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   BVerwG, 17.12.1992 - 4 NB 25.90   

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BVerwG, 17.12.1992 - 4 NB 25.90 (https://dejure.org/1992,2928)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1992 - 4 NB 25.90 (https://dejure.org/1992,2928)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 4 NB 25.90 (https://dejure.org/1992,2928)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollverfahren - Umlegungsplan - Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis - Normenkontrollantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Änderung eines Umlegungsplans wegen Nichtigerklärung des zugrundeliegenden Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1183
  • DVBl 1993, 651
  • DÖV 1994, 309
  • ZfBR 1993, 200
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.03.1990 - 4 C 24.86

    Umlegungsverfahren: Wann findet Rückübereignung statt?

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1992 - 4 NB 25.90
    Die Erwägung des Normenkontrollgerichts, daß eine Änderung nur unter den - eng auszulegenden - Voraussetzungen des § 73 BauGB zulässig sei, steht vielmehr im Widerspruch zu dem Senatsurteil vom 22. März 1990 - BVerwG 4 C 24.86 - (BVerwGE 85, 96 ), nach dem für den Fall, daß der Zweck der Umlegung später wegfällt, ein auf eine entsprechende Anwendung des § 73 BauGB gestützter Anspruch auf Änderung des Umlegungsplans in Betracht kommt.

    Für die danach gebotene Rückabwicklung kommt allein ein auf eine entsprechende Anwendung des § 73 BauGB gestützter Anspruch auf Änderung des Umlegungsplans in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 4 C 24.86 - ).

  • BGH, 22.03.1990 - III ZR 235/88

    Änderung einer bestandskräftigen Vorwegregelung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1992 - 4 NB 25.90
    Auch der Bundesgerichtshof geht in seinem Urteil vom selben Tage (Urteil vom 22. März 1990 - III ZR 235/88 - BGHZ 111, 52 ) davon aus, daß das Ausbleiben eines Bebauungsplans für die Anwendbarkeit des § 73 Nr. 1 BauGB (bei einer Vorwegentscheidung, für die § 73 BauGB gemäß § 76 Satz 2 BauGB entsprechend gilt), ausreichen "mag".
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1992 - 4 NB 25.90
    Denn der Umlegungsplan wird als Verwaltungsakt erlassen; ist er unanfechtbar geworden, so wird er gemäß §§ 47 Abs. 6 Satz 3, 183 VwGO durch die Nichtigerklärung der ihm zugrundeliegenden Norm nicht berührt (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 ).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1992 - 4 NB 25.90
    Denn schon dann könnte das Normenkontrollverfahren den Antragstellern nützen, weil es sie ihrem Ziel näher bringen und damit ihre Rechtsstellung aktuell verbessern (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ) würde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 2 D 43/13

    Aufhebung eines Bebauungsplans ist ein legitimes Planungsziel!

    vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97 -, BVerfGE 104, 1 = BRS 64 Nr. 7 = juris Rn. 29 ff.; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92, 8 = BRS 75 Nr. 8 = juris Rn. 21, Beschluss vom 17. Dezember 1992 - 4 NB 25.90 -, DVBl. 1993, 651 = juris Rn. 9 ff., Urteil vom 6. Juli 1984 - 4 C 24.80 -, NJW 1985, 989 = juris Rn. 8 ff.
  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung,

    Dabei kann es sich nur um solche Kosten handeln, die unmittelbar durch die Leistungserstellung verursacht oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstanden sind, die zwar nicht unmittelbar und direkt bei der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung anfallen, aber mit dieser in einem ausreichenden Sachzusammenhang stehen (vgl. dazu allgemein BayVGH, Urteil vom 2. März 2000 - 4 N 99.68 - NVwZ-RR 2001, 120; VGH BW, Urteil vom 13. Mai 1997 - 2 S 3246/94 - ZKF 1998, 135; Ecker BayVBl. 1993, 257, 259 ff.; von Mutius VerwArch 1975, 75, 78; Dahmen KStZ 1992, 121, 123; Schulte in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 6 Rdnr. 132 ff.).
  • OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Innenentwicklung; Erforderlichkeit; Eignung

    (BVerwG, Beschluss vom 17.12.1992 - 4 NB 25/90 -, NVwZ 1993, 1183) Dies ist auch dann der Fall, wenn die beantragte Unwirksamerklärung für ihn aus tatsächlichen Gründen vorteilhaft ist.

    Darin ist schon deshalb keine Zustimmung zum Bebauungsplan zu sehen, da ein Anspruch auf Änderung des Umlegungsplanes bestehen kann, wenn sich der Umlegungszweck wegen der Unwirksamkeit des Bebauungsplans nicht verwirklichen lässt (BVerwG, Beschluss vom 17.12.1992 - 4 NB 25/90 -, NVwZ 1993, 1183) , das Umlegungsverfahren den Erfolg des Normenkontrollverfahrens also nicht in Frage stellen kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - 10a D 192/98
    Das Rechtsschutzinteresse an dem Normenkontrollantrag wird durch die Bestandskraft des Umlegungsplans vom 15. Mai 2000, durch den das im Plangebiet gelegene Eigentumsgrundstück Gemarkung H. , Flur 8, Flurstück 240 (früher 212 tlw.) der Antragsgegnerin zugeteilt worden ist, schon deshalb nicht in Frage gestellt, vgl. im Übrigen BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1992 - 4 NB 25/90 -, NVwZ 1993, 1183, weil die Antragsteller nach wie vor Eigentümer der im Plangebiet gelegenen und von dem Umlegungsplan nicht erfaßten Grundstücke Gemarkung H. , Flur 8, Flurstück 232 (früher Flur 7, Flurstück 284 tlw.), 225 (früher 201 tlw.) und 239 (früher 212 tlw.) sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98

    Abwägung im Bebauungsplanverfahren

    Wird der einer Umlegung zugrunde liegende Bebauungsplan in einem Normenkontrollverfahren für nichtig erklärt und kann der Umlegungszweck ohne diesen Bebauungsplan nicht verwirklicht werden, so besteht nämlich grundsätzlich ein Anspruch auf Änderung des Umlegungsplans (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.12.1992 - 4 NB 25.90 -, DVBl. 1993, 651f.).

    Der Antragsteller hat diesbezüglich keinen Vertrauenstatbestand geschaffen, der den Antrag auf Normenkontrolle als rechtsmißbräuchlich oder treuwidrig erscheinen lassen würde (zur Verwirkung vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.12.1992, a.a.O., am Ende).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen

    So sollen etwa die Kosten für die Erstellung der Gebührenkalkulation (Gebührenbedarfsberechnung) ebenso zu den ansatzfähigen Kosten gehören wie diejenigen Kosten, die der Gemeinde durch die Erstellung der Gebührenbescheide entstehen (so Dahmen, a.a.O., § 6 Rdnr. 132; Bay. VGH, Normenkontrollbeschluß vom 11.7.1991 - 23 N 88.306; vgl. zum Bay. KAG, Ecker, BayVBl. 1993, 257).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1994 - 10 S 451/94

    Kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz eines Rundfunkunternehmens gegen

    Das notwendige qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis liegt nach ständiger Rechtsprechung nicht vor, wenn und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung grundsätzlich als angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BVerwG, Urt. v. 7.5.1987, BVerwGE 77, 207, 212; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 17.7.1984, GewArch. 1985, 136; vom 6.7.1993, NZV 1994, 207 und v. 7.12.1993, DÖV 1994, 309).
  • VGH Bayern, 22.03.2019 - 1 NE 18.2637

    Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit einem

    Die Anfechtung des Bebauungsplans mit dem Ziel der Aufhebung oder Änderung des Umlegungsplans bleibt möglich, da im Fall der Nichtigerklärung des Bebauungsplans zumindest ein Anspruch auf Änderung des Umlegungsplans nach § 73 BauGB in Betracht kommt (vgl. BVerwG, B.v. 17.12.1992 - 4 NB 25.90 - DVBl 1993, 651).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 70/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bebauungsplan; Entfallen des

    Zwar kann der Zweck einer Umlegung ohne gültigen Bebauungsplan regelmäßig nicht erreicht werden (BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 NB 25.90 -, NVwZ 1993, 1183).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00

    Anwohner; Außervollzugsetzung; Bebauungsplan; Konfliktbewältigung; Lärm;

    Selbst ein unanfechtbarer Umlegungsplan muss von der Gemeinde geändert werden, wenn sich der Bebauungsplan, auf dessen Festsetzungen der Umlegungsplan beruht, als nichtig erweist (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1992 - 4 NB 25.90 -, NVwZ 1993, 1183).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2009 - 1 MN 108/09

    Enteignung von Eigentümern von gärtnerisch genutzten Grundstücken im Plangebiet

  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung;

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00

    Abwägung; öffentliches Interesse

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 3168/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: unzulässige Beschränkung einer Fläche für

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