Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1997 - 9 B 555.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,16450
BVerwG, 17.12.1997 - 9 B 555.97 (https://dejure.org/1997,16450)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 9 B 555.97 (https://dejure.org/1997,16450)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 9 B 555.97 (https://dejure.org/1997,16450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,16450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bürgerkrieges auf einem Teil des Staatsgebietes - Relevanz einer gewaltsamen innerstaatlichen Auseinandersetzung für das Asylrecht - Qualifizierung einer Inhaftierung von Personen als Mitglieder einer abgrenzbaren Personenmehrheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1996 - 9 C 20.96

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis, Drohende Menschenrechtsverletzung,

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 9 B 555.97
    In den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - (BVerwGE 99, 324 [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 9/95] ), vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 20.96 - (NVwZ-RR 1997, 740), vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) und vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ist im einzelnen dargelegt, daß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG auf alle im Zielland der Abschiebung drohenden individuellen erheblichen konkreten Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit anwendbar ist.
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 9 B 555.97
    In den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - (BVerwGE 99, 324 [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 9/95] ), vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 20.96 - (NVwZ-RR 1997, 740), vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) und vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ist im einzelnen dargelegt, daß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG auf alle im Zielland der Abschiebung drohenden individuellen erheblichen konkreten Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit anwendbar ist.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 9 B 555.97
    In den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - (BVerwGE 99, 324 [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 9/95] ), vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 20.96 - (NVwZ-RR 1997, 740), vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) und vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ist im einzelnen dargelegt, daß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG auf alle im Zielland der Abschiebung drohenden individuellen erheblichen konkreten Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit anwendbar ist.
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 9 B 555.97
    In den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - (BVerwGE 99, 324 [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 9/95] ), vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 20.96 - (NVwZ-RR 1997, 740), vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) und vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ist im einzelnen dargelegt, daß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG auf alle im Zielland der Abschiebung drohenden individuellen erheblichen konkreten Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit anwendbar ist.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 9 B 555.97
    Kennzeichen eines Bürgerkriegs - soweit es um die Relevanz dieser gewaltsamen innerstaatlichen Auseinandersetzung für das Asylrecht geht - ist es, daß der Staat in der umkämpften Region nur noch als (Bürger-) Kriegspartei mit militärischen Mittel agiert, jedoch nicht mehr als übergreifende effektive Ordnungsmacht vorhanden ist, weil er nicht mehr über die Gebietsgewalt verfügt, die ihn zu politischer Verfolgung befähigt, diese vielmehr - erst - militärisch zurückgewinnen will (BVerfGE 80, 315 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht