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   BVerwG, 17.12.1982 - 9 C 1023.82   

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https://dejure.org/1982,5763
BVerwG, 17.12.1982 - 9 C 1023.82 (https://dejure.org/1982,5763)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1982 - 9 C 1023.82 (https://dejure.org/1982,5763)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1982 - 9 C 1023.82 (https://dejure.org/1982,5763)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an einen Rechtsmittelausschluss

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  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 9 C 1023.82
    "Offensichtlich unzulässig" ist in sinngemäßer Anwendung dieser Grundsätze eine Klage, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage als unzulässig nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1982 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 9 C 1023.82
    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Postulat der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfGE 49, 148 [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76] [164]) wird dadurch nicht beeinträchtigt.
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 9 C 1023.82
    Sie gewährleistet aber ebensowenig wie das Rechtsstaatsprinzip einen - von der jeweiligen Verfahrens Ordnung nicht vorgesehenen - Instanzenzug im Sinne einer stets erforderlichen Mehrstufigkeit aller gerichtlichen Verfahren (BVerfGE 41, 23 [BVerfG 16.12.1975 - 2 BvR 854/75] [25], ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 9 C 1023.82
    Hiernach ist "offensichtlich unbegründet" die Klage eines Asylbewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO an die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. u.a. Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1).
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