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   BVerwG, 17.12.2012 - 6 P 6.12   

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BVerwG, 17.12.2012 - 6 P 6.12 (https://dejure.org/2012,42026)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2012 - 6 P 6.12 (https://dejure.org/2012,42026)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - 6 P 6.12 (https://dejure.org/2012,42026)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    SaarPersVG § 110 Abs. 3, § 106 Abs. 1, § 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 10
    Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG; arbeitnehmerähnliche Personen; freie Mitarbeiter; Anwendung von Mitbestimmungstatbeständen auf Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SaarPersVG § 110 Abs. 3, § 106 Abs. 1, § 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 10
    Anwendung von Mitbestimmungstatbeständen auf Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG; Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG; arbeitnehmerähnliche Personen; freie Mitarbeiter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100 Abs 3 PersVG SL 1973, § 106 Abs 1 PersVG SL 1973, § 80 Abs 1 Buchst b Nr 10 PersVG SL 1973, § 12a TVG
    Mitbestimmung des Personalrats bei Einschränkung der Tätigkeit; freier Mitarbeiter des Saarländischen Rundfunks

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 10 SaarPersVG bei Beendigung oder Einschränkung der Tätigkeit von arbeitnehmerähnlichen Mitarbeitern des Saarländischen Rundfunks

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einschränkung der Tätigkeit; freier Mitarbeiter des Saarländischen Rundfunks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 12a
    Anwendbarkeit von § 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 10 SaarPersVG bei Beendigung oder Einschränkung der Tätigkeit von arbeitnehmerähnlichen Mitarbeitern des Saarländischen Rundfunks

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 616
  • NZA-RR 2013, 336
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02

    Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung - Beendigungsmitteilung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2012 - 6 P 6.12
    Das durch den TV 12a SR geregelte Rechtsverhältnis zwischen dem Beteiligten und einem Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG ist kein Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, Urteil vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - (BAGE 109, 180 ).

    Das von der Vorinstanz erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - (BAGE 109, 180 ff.) gebietet keine andere Sichtweise.

  • BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00

    Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2012 - 6 P 6.12
    Auf Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG trifft keine dieser Voraussetzungen zu (vgl. BAG, Beschluss vom 28. März 2001 - 7 ABR 21/00 - BAGE 97, 226 ; Stein, in: Kempen/Zachert, Tarifvertragsgesetz, 4. Aufl. 2005, § 12a Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 P 13.07

    Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens; Topfwirtschaft; Ausschluss der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2012 - 6 P 6.12
    Für einen solchen Feststellungsantrag besteht nur ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die in Rede stehende Maßnahme - nach Nachholung eines unterbliebenen oder Fortsetzung eines abgebrochenen Mitbestimmungsverfahrens - rückgängig gemacht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 7. Juli 2008 - BVerwG 6 P 13.07 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 18 S. 10 m.w.N. - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 131, 267 ff. und vom 8. November 2011 - BVerwG 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 38 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2012 - 6 P 6.12
    Für einen solchen Feststellungsantrag besteht nur ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die in Rede stehende Maßnahme - nach Nachholung eines unterbliebenen oder Fortsetzung eines abgebrochenen Mitbestimmungsverfahrens - rückgängig gemacht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 7. Juli 2008 - BVerwG 6 P 13.07 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 18 S. 10 m.w.N. - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 131, 267 ff. und vom 8. November 2011 - BVerwG 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134 = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 38 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.2018 - 5 P 7.16

    Ankündigungsfrist; Antragsbefugnis; Arbeitnehmerähnliche Personen; Auslegung;

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Regelung des § 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 10 SaarPersVG, welche die Mitbestimmungspflichtigkeit von Kündigungen anordnet, ausgeführt, dass die im Tarifvertrag geregelten Beendigungsanzeigen bzw. Veränderungsanzeigen gegenüber Mitarbeitern beim Saarländischen Rundfunk im Sinne von § 12a TVG regelmäßig vergleichbare Auswirkungen wie Kündigungen bzw. sonstige Änderungen des Arbeitsvertrags gegenüber Arbeitnehmern hervorrufen werden (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 6 P 6.12 - Buchholz 251.9 § 110 SaarPersVG Nr. 1 Rn. 14).
  • BVerwG, 01.11.2016 - 5 PB 2.16

    Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Personen durch § 18a Abs. 5 RadioBRG BR 2008

    Sie benennt zwar den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2012 (- 6 P 6.12 - Buchholz 251.9 § 110 SaarPersVG Nr. 1) als Entscheidung, von welcher der angefochtene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts abgewichen sein soll, legt aber eine Rechtssatzdivergenz im oben bezeichneten Sinne nicht dar.

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Im Falle ständiger freier Mitarbeiter des Saarländischen Rundfunks, die, sofern für sie Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden, durch § 110 Abs. 3 SPersVG jedenfalls als Dienststellenangehörige fingiert werden, folge aus § 106 Abs. 1 SPersVG, dass die sinngemäße Anwendung solcher Mitbestimmungstatbestände geprüft werden müsse, die - wie § 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 10 SPersVG - nicht bereits unmittelbar auf sie anzuwenden seien (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 6 P 6.12 - Buchholz 251.9 § 110 SaarPersVG Nr. 1 Rn. 13).

  • OVG Hamburg, 25.09.2019 - 8 Bf 60/17

    Regelungsgehalt des PersVG HA 2014 § 88 Abs 1 Nr 22; arbeitsrechtliche Abmahnung

    Soweit es um einen konkreten Ausgangsfall geht, besteht im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschl. v. 17.12.2012, 6 P 6/12, PersR 2013, 220, juris Rn. 18 m.w.N.), der der Fachsenat folgt (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2017, 8 Bf 22/16.PVL, n.v.), ein Rechtsschutzinteresse nur so lange, wie der Fall noch gestaltbar ist, d.h. die in Rede stehende Maßnahme - nach Nachholung eines unterbliebenen oder Fortsetzung eines abgebrochenen Mitbestimmungsverfahrens - rückgängig gemacht werden kann.
  • OVG Bremen, 01.12.2015 - 6 LP 103/14

    Personalrat bei Radio Bremen ist auch für Mitarbeiter in arbeitnehmerähnlicher

    So wie die in § 5 Abs. 2 des Tarifvertrags vorgesehene Been­ digungsanzeige regelmäßig Auswirkungen hat, die mit einer Kündigung vergleichbar sind (vgl. dazu BVerwG, B. v. 17.12.2012 - 6 P 6/12 - Buchholz 251.9 § 110 SaarPersVG Nr. 1 Rn 14), hat die Entscheidung über die Weiterbeschäftigung die Auswirkungen einer Einstellung.
  • VG Bremen, 07.03.2014 - P K 794/13

    Feststellung der Mitbestimmungspflicht für die Einstellung arbeitnehmerähnl.

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass auch das Bundesverwaltungsgericht die Mitbestimmung bei freien Mitarbeitern von Rundfunkanstalten im Ergebnis nicht durch die Rundfunkfreiheit als ausgeschlossen ansieht (BVerwG, Beschluss vom 17.12.2012 - 6 P 6/12 in PersR 2013, 220).
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