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   BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08   

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BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08 (https://dejure.org/2009,494)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 (https://dejure.org/2009,494)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 (https://dejure.org/2009,494)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BauGB § 34 Abs. 3
    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung; Einzugsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Methode; Verkaufsflächenvergleich; Gesamtbetrachtung.;

  • openjur.de

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung; Einzugsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Methode; Verkaufsflächenvergleich; Gesamtbetrachtung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 3

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 34 Abs. 3
    Grund- und Nahversorgungszentren als zentrale Versorgungsbereiche i. S. d. § 34 Abs. 3 BauGB

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf Einzelhandelsbetriebe unter der Schwelle der Großflächigkeit; Untergliederung von Grundversorgungszentren und Nahversorgungszentren unter den Begriff der "zentralen Versorgungsbereiche" i.S.d. § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung; Einzugsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Methode; Verkaufsflächenvergleich; Gesamtbetrachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 3
    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) auf Einzelhandelsbetriebe unter der Schwelle der Großflächigkeit; Untergliederung von Grundversorgungszentren und Nahversorgungszentren unter den Begriff der "zentralen Versorgungsbereiche" i.S.d. § 34 Abs. 3 ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 3
    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) auf Einzelhandelsbetriebe unter der Schwelle der Großflächigkeit; Untergliederung von Grundversorgungszentren und Nahversorgungszentren unter den Begriff der "zentralen Versorgungsbereiche" i.S.d. § 34 Abs. 3 ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nahversorgungsbereiche = zentrale Versorgungsbereiche?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Schutz der verbrauchernahen Grundversorgung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stadt darf Expansion von Lebensmittel-Discounter Aldi einschränken

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Versagung der Baugnehemigung aufgrund schädlicher Auswirkungen auf die verbrauchernahe Grundversorgung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch sog. Nahversorgungsbereiche können zentrale Versorgungsbereiche sein! (IBR 2010, 235)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 10
  • NVwZ 2010, 590
  • NZBau 2010, 230
  • DVBl 2010, 513
  • DÖV 2010, 661
  • BauR 2010, 736
  • ZfBR 2010, 267
 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08
    Zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB sind nach der Rechtsprechung des Senats räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (Urteil vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 Rn. 11).

    Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 15).

    Marktgutachten sind eine taugliche Methode, um den durch das Vorhaben bedingten voraussichtlichen Kaufkraftabfluss an Hand von branchenspezifischen Erfahrungswerten zur üblichen Flächenproduktivität zu prognostizieren; Kaufkraftabflüsse sind geeignet, die städtebaulich relevanten schädlichen Auswirkungen im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zu konkretisieren (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 18, 21).

    Die vom Tatsachengericht herangezogene Methode ist revisionsrechtlich hinzunehmen, wenn die Wahl der Kriterien nicht von einem Rechtsirrtum infiziert ist, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst zu einer schlechthin ungeeigneten Ermittlungsmethode führt (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 22).

    Dass ein solcher Verkaufsflächenvergleich ein taugliches Hilfsmittel für die Prognose ist, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 23).

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08
    Diese Vermutungsregel gilt auch in den Fällen des § 34 Abs. 2 BauGB (Beschluss vom 12. Februar 2009 - BVerwG 4 B 3.09 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 34 Rn. 9).

    Sind im Einzugsbereich des zentralen Versorgungsbereichs in räumlicher Nähe an anderer Stelle bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden, dürfen auch diese bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. Beschluss vom 12. Februar 2009 - BVerwG 4 B 3.09 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 34 Rn. 6).

  • BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06

    Begriff des zentralen Versorgungsbereichs i.S. des § 34 Abs. 3 BauGB; Anrechnung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08
    Der Begriff ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen (vgl. auch Beschluss vom 20. November 2006 - BVerwG 4 B 50.06 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08
    Die in § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO und § 9 Abs. 2a BauGB wie auch in § 34 Abs. 3 BauGB genannten gesetzlichen Schutzzwecke ergänzen und verstärken sich (vgl. auch Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25, zu § 11 Abs. 3 BauNVO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 7 A 1392/07

    Unterschied zwischen Discountern und Vollsortimentern?

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08
    - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 19.06.2008 - AZ: OVG 7 A 1392/07.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Von ihm werden, entsprechend dem Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB, die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, auch Grund- und Nahversorgungszentren erfasst (BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - BVerwGE 136, 18, juris Rn. 28 sowie - 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10, juris Rn. 8).

    Die Entscheidung, anhand welcher Methode ein voraussichtlicher Kaufkraftabfluss prognostisch ermittelt bzw. der Überprüfung zugrunde gelegt wird, ob die von der Genehmigungsbehörde verwandte Methode zur Prognose städtebaulich relevanter Funktionsstörungen i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB zu beanstanden ist, obliegt grundsätzlich dem Tatsachengericht (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O., juris Rn. 14).

    Auch die Kundenattraktivität des geplanten Vorhabens durch standortbedingte Synergieeffekte können eine Rolle spielen (BVerwG vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O., juris Rn. 15).

    Marktgutachten sind eine taugliche Methode, um den durch das Vorhaben bedingten voraussichtlichen Kaufkraftabfluss anhand von branchenspezifischen Erfahrungswerten zur üblichen Flächenproduktivität zu prognostizieren; Kaufkraftabflüsse sind geeignet, die städtebaulich relevanten schädlichen Auswirkungen im Rahmen des § 34 Abs. 3 BauGB zu konkretisieren (vgl. BVerwG vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O., juris Rn. 14).

    Der Prüfungsmaßstab fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O., juris Rn. 24 und vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 - a.a.O., juris Rn. 7 ff. und - 4 C 2.08 - a.a.O., juris Rn. 10 ff.).

  • OVG Sachsen, 13.05.2014 - 1 A 432/10

    Zentraler Versorgungsbereich, Zentrenschädlichkeit

    Mit dem dies bestätigenden Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2009 (- 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10, Rn. 12) geht der erkennende Senat weiter davon aus, dass § 11 Abs. 3 BauNVO auch keine Vermutung des Inhalts entnommen werden kann, dass nicht großflächige Betriebe in der Regel keine schädlichen Auswirkungen i. S. v. § 34 Abs. 3 BauGB haben.

    Die als "städtebauliche Fernwirkungen" bezeichneten Auswirkungen nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe auf zentrale Versorgungsbereiche sind vielmehr auch bei nicht-großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Wege einer auf die Umstände des Einzelfalls abstellenden Prognose zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2009 a. a. O.).

    Zentralität kann durchaus kleinteilig sein (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2009 a. a. O. Rn. 7).

    Isolierte Standorte mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben bilden keinen zentralen Versorgungsbereich, auch wenn sie über einen weiten Einzugsbereich verfügen und eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllen mögen (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2009 a. a. O. Rn. 9).

    Dazu zählt auch ein Verkaufsflächenvergleich (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2009 a. a. O.).

    Dem Verkaufsflächenvergleich kann eine gewisse Indizwirkung dafür beigemessen werden, ob das Vorhaben in beachtlichem Umfang Kundschaft von den im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Frequenzbringern abziehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2007 a. a. O., Rn. 25; Urt. v. 17. Dezember 2009 a. a. O.).

    Die Aussagekraft eines solchen Verkaufsflächenvergleichs darf jedoch nicht überbewertet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2009 a. a. O.).

    38 Des Weiteren können als weitere städtebaulich relevante Umstände des Einzelfalls in den Blick zu nehmen sein: Die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem zentralen Versorgungsbereich, die Bedeutung der Frequenzbringer und Magnetbetriebe im Versorgungsbereich, das Vorhandensein branchengleicher Einzelhandelsangebote an nicht integrierten Standorten im Einzugsbereich des Versorgungsbereichs und die Kundenattraktivität des geplanten Vorhabens durch standortbedingte Synergieeffekte (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2009 a. a. O.).

    39 Im Hinblick auf die grundsätzliche Wettbewerbsneutralität des Planungsrechts ist bei der Prüfung des § 34 Abs. 3 BauGB jedoch zu beachten, dass § 34 Abs. 3 BauGB nur vor schädlichen städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens schützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2009 a. a. O.) und nur die diejenigen Auswirkungen eines Vorhabens zugrunde zu legen sind, die typischerweise von einem Betrieb der zur Genehmigung gestellten Art an der betreffenden Stelle zu erwarten sind.

    Denn ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander eines Einzelhandelsbetriebs an einem Standtort in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs umschlagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2009 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09

    Zur Frage regionalplanerischer Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler

    Der Begriff ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 = NVwZ 2010, 590; vgl. auch Beschluss vom 20.11.2006 - 4 B 50.06 - BRS 70 Nr. 114).

    Isolierte Standorte mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben bilden keinen zentralen Versorgungsbereich, auch wenn sie über einen weiten Einzugsbereich verfügen und eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllen mögen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Ob dies der Fall ist, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - a.a.O.; a.A. Dürr in Brügelmann, a.a.O., § 34 Rn. 106c: Beurteilungsspielraum).

    Im Rahmen dieser Vorschrift sind die Auswirkungen nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe auf einen zentralen Versorgungsbereich im Wege einer auf die Umstände des Einzelfalls abstellenden Prognose zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Schutzzweck des § 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O.; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Die Größe der Verkaufsfläche trägt zur Kapazität, Wettbewerbskraft und Attraktivität eines Handelsbetriebes bei und beeinflusst daher die geordnete städtebauliche Entwicklung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - a.a.O.; Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - a.a.O.).

    Denn ein gerade noch unbedenkliches Nebeneinander von Einzelhandelsbetrieben an nicht integrierten Standorten in räumlicher Nähe zum Versorgungsbereich und Angeboten derselben Branche im geschützten Versorgungsbereich kann durch das Hinzutreten eines weiteren branchengleichen Vorhabens in eine städtebaulich beachtliche Schädigung der Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs umschlagen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - jeweils a.a.O.).

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