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BVerwG, 17.12.1996 - 3 B 30.96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Berufens auf die Übergangsregelung des § 13 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) von Bürgern der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit Beginn einer Ausbildung nach dem 520-Stunden-Programm nach dem 1. September 1989
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 06.04.1994 - 2 K 263/92
- OVG Thüringen, 05.09.1995 - 2 KO 234/94
- OVG Thüringen, 07.09.1995 - 2 KO 234/94
- BVerwG, 17.12.1996 - 3 B 30.96
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 07.02.1997 - 3 B 96.96
Revisionsrechtliche Zulässigkeit von direkt aus dem Gesetz ergründbaren …
Der Kläger hat das "520-Stunden-Programm" erst zu einem Zeitpunkt begonnen, als das Rettungsassistentengesetz in den alten Bundesländern schon in Kraft war und somit bereits zutage lag, daß es die Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" an eine höhere Qualifikation knüpft als die einer Absolvierung des "520-Stunden-Programms" (vgl. Beschluß vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 3 B 30.96 -).