a. im Sinne des letzten Satzes des angeführten Zitats ohne das Wort 'zudem'.
  • BVerwG, 07.12.1965 - II C 95.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80
    'Der Ermessensspielraum des Dienstherrn kann ferner dadurch eingeengt sein, daß dieser dem Beamten die Übertragung einer bestimmten Aufgabe zusicherte, daß zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten hierüber verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden oder daß durch die bei der Aufgabenübertragung beiderseits - ausdrücklich oder durch schlüssige Handlungen - abgegebenen Willenserklärungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Beamten auf Beibehaltung der Funktion begründet wurde (ebenso o.a. BVerwG II C 57.63 und BVerwG II C 95.63).
  • BVerwG, 29.05.1973 - II C 5.73

    Umsetzung eines Beamten - Anerkennung als Kinderfacharzt - Einstufung in eine

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70

    Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters -

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 43.72

    Anforderungen an die Berufung in ein Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 09.12.1976 - II C 14.74

    Umbildung von Körperschaften - Wahlbeamte - Rechtsstellung

  • BVerwG, 05.06.1964 - VI C 43.64
  • BVerwG, 15.08.1960 - VI C 9.59
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Er muß vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen (vgl. BVerwGE 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 41/80]) nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (vgl. BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] m.w.N.; Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 40.80 - ; BVerwGE 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 41/80]; Urteile vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - ; vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; st. Rspr.).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Es hat insoweit zwar zutreffend angenommen, daß der Beamte von Verfassungs wegen (Art. 33 Abs. 5 GG) keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm einmal übertragenen Amtes im konkret-funktionellen Sinn hat, sondern Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines statusrechtlichen Amtes hinnehmen muß (vgl. BVerwGE 60, 144 ; 65, 270 ; Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 40.80 - und vom 6. Dezember 1990 - BVerwG 6 A 1.88 - ).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Er muß vielmehr Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen hinnehmen, jedoch nur nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinn (vgl. BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]; 65.270 ; Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 40.80 - ; vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - ; vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; vom 6. Dezember 1990 - BVerwG 6 A 1.88 - und vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 und BVerwG 2 C 41.89 - st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 4 S 1773/18

    Umsetzung eines Beamten

    Ein Statusamt mit einer Grundamtsbezeichnung ist nicht funktionsgebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1981 - 2 C 40.80 -, Juris zum Bibliotheksdirektor).

    Das ergibt sich daraus, dass es sich bei der Bezeichnung "Direktor" um eine Grundamtsbezeichnung handelt und bei der Bezeichnung "Bau-" um einen - lediglich - auf die Fachrichtung der Laufbahn hinweisenden Zusatz (§ 29 LBesG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 und Anlage 2 zu § 1 GrbezVO; vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1981 - 2 C 40.80 -, Juris zum Bibliotheksdirektor).

  • VG Köln, 28.06.2005 - 3 K 984/04

    Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des einem Beamten

    Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs des dem Beamten übertragenen Amtes wie z.B. der Vorgesetztenfunktion, Beförderungsmöglichkeiten oder einem etwaigen gesellschaftlichen Ansehen, kommt keine das Ermessen des Dienstherrn bei Änderung des Aufgabenbereichs einschränkende Wirkung zu, vgl. BVerwG: BVerwGE 65, 270 (273); Urteile vom 12.02.1981 - 2 C 42.78 -, Buchholz 232 § 26 Nr. 21; vom 17.12.1981 - 2 C 40.80 -, Buchholz 237.5 § 34 Nr. 1; vom 26.11.1987 - 2 C 53.86 -, Buchholz 237.7 § 85 Nr. 6 und vom 09.03.1989 - 2 C 4.87 -, Buchholz 232 § 23 Nr. 36.

    Für die Beurteilung der Gleichwertigkeit des Dienstpostens (Amt im konkret funktionellen Sinn) ist maßgeblich vom Amt im statusrechtlichen Sinne auszugehen, aus dem sich der Anspruch auf Zuweisung eines dem Amt im abstrakt funktionellen Sinne, d.h. die amtangemessene Beschäftigung ableitet, vgl. BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1981 - 2 C 40/80 -, RiA 1982, 132 = NVwZ 1982, 438 = Buchholz 237.5 § 34 LBG Hessen Nr. 1 = PersV 1983, 164.

  • BVerwG, 19.03.1985 - 2 B 80.84

    Hinnahmepflicht von Beamten bezüglich der Änderung seines dienstlichen

    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, daß der Beamte Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden funktionellen Amtes, eines "amtsgemäßen Aufgabenbereiches" hat, daß er aber eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen muß und insoweit regelmäßig nur gegen Ermessensmißbrauch des Dienstherrn geschützt ist (vgl. u.a. BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 40.80 - ).
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